Widerrechtliches Abstellen eines abgemeldeten Kfz auf Privatgrundstück

Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Im dazugehörigen Hinterhof darf ein Teil meiner Mieter parken. Die Zufahrt ist tagsüber durchgehend gewährleistet. Ab 20:00 Uhr wird das Tor über Nacht geschlossen. Auf meinem privaten Hofgelände steht seit gestern ein Fahrzeug ohne Nummernschilder. Einen Bezug zu meinen Mietern kann ich nach Abklärung ausschließen. Mir ist bekannt, dass ich nun das Recht habe, ein Abschleppdienst zu beauftragen, und die dafür anfallenden Kosten vorläufig selbst zutragen habe.
Doch wer ermittelt den Besitzer(Fahrgestellnummer?), wie ist die weitere Vorgehensweise, dass ich meine Kosten zurückfordern kann?
Welche Versicherung wäre zuständig? Meine Grundstück-und Gebäudeversicherung?
Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank
“Laila”

1 Antwort
  1. Christian Kämmerer
    says:

    Sehr geehrte “Laila”,

    mir ist nur die (Halter-)Ermittlung mittels Kennzeichen bekannt.
    Bezüglich der Fahrgestell-Nr. dürfte eine Ermittlung der letzten im Brief eingetragenen Person nur über die Polizei im Wege einer Strafanzeige möglich sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Kämmerer
    Rechtsanwalt

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