Keine Rückmeldung…

Ich habe mich für ihre Kanzlei entschieden da ich dachte das man hier eine zügige Lösung findet. Nach über 6 Monaten ist noch nicht mal die erste Runde eines Schuldenvergleich abgeschlossen.
Antworten auf Fragen dauern über eine Woche. Aktuell warte ich schon 14 Tage!!! Telefonisch werde ich vertröstet das die Kollegen sich melden und es nicht möglich ist eine Nachricht zu hinterlassen da man sonst ans ende der Liste gesetzt wird und es noch länger dauert.
Ich glaube hier versteht man nicht wie belastend Schuldensituationen und Lohn-/Gehaltspfändungen sind.
Nicht ein mal versendete Dokumente an die Gläubiger erhält man zeitnahe damit man diese an die Richtigen stellen weiterleiten kann damit Sie eine Rückmeldung erhalten. Das ganze geht so langsam das die Gläubiger (Banken) sich zwischenzeitlich zu Inkasso Unternehmen geändert haben und Sie diese nicht Anschreiben da Sie auf Rückmeldungen der Banken warten.
Absolut unverständlich was hier passiert…

Vergleich

Hallo, plane eben Verbraucher bzw Regelinsolvenz (beides wäre in meinem Fall denkbar)
Eben liegt noch eine Pfändung seitens Finanzamt vor (keine Kontopfändung)
Somit verfüge ich zunächst nur über den pfändungsfreien Betrag.,Wäre trotzdem schon jetzt
eine Beratung über Sie denkbar, zumal nach Ende der Pfändung ein ausreichender monatlicher Betrag für aussergerichtliche Einigung vorläge?
Danke

Vergleich

Hallo ich schulde einen privaten Gläubiger der einen Titel gegen mich hat ca 70 000 €. Nun habe ich geerbt und auf dem Erbschein stehen ungefähr 100000 €, welche nicht ganz realistisch sind. Wäre es realistisch dem Gläubiger 20 bis 30 000 € anzubieten oder würde dieses an der Auskunft über das Vermögensverzeichnis scheitern ?
Vielen Dank für Ihre Mühe

außergerichtliche Schuldereinigungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einers Schulrenreinigungslan, habe ich mit diverse Gläubigern eine Ratenzahlung vereinbart. Bei einigen Gläubigern sind Restschulden in etwas 50,00 €, 20,00 € und bei einigen etwas mehr noch offen.

Nun meine Frage ist, ist es sinnvoll, wenn ich die kleinere Beträge sofort begleiche? oder bekomme ich Schwierigkeiten? kleinere Summen kann ich begleichen, größere wird eher schwieriger.

Haben Sie vielen Dank für eine Auskunft hierzu.

Hochachtungsvoll,
S. von Bergen

außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ja einen außergerichtlichen Vergleich laufen da ich im Mai diesen Jahres in Ruhestand gegangen bin habe ich große Probleme die gesamte Summe monatlich aufzubringen kann ich beim Gläübiger versuchen diese zu kürzen.
oder die Laufzeit zu verlängern.
Vielen Dank das Sie helfen

Pflichtverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2018 im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, das in diesem Monat abgeschlossen sein sollte.
Ich habe allerdings Fehler gemacht. Mehrfach in dieser Zeit hat sich mein Gehalt verändert, was ich versäumt habe mitzuteilen. Umgekehrt habe ich die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nicht berücksichtigt, sondern auf Basis des Ursprungsplans bis heute weiter gezahlt. Allerdings ergibt sich im Saldo eine geringe Summe, die ich noch zahlen müsste.
Ist eine Nachzahlung möglich oder muss ich damit rechnen, dass das ganze Verfahren gescheitert ist?

außergerichtlicher Vergleich

Hallo, ich habe folgende Situation: Schulden bei 2 Gläubigern ( 5.500 € und 2800 €
ohne Zinsen und Kosten). Beide haben Inkasso eingeschaltet.
Ich bekomme z.Zt. ALG II und demnächst (März 2021) eine Rente und zusätzlich
Grundsicherung ( etwa 750 €). Ich möchte nicht unbedingt in die PI.
Würde ein Vergleich von monatlich 30 € (aufzuteilen an beide Gläubiger) auf 48
Monate Aussicht auf Erfolg haben? Bei einer PI würden die Gläubiger 0 erhalten.
Ich möchte jedoch zumindest einen Teil der Schulden durch die Ratenzahlung
begleichen.
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!
Freundliche Grüße

Inkasso; Angebot Vergleichszahlung

Guten Tag,
in einer Inkasso-Angelegenheit (Postbank/Accredis/RA Schönberger) habe ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten, gegen den ich mit einer ausführlichen Begründung vollumfänglich Einspruch eingelegt habe. Daraufhin hat mit RA Schönberger im Namen der Gläubigerin Accredis ein Vergleichsangebot “zum Ausgleich aller wechselseitigen Ansprüche aus dieser Forderungsangelegenheit” iHv 200 Euro zugesandt.

Mit in dem Brief war ein unkommentierter Vordruck, den ich vermutlich unterschreiben und an das Amtsgericht senden soll (ein anderes als das den Vollstreckungsbescheid ausstellende), mit dem ich meinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zurücknehme.

Ich schätze, das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens hängt stark von dem entscheidenden Gericht ab und möchte die Angelegenheit aus Zeitmangel so schnell wie möglich erledigen. Ich habe mich bereits seit über einem Jahr mit Accredis “herumgeschlagen” und auch wenn es mich ärgert, habe ich mich dazu entschieden, den Vergleichsbetrag zu bezahlen. Jetzt frage ich mich, ob die Angelegenheit damit wirklich erledigt ist, auch wenn ich meinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid natürlich nicht zurück nehme. Dadurch würde das Verfahren ja wieder aufleben, richtig? Meine Fragen sind folgende:

1. Kann ich mir sicher sein, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags der Vorgang erledigt ist?
2. Was soll das mit dem Vordruck, den ich an das Amtsgericht senden soll? Ist das nur ein Täuschungsmanöver, um doch noch einen Titel gegen mich zu erwirken, sogar trotz Zahlung der Vergleichssumme? In dem Schreiben wird der Ausgleich der Forderung nicht an die Rücknahme des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid geknüpft. Könnte RA Schönberger dies nachträglich tun?

Vielen Dank und freundliche Grüße
“Thomas Mustermann”

Außergerichtlicher Vergleich Konsum/Ratenkredit

Sehr geehrter Herr Gendler,

ich bin durch die Pandemie in Kurzarbeit gerutscht und nun auch ohne Beschäftigung. ich habe mich entschlossen eine Umschulung zu machen in der ich weiterhin ALG1 beziehen werde.
Ich habe eine Ratenkredit bei der Targobank der ich aktuell noch ca 18.000€ schulde.
Ich habe bisher immer meine Raten begleichen können doch nun bin ich mittlerweile schon mit zwei Zahlungen in Verzug.
Ein Angebot an die Targobank eine reduzierte Rate von 100€ ( selbst das ist sehr viel) statt 270€ für die nächste 3,5 J.und bei Aufnahme einer Beschäftigung wieder die volle Ratenhöhe zu zahlen habe ich bereits gestellt.Dieser wurde noch nicht bearbeitet bzw wurde mir Angeboten die Summe eventuell auf 92 Monate zu strecken was für mich aber bei meinem finzanziellen Rahmen nicht viel Sinn macht. Auch die Caritas habe ich bereits eingeschaltet. Ich beziehe ALG 1 in höhe von 670€ plus Kindergeld 204€ bin nicht verheiratet , lebe aber mit meinem Partner zusammen.Ich kann nichtmal mehr die volle Miete bezahlen und muss ja auch ein Teil für mein Kind sorgen.
Jetzt würde ich gern doch ein Vergleichsangebot stellen, meinen Sie das macht Sinn??
Gibt es einen kostenlosen Rechtsbeistand in solchen Fällen??

Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort!!!!
Eine Insolvenz wäre eigentlich das letzte Mittel..