P Konto Nachzahlung

Hallo
ich habe ein P Konto und erhalte ALG II. Meine Mutter lebt in einem Pflegeheim und hat nunmehr eine Nachzahlung von Pflegewohngeld in Höhe von 1800 Euro erhalten. Der Betrag wurde auf meinem Konto überwiesen da meine Mutter kein Konto mehr hat.
Ist der Betrag Pfändbar ?
Besten Dank

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    bestimmte Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden. Auch Pflegegeld unterliegt normalerweise nicht der Pfändung. Allerdings gehört es nicht Ihnen als Kontoinhaber, sondern Ihrer Mutter. Durch die P-Konto-Bescheinigung können nur Leistungen bescheinigt werden, die den Kontoinhaber betreffen. Zahlungen für Ihre Mutter wollten besser nicht auf Ihr Konto gehen, wenn Sie Schwierigkeiten vermeiden wollen.
    Beste Grüße

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