Parken vor einem Gründstück

Kann ein Besitzer einem Bewohner der Straße eine Genehmigung erteilen, Dauerhaft vor seiner nicht genutzten Grundstückeinfahrt zu Parken und anderen Bewohner der Straße das Parken vor seinem Grundstück Verbieten. Der Besitzer benutzt seine Zufahrt nicht um ein Auto abzustellen. Die Zufahrt hat keine Bordsteinabsenkung bzw. die Bordsteine sind alle gleich abgesenkt (gleiche Höhe). Fraglich ist auch noch, dass der Besitzer einem Bewohner das Parken vor seinem Grundstück erlaubt, aber sein Besuch dann Gegenüber unserer Garageneinfahrt Park. Welche Rechtslage gilt Hier

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert