Wohlverhaltensphase

Guten Tag,
ich hätte folgende Frage. Ich habe 2016 Privatinsolvenz angemeldet und befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Meine Tochter wird, wenn alles gut läuft, in diesem Monat ihre Gesellenprüfung ablegen. Wie verhält es sich dann mit der Unterhaltspflicht? Zählt diese ab dem Zeitpunkt der bestandenen Gesellenprüfung dann nicht mehr. Ausserdem hätte ich gerne gewusst, wie oft sich der Treuhänder während der Wohlverhaltensphase melden sollte. Ich habe gelesen, dass jährlich ein Formular ausgefüllt werden muss, welches der
Treuhänder mir zuschickt. Bis heute habe ich so etwas seit 2017 nicht erhalten.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Ihr Kind hat sich nach Abschluss der Ausbildung um eine Erwerbstätigkeit ernsthaft zu bemühen. In der Regel endet Ihre Unterhaltspflicht in dem Moment, in dem Ihr Kind finanziell auf eigenen Beinen steht. Bezüglich Ihrer zweiten Frage, haben Sie grundsätzlich recht. In der Praxis ist es jedoch keine Seltenheit, dass man vom Insolvenzverwalter/Treuhänder bisweilen kaum etwas hört. Falls Sie bestimmte Fragen haben oder Auskünfte wünschen, versuchen Sie zunächst, den Insolvenzverwalter/Treuhänder zu erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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