Parken vor eigener Einfahrt

Hallo Herr Kämmerer,

ich habe einen eigenen Garagenhof. Die Einfahrt ist ca. 12 m breit.
Auf der gesamten Straßenseite wo sich meine Einfahrt befindet gilt eingeschränktes Halteverbot. Ausgenommen für Bewohner, die mit Ausweis parken dürfen.
Links der Einfahrt ist ein eingezeichneter Anwohner Parkplatz, rechts der Einfahrt stehen Glascontainer, danach kommen wieder Anwohnerplätze. (alles auf der Straße – nicht auf dem Gehsteig)
Oft stand ich vor meiner Einfahrt, habe niemand behindert und die Zufahrtsbreite zum Garagenhof betrug noch ca. 5 Meter. Plötzlich hagelt es Knöllchen mit der Begründung, dass es sich um eingeschränktes Halteverbot handelt und dort keine freien Parkplätze markiert sind sondern nur für Anwohner. Deshalb ist es verboten.
Diese Logik erschließt sich mir nicht. Entweder gibt es Parkplätze oder nicht, egal ob only für Anwohner.
Hätten Sie bitte einen Tipp?

Mfg und besten Dank vorab
Johannes

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