1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    es gibt ein Firmennamen-Vorabstellungnahmeverfahren bei der jeweils zuständigen IHK / HWK. Hierbei wird gecheckt, ob es betreffs des Wunsch-Namens firmenrechtliche Bedenken gibt. Solche könnten die Eintragung ins Handelsregister verzögern oder zu Rechtsstreitigkeiten mit Wettbewerbern führen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist je nach Gemeinde/ Stadt kostenpflichtig .
    Beste Grüße

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