Wiedererlangung Fahrerlaubnis

Seit 20.12.2020 habe ich laut meiner faer Abfrage keine Eintragungen mehr. Die Abfrage ist vom 10.06.2021 also ganz aktuell. Der Führerschein wurde damals wegen btm eingezogen und auch so stand es bis 20.12.2020 im faer. ich hatte letztes Jahr am 07.2020 eine Verhandlung mit rechtkräftiger Verurteilung wegen btm, zu diesem Zeitpunkt aber ohne Führerschein. in meiner Akte stand u.a. auch das die führerscheinstelle informiert wird (zu dieser Zeit bin ich aber ohne Fahrerlaubnis).
ich habe ohne große Hoffnung einfach mal 11 monate nach der Verhandlung eine Abfrage gemacht (faer) und zu meiner Überraschung steht da das ich keine Eintragungen habe.
jetzt meine Frage…..
kann es passieren wenn ich meinen Führerschein nun machen will, das von mir eine mpu verlangt wird. kann es sein das die Führerscheinstelle etwas vorliegen hat wo zu diesem Zeitpunkt nicht im faer steht.
falls ja wäre es sinnvoll in einem anderen Landkreis den Wohnsitz zu melden und dort einen Antrag zur Fahrerlaubnis zu stellen.
Totti

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