Fußgänger-Schutzstreifen
Sehr geehrte Anwält*Innen,
in meiner Stadt mit Kurpark und vielen Freizeitangeboten verläuft parallel zum Park
eine Straße mit Gehweg entlang. Der Kurpark lockt viele Besucher aus nah und fern an, viele mit Kraftfahrzeugen, die den Gehweg als Parkfläche benutzen, sodass die Fußgänger auf der Straße gehen mussten. Auch viele gehbehinderte Fußgänger*Innen mit Rollatoren, die ganz in der Nähe in Senior*Innen Häuser wohnen. Auf Protest einiger Bürger wurde der Gehweg von der Stadt zur Parkfläche erklärt, VZ: 315-66, also vollflächig. Für die Fußgänger wurde ein 1,30 m breiter Fußweg auf der Fahrbahn aufgebracht, der durch einen weisen Streifen
abgegrenzt ist. Da der Fußweg keinen Fußgängergegenverkehr zulässt, stellt sich die Frage, ob dies im Sinne der Vision Zero, die vom Bundesrat in die( VwV-STVO)verankert wurde, noch zeitgemäß?
Mit freundlichen Grüßen
P. Ries
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