Ausbildung Kind

Hallo,
sie haben mir vor fast 3,5 Jahren in meine Regelinsolvenz geholfen, nun habe ich folgende Frage:
Mein Kind 20 Jahre alt geht ab August in eine Ausbildung zur Erzieherin. Da Sie ein ca. Einkommen von 700,00 netto haben wird, ist Sie ja nicht mehr Unterhaltsberechtigt. Kann es passieren das Ihr Einkommen mit meinem zusammengezogen wird. Meine Insolvenzverwalterin möchte den Ausbildungsvertrag und den ersten Lohnzettel haben.

Danke

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau S.,

    nein, grundsätzlich erfolgt keine Zusammenrechnung. Das Vermögen des Schuldners ist vom Vermögen anderer Personen zu trennen. Es geht bei Ihrer Tochter darum, inwieweit Ihre Unterhaltsverpflichtung wegfällt. Davon hängt der monatliche unpfändbare Einkommensteil ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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