Unfall mit Fahrerflucht so lautet der Vorwurf.

Anwaltliche Verkehrs Hotline.
Hallo und wertes Team!
Ich habe ein Problem und benötige einen Anwaltlichen Rat.
Wie bereits ist in dieser Angelegenheit ratsuchend. Ich fahre seit Jahren mit meiner Frau ein gemeinschaftliches Auto. Kaufvertrag sowie Versicherung sind namentlich auf Sie gemeldet. . Gemeinschaftlich haben wir in 30 Jahren durch gemeinschaftliches unfallfreies Fahren einen beachtlichen Rabatt eingefahren.
Meine Frau ist in ärztlicher Behandlung und hat Kreislaufmäßig Probleme. Trotz begleitender ärztlicher Untersuchungen waren die Ergebnisse nur positiv. Nun hatte sie einen Unfall verursacht, mit Materialschaden.
Sie hat den Unfall nicht bemerkt. Ihrer Schilderung der Polizei gegenüber wie folgt. Ihr wurde schwarz vor Augen und demzufolge suchte sie den nächstbesten Rastplatz auf. Unter Einwirkung Ihres gesundheitlichen Zustandes rammte sie ein parkendes Fahrzeug, das sie nicht bemerkte. Nach angemessener Auszeit jedoch ohne sich vom Hergang des Unfalles zu orientieren verließ sie diesen unmittelbar. Vor Ort und unmittelbar in der gemeinschaftlichen Wohnung erschien die Polizei. Erneute Bestätigung in meinem Beisein den Beamten gegenüber, sie habe den Unfall verursacht jedoch nicht bemerkt und eine unmittelbare Meldung hat sich durch das Erscheinen der Beamten erübrigt. Die Beamten erwähnten jedoch eine Aussage meiner Frau, sie habe etwas bemerkt, was nicht den normalen Geräuschen entspricht. Das wurde in meinem Beisein mit Unwissen bestritten. Nach erneuter Untersuchung im Universitätsklinikum Essen wurde unter Einwirkung eines Herzschrittmachers Ihr ein 100 % Zustand zugesichert.
Einlassung aller Auskünfte, alles bezahlen, sonst ist der Führerschein aufgrund Ihres Alters von 72 Jahren ein Problem. Vonseiten der Kardiologie sowie aller Maßnahmen und Untersuchungen wurde Ihr zwischenzeitlich eine 100 % Fahrtüchtigkeit schriftlich zugesichert.

Auf eine begleitende Antwort hinsichtlich entstandener Kosten.
Auf eine erfreuliche E-Mail
XAVER XAVER 📛

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