Beitrag zur Berufsgenossenschaft
Sehr geehrte Anwälte,
Ich hatte bis zum 31.12.2021 ein Kleingewerbe für Grabpflegearbeiten. Dieses habe ich im März 2022 rückwirkend zum 31.12.21 abgemeldet. Die Berufsgenossenschaft hat mir trotzdem den Jahresbeitrag für 2022 abgezogen, obwohl ich es rückwirkend abgemeldet hatte und 2022 keine Einkünfte hätte.
Ist das rechtmäßig? Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, aber seit 7 Monaten nichts von denen gehört.
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