Vergleich

Hallo, plane eben Verbraucher bzw Regelinsolvenz (beides wäre in meinem Fall denkbar)
Eben liegt noch eine Pfändung seitens Finanzamt vor (keine Kontopfändung)
Somit verfüge ich zunächst nur über den pfändungsfreien Betrag.,Wäre trotzdem schon jetzt
eine Beratung über Sie denkbar, zumal nach Ende der Pfändung ein ausreichender monatlicher Betrag für aussergerichtliche Einigung vorläge?
Danke

Vergleich

Hallo ich schulde einen privaten Gläubiger der einen Titel gegen mich hat ca 70 000 €. Nun habe ich geerbt und auf dem Erbschein stehen ungefähr 100000 €, welche nicht ganz realistisch sind. Wäre es realistisch dem Gläubiger 20 bis 30 000 € anzubieten oder würde dieses an der Auskunft über das Vermögensverzeichnis scheitern ?
Vielen Dank für Ihre Mühe

außergerichtliche Schuldereinigungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einers Schulrenreinigungslan, habe ich mit diverse Gläubigern eine Ratenzahlung vereinbart. Bei einigen Gläubigern sind Restschulden in etwas 50,00 €, 20,00 € und bei einigen etwas mehr noch offen.

Nun meine Frage ist, ist es sinnvoll, wenn ich die kleinere Beträge sofort begleiche? oder bekomme ich Schwierigkeiten? kleinere Summen kann ich begleichen, größere wird eher schwieriger.

Haben Sie vielen Dank für eine Auskunft hierzu.

Hochachtungsvoll,
S. von Bergen

außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ja einen außergerichtlichen Vergleich laufen da ich im Mai diesen Jahres in Ruhestand gegangen bin habe ich große Probleme die gesamte Summe monatlich aufzubringen kann ich beim Gläübiger versuchen diese zu kürzen.
oder die Laufzeit zu verlängern.
Vielen Dank das Sie helfen

Pflichtverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2018 im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, das in diesem Monat abgeschlossen sein sollte.
Ich habe allerdings Fehler gemacht. Mehrfach in dieser Zeit hat sich mein Gehalt verändert, was ich versäumt habe mitzuteilen. Umgekehrt habe ich die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nicht berücksichtigt, sondern auf Basis des Ursprungsplans bis heute weiter gezahlt. Allerdings ergibt sich im Saldo eine geringe Summe, die ich noch zahlen müsste.
Ist eine Nachzahlung möglich oder muss ich damit rechnen, dass das ganze Verfahren gescheitert ist?

außergerichtlicher Vergleich

Hallo, ich habe folgende Situation: Schulden bei 2 Gläubigern ( 5.500 € und 2800 €
ohne Zinsen und Kosten). Beide haben Inkasso eingeschaltet.
Ich bekomme z.Zt. ALG II und demnächst (März 2021) eine Rente und zusätzlich
Grundsicherung ( etwa 750 €). Ich möchte nicht unbedingt in die PI.
Würde ein Vergleich von monatlich 30 € (aufzuteilen an beide Gläubiger) auf 48
Monate Aussicht auf Erfolg haben? Bei einer PI würden die Gläubiger 0 erhalten.
Ich möchte jedoch zumindest einen Teil der Schulden durch die Ratenzahlung
begleichen.
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!
Freundliche Grüße

Inkasso; Angebot Vergleichszahlung

Guten Tag,
in einer Inkasso-Angelegenheit (Postbank/Accredis/RA Schönberger) habe ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten, gegen den ich mit einer ausführlichen Begründung vollumfänglich Einspruch eingelegt habe. Daraufhin hat mit RA Schönberger im Namen der Gläubigerin Accredis ein Vergleichsangebot “zum Ausgleich aller wechselseitigen Ansprüche aus dieser Forderungsangelegenheit” iHv 200 Euro zugesandt.

Mit in dem Brief war ein unkommentierter Vordruck, den ich vermutlich unterschreiben und an das Amtsgericht senden soll (ein anderes als das den Vollstreckungsbescheid ausstellende), mit dem ich meinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zurücknehme.

Ich schätze, das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens hängt stark von dem entscheidenden Gericht ab und möchte die Angelegenheit aus Zeitmangel so schnell wie möglich erledigen. Ich habe mich bereits seit über einem Jahr mit Accredis “herumgeschlagen” und auch wenn es mich ärgert, habe ich mich dazu entschieden, den Vergleichsbetrag zu bezahlen. Jetzt frage ich mich, ob die Angelegenheit damit wirklich erledigt ist, auch wenn ich meinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid natürlich nicht zurück nehme. Dadurch würde das Verfahren ja wieder aufleben, richtig? Meine Fragen sind folgende:

1. Kann ich mir sicher sein, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags der Vorgang erledigt ist?
2. Was soll das mit dem Vordruck, den ich an das Amtsgericht senden soll? Ist das nur ein Täuschungsmanöver, um doch noch einen Titel gegen mich zu erwirken, sogar trotz Zahlung der Vergleichssumme? In dem Schreiben wird der Ausgleich der Forderung nicht an die Rücknahme des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid geknüpft. Könnte RA Schönberger dies nachträglich tun?

Vielen Dank und freundliche Grüße
“Thomas Mustermann”

Außergerichtlicher Vergleich Konsum/Ratenkredit

Sehr geehrter Herr Gendler,

ich bin durch die Pandemie in Kurzarbeit gerutscht und nun auch ohne Beschäftigung. ich habe mich entschlossen eine Umschulung zu machen in der ich weiterhin ALG1 beziehen werde.
Ich habe eine Ratenkredit bei der Targobank der ich aktuell noch ca 18.000€ schulde.
Ich habe bisher immer meine Raten begleichen können doch nun bin ich mittlerweile schon mit zwei Zahlungen in Verzug.
Ein Angebot an die Targobank eine reduzierte Rate von 100€ ( selbst das ist sehr viel) statt 270€ für die nächste 3,5 J.und bei Aufnahme einer Beschäftigung wieder die volle Ratenhöhe zu zahlen habe ich bereits gestellt.Dieser wurde noch nicht bearbeitet bzw wurde mir Angeboten die Summe eventuell auf 92 Monate zu strecken was für mich aber bei meinem finzanziellen Rahmen nicht viel Sinn macht. Auch die Caritas habe ich bereits eingeschaltet. Ich beziehe ALG 1 in höhe von 670€ plus Kindergeld 204€ bin nicht verheiratet , lebe aber mit meinem Partner zusammen.Ich kann nichtmal mehr die volle Miete bezahlen und muss ja auch ein Teil für mein Kind sorgen.
Jetzt würde ich gern doch ein Vergleichsangebot stellen, meinen Sie das macht Sinn??
Gibt es einen kostenlosen Rechtsbeistand in solchen Fällen??

Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort!!!!
Eine Insolvenz wäre eigentlich das letzte Mittel..

Schuldenvergleich

Guten Tag,

mein Mann hat vor kurzen die Privatinsolvenz beantragt. Wir beide waren bereits 2011 in die Privatinsolvenz gegangen und meine ist seit 2017 beendet. Meinen Mann wurde die erste versagt.

Nach Beendigung meiner Privatinsolvenz habe ich einen Schufaauszug beantragt und dort einen Eintrag aus 2017 vorgefunden. Dies war mir unbekannt, da wohl mein Mann die betroffenen Briefe zur Hand genommen hatte.
Bei dem Eintrag geht es um eine titulierte Forderung eines Energiekonzerns, bei dem ich als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wurde. Vertragsnehmer war jedoch nur mein Mann. Die Forderung wurde wohl nach meinen Recherchen an die Intrum verkauft und wird jetzt von deren Tochtergesellschaft HIT Inkasso eingefordert.
Die geforderte Summe beläuft sich auf 1158€ (Ursprungsforderung 636€, Gesamtsumme laut Vollstreckungsbescheid 923€). Ich habe bereits einen Brief mit einem Vergleichsangebot in Höhe von 200€ gesendet. Ich habe diesen bewusst niedrig gehalten, mein möglicher aufzubringender Betrag wäre 300€. Leider wurde dieser zurückgewiesen und mir wurde stattdessen 950€ angeboten. Ratenzahlungen möchte ich nicht in Betracht nehmen, da ich schnellstmöglich den Schufaeintrag aus der Welt schaffen möchte, da mich die Insolvenz schon sehr belastet hat. Sollte ich nochmals eine Insolvenz auf 3 Jahre beantragen, wäre die benötigte Rückzahlsumme (35%) inkl. Gerichtskosten ca. 700€, immer noch unter der von HIT Inkasso geforderten Summe.
Ich habe ein Nettoeinkommen in Höhe von 1139€ und habe zwei schulpflichtige minderjährige Kinder, somit liege ich weit unter der Pfändungsgrenze (eine Bescheinigung für ein P-Konto habe ich bereits über Sie bestellt).
Ich weiß jetzt nicht, wie ich weiter verhandeln soll, um die Forderung schnellstmöglich in meinen möglichen Rahmen zu begleichen.

Vilen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
S.

Vergleich möglich- Konsequenzen?

Hallo,
Ich habe über die Jahre einen Haufen Schuldenberg aufgebaut (ca. 60000€ bei 4 Gläubigern). Ich zahlen insgesamt monatlich ca 1200€ an Raten ab und habe schon an eine Umschuldung gedacht, viel Unterschied wäre das jedoch nicht.
Meine Frage: ich habe ca 2900€ Nettoeinkommen, macht ein Vergleich überhaupt Sinn?
Und hat dies Konsequenzen, z,B, negative Schufa bzw. schlechte Bonität?
Und was ist, wenn ich in kürze mit meinem Partner ein Haus bauen möchte, wäre das überhaupt möglich (er weiß nichts von den Schulden)? Vielen Dank!