Privatinso-Unterhaltsberechtigter

Hallo meine Damen und Herren,
in einem konkreten Fall möchte ich um Ihrer Einschätzung bitten.
Meine Frau und ich sind im Privatinso.
Unser Sohn wohnt (unentgeltlich) bei uns, studiert aber in einer Stadt. Allerdings an einer privaten Hochschule, zahlt monatlich 390.- € Studiengebühren plus ca. 260.- für seine Monatskarten.
Um das finanzieren zu können, arbeitet er 80 Std. im Monat als Kassierer, womit er brutto 1.030 € verdient. Mit Zuschlägen, Überstunden, liegt sein Netto meistens bei 1.000-1.100 €. Wir bekommen sogar noch Kindergeld nach ihm.
Zählt er nun bei der Berechnung unserer Pfändungsgrenze als Unterhaltsberechtigter?
Für Ihre Antwort wäre ich dankbar, mit freundlichen Grüssen
Attila Gabor

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    hier im Forum werden allgemeine Fragen beantwortet, aber kein Rechtsrat im Einzelfall erteilt.

    Allgemein kann man sagen: Eltern schulden dem volljährigen Kind Unterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Aber Kindergeld, das von Volljährigen noch bezogen wird, wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, ebenso eigenes Einkommen des Kindes.
    Beste Grüße

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