Ausbildungsversicherung

Hallo!

Ich habe einen etwas komplizierteren Fall. Es handelt sich um eine Ausbildungsversicherung die mein Vater im Jahre 2009 für meine Sohn (derzeit 11 Jahre alt) abgeschlossen hat.

Mein Vater ist Mitversicherte Person und mein Sohn ist versicherte Person. Ich persönlich werde in diesem Vertag überhaupt nicht geführt namentlich. Auch nicht als Bezugsberechtigte Person oder ähnliches.

Nun ist es so, das mein Vater im Dezember 2018 verstorben ist. Mein Sohn ist noch zu jung um den Vertrag rechtlich übernehmen zu dürfen. Versicherungstechnisch dürfte dieser Vertrag eigentlich gar nicht mehr existieren. Ich habe mich wegen meiner Insolvenzgeschichte geweigert den Vertrag zu übernehmen.

Der Vertrag schlummert nun also bei der Versicherung unter dem Namen: An die Erziehúngsberechtigen von XY… weiter. Der Vertrag wird auch weiter bezahlt monatlich, was eigentlich auch nicht korrekt ist, da dieser Vertrag mit dem Tot meines Vaters nicht mehr existieren dürfte.

Ich habe im Prinzip nie gewusst um welchen Rückkaufswert es da geht. Ich dachte es wäre geringfügig. Aber wir sprechen hier über einen Rückkaufswert von über 5300€. Finanziell geht es mir derzeit nicht gerade rosig und ich habe letzte Woche auch meine Arbeitsstelle verloren. Das Geld könnte ich daher wirklich gut benötigen. Ich befinde mich persönlich in der Wohlverhaltensphase seit etwa einem Jahr. Drei Jahre habe ich noch vor mir. Ich bin 42 Jahre alt.

Fragen über Fragen also:

A) Kann ich mir das Geld auszahlen lassen ohne das mein Insolvenzverwalter Ansprüche stellen kann?

B) Es gibt doch auch diesen gewissen Freibetrag an angesparten Kapital von 4500,00€ in meiner Altersklasse. Dürfte ich dies zumindest behalten? Oder ist das etwas anderes?

C) Der Insolvenzverwalter weiß meines Wissens überhaupt nichts von diesem Vertrag. Da ich ja nirgendwo darin namentlich vorkomme. Ich könnte den Rückkaufswert auf ein Konto meines Freundes oder eines Bekannten auszahlen lassen. Versicherungstechnisch ist das kein PRoblem…das weiß ich. Sofern bei der Versicherung keine Abtretung auf diesem Vertrag eingetragen ist sollte dies doch ohne weiteres klappen oder?

D) Sofern eine Auflösung des Vertrages nicht möglich ist… könnte ich hier über eine Teilauszahlung verfügen bzw. dürfte ich ein Policendarlehen aufnehmen um mir eine Summe x auszahlen zu lassen?

Über eine Antwort zu dem Thema würde ich mich freuen.

Vlg Elmo

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    in Ihren Fragen sind mögliche Lösungsmöglichkeiten bereits enthalten. Welche Lösung sich für Ihren Fall anbietet, lässt sich am besten nach Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen sagen. Sie haben die Möglichkeit, uns werktäglich für eine unverbindliche kostenlose Erstberatung unter 0221 67770055 zu erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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