Benutzung von ausgewiesenen Radwegen durch den motorisierten Verkehr

Guten Tag, ich bin sehr oft mit meinem Fahrrad auf explizit ausgewiesenen asphaltierten Radwegen in meiner Region (Süd-Brandenburg) unterwegs. Leider begegnen mir auf diesen Radwegen – sehr oft auch im Wald – immer öfter PKWs und Mopeds. Abgesehen von ev. geltenden Waldbrandwarnstufen – ist es dem motorisierten Verkehr erlaubt, explizit als Radwege bzw. Fahrradstraßen ausgewiesene Wege zu benutzen, wo lediglich Hinweisschilder „Anlieger frei“, „nur für Fahrzeuge der LEAG“ oder auch ganz konkrete Verbotsschilder für den motorisierten Verkehr stehen? Wie verhält sich das auf ausgewiesenen Fahrradwegen, an den keinerlei Schilder stehen? Leider gibt es keine Kontrollen, so dass diese Unsitte der „Abkürzungen“ immer weiter um sich greift. Können Sie mir einen Rat geben, was man ganz konkret dagegen unternehmen kann?

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