Für das bundesdeutsche Recht liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Abogada García Corraliza im Bereich des allgemeinen deutschen Zivil- und Vertragsrechts, insbesondere auch bei der Forderungsbeitreibung für spanische Unternehmen und Privatpersonen. Frau Abogada García Corraliza hat neben ihrer juristischen Ausbildung im spanischen Recht Studienzeiten als Erasmusstudentin an der Universität zu Salzburg (Österreich) mit Schwerpunkt öffentliches internationales Recht und Europarecht sowie an der Universität zu Köln mit Schwerpunkt internationales Privatrecht und Zivilrecht absolviert.
Frau Abogada García Corraliza ist in ihrer Eigenschaft als spanische Abogada vor sämtlichen spanischen Gerichten vertretungsberechtigt sowie vor allen deutsche Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes) unter die Bezeichnung “Abogada” oder “Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln” auftreten (§ 2 EuRAG).
Fokus
Rechtsanwältin Sara Garcia Corraliza steht Ihnen gerne bundesweit zur Verfügung. Ihr Tätigkeitsspektrum erstreckt sich auf:
- Gründung von Gesellschaften
- Zivil- und Vertragsrecht
- Im spanischen Recht bearbeitet Frau Corraliza das Zivilrecht und das öffentliche Recht
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Köln