Privatstraße Grunddienstbarkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Bruder und Ich haben ein kleines Baugebiet erschlossen. Nun haben wir einen Entwurf vom Notar bekommen, welcher das Fahrt und Wegerecht, sowie das Leitungsrecht regelt.
Die Frage ergibt sich nun aus dem Entwurf.
Die Vereinbarung ist zwischen der Gemeinde / Landratsamt und uns.
Passage im Wortlaut:

ein Geh- und Fahrtrecht
mit folgendem Inhalt:

a) Der jeweilige Berechtigte darf über die gesamten Grundstücke
Fl.St.Nrn. 151/25 und 151/30 jederzeit gehen und fahren.
b) Der Unterhalt, die Verkehrssicherungspflicht sowie die Schneeräumpflicht obliegen dem Grundstückseigentümer allein.

Ist die Straße nach dieser Vereinbarung noch so privat, dass lediglich Gemeindemitarbeiter (Bauhof) o. ä. ein Recht auf Nutzung haben oder hat dies dann automatisch die Allgemeinheit? Hier wäre das Problem, dass jeder Unfall oder dergleichen uns zu lasten gelegt werden könnte (siehe b)

Mit freundlichen Grüßen

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert