Privatweg

Hallo und guten Tag !

Meine Frage lautet wie folgt: wenn ein Privatweg mit einem Überfahrtsrecht zum Fahren und Gehen belastet ist, wird er dann zu einem halböffentlichen Privatweg ?

Die eingetragene Grunddienstbarkeit gilt ja nicht nur für den Berechtigten der eingetragenen Grunddienstbarkeit selbst, sondern ermöglicht, Verbote / Einschränkungen gibt es hier nicht, den Zugang für Ver- und Entsorgungsdienstleister, Besucher, Kunden, Lieferanten, etc. In Ermangelung von Verboten / Einschränkungen kann also jeder, der es beabsichtigt, zu meinem Hinterliegergrundstück gelangen, somit die komplette Öffentlichkeit.

MfG

Holger Willrodt

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