Guten Tag,
ich bin in Privatinsolvenz seit einem halben Jahr. Ich erhalte eine Rente von 2.100,- Euro nach Abzug der Krankenversicherung. ABER: Ich muss auf diese Rente ja auch noch Steuern zahlen!
Meine UNVERSTEUERTE Rente wird von meinem Insolvenzverwalter jetzt aber so behandelt wie das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers, der ja bereits Steuern auf sein Einkommen gezahlt hat. D. h. Mein Insolvenzverwalter nutzt die Pfändungstabelle für Arbeitnehmer, um meinen Pfändungsbetrag zu berechnen.
Meine Frage dazu: Wie kann ich erreichen, dass auch meine zu zahlenden Steuern bei der Ermittlung des Pfändungsbetrages berücksichtigt werden..
Danke für Ihre Antwort.