Schufa: Negative Einträge abwehren und Score verbessern

Was die Schufa über die Kreditwürdigkeit der Bürger weiß, erfahren Betroffene oft erst, wenn es “zu spät” ist. Plötzlich wird ein neuer Kreditvertrag verweigert oder der Vermieter möchte keine Wohnung vermieten, ohne dass klar ist warum.

Der Grund: Die Wirtschaftsauskunftei Schufa aus Wiesbaden speichert sensible Informationen zur Kreditwürdigkeit, ohne darüber selbst zu informieren, agiert also im Verborgenen. Die zahlreichen Daten, die das Unternehmen für die Erstellung seines Scores nutzt, fließen ihr ganz still aus anderen Quellen wie zum Beispiel Banken zu.

Zahlreiche Schufa-Einträge sind fehlerhaft

Besonders ärgerlich ist , dass in den Schufa-Auszügen von Betroffenen immer wieder fehlerhafte Eintragungen auffallen, was angesichts der schieren Menge der von ihr verarbeiteten Daten kaum verwundert. Für die von schlechten Score-Werten Betroffenen bedeuten solche fahrlässigen und rechtswidrigen Eintragungen aber oft erhebliche Einschränkungen im Alltagsleben die mit zahlreichen Nachteilen verbunden sind.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass mit Ihren Schufa-Daten etwas nicht stimmt oder dass Ihre Kreditwürdigkeit nicht so schlecht einzuschätzen sei, wie der von der Schufa vergebene Score, lohnt sich eine professionelle Überprüfung. Denn viele Fälle haben gezeigt: Falsch aufgeführte Daten können ihre Kreditwürdigkeit stark verfälschen.

EuGH-Generalanwalt: Schufa Score-Bildung rechtswidrig

Ein weiterer gewichtiger Punkt ist die Tatsache, dass das Scoring durch die Schufa rechtswidrig sein könnte. In diese Richtung äußerte sich am 16. März 2023 der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Pikamäe. Hintergrund ist die Art und Weise, wie die Schufa Daten automatisiert verarbeitet. Eine unter Art. 22 DSGVO fallende Form der Datenverarbeitung bedürfte aber einer qualifizierten gesetzlichen Rechtfertigung. Ob diese vorliegt, ist gleichfalls hochumstritten.

Zudem ist auch die Funktionsweise und die herangezogene Datenbasis ein erheblicher Streitpunkt in juristischen Fachkreisen. Viele der Daten, die die Schufa auf Grundlage ihrer eigenen wirtschaftlichen Interessen auswertet und damit eine Bonitätsbewertung vorzunehmen, sagen tatsächlich wenig bis nichts über die Bonität aus. Datenschutzrechtlich ist das ein Problem, denn werden Daten nicht zweckgemäß verarbeitet, liegt eine datenschutzrechtswidrige Zwecküberschreitung nahe.

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Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

Dr. Veaceslav Ghendler ist Rechtsanwalt, Gründungsmitglied und Partner von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Gemeinsam mit seinem Anwaltsteam vertritt er seit Jahren erfolgreich die Rechte von Verbrauchern.

Rechtswidrige Schufa-Einträge: Verbreitete Fehler

Die Erfahrung lehrt uns, dass bestimmte Fehler in Schufa-Einträgen immer wieder auftauchen. Die Angriffsmöglichkeiten eines negativen Schufa-Scores sind allerdings vielfältig und beschränken sich daher nicht auf die folgenden Punkte.

  • Positivdaten aus Mobilfunkverträgen

    Die Schufa darf keine sogenannten Positivdaten speichern. Dies sind Daten, aus denen hervorgeht, wie regelmäßig Sie bestimmte Zahlungen erbringen. Obwohl die Bundesdatenschutzkonferenz bereits 2021 die Speicherung dieser Daten mangels berechtigten Interesses für rechtswidrig erklärt hat, stoppte die Schufa diese Praxis nicht. Zuletzt wurden daher die Mobilfunkanbieter O2, Telekom Deutschland und Telefónica verklagt, da sie Daten über die Mobilfunkverträge ihrer Kunden an die Schufa weitergegeben hatten.

  • Mahnungen nicht erhalten

    Wenn Sie bezüglich einer Forderung noch keine zwei Mahnungen erhalten haben oder nicht über die Berücksichtigung durch eine Wirtschaftsauskunftei informiert worden sind, kann die Eintragung illegal sein. Nach § 31 BDSG können Forderungen ansonsten nur unter spezifischen Kriterien aufgenommen werden, etwa wenn bereits ein Gerichtsurteil über die Forderung vorliegt.

  • Beglichen oder verjährt

    Eine Forderung, die Sie bereits bezahlt haben, erlischt. Doch in vielen Fällen bedeutet dies leider nicht, dass die Forderung auch in Ihrem Schufa-Eintrag erlischt. Wird etwa vergessen, die Erfüllung nachzumelden, gilt Ihre Schuld für die Schufa noch als unbezahlt. Auch bereits verjährte Forderungen, deren Zahlung Sie guten Gewissens ablehnen können, finden sich noch häufig in Schufa-Auskünften.

  • Begrenzung der Speicherdauer

    Außerdem darf die Schufa die gesammelten Informationen nicht für alle Ewigkeit speichern. Die Verhaltensregeln der deutschen Wirtschaftsauskunfteien sowie vielfältige gesetzliche Regelungen enthalten Vorgaben, wann eine Eintragung gelöscht werden muss. Auch deutsche Gerichte schoben der Schufa immer wieder einen Riegel vor: Das OLG Schleswig-Holstein entschied zum Beispiel mit Urteil vom 02.07.2021 (17 U 15/21), dass nach dem Insolvenzverfahren die Löschung eines Restschuldvermerks nach sechs Monaten erfolgen muss.

So prüfen Sie kostenlos Ihre Schufa-Einträge

Datenkopie anfordern

Als erstes sollte in Erfahrung gebracht werden, was die Schufa aktuell gespeichert hat. Auch wenn sie auf ihrer Internetseite versucht, die Betroffenen zu überzeugen, dafür zu bezahlen, ist die Datenabfrage gem. Art. 15 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kostenlos zu gewähren. Die Schufa ermöglicht dies etwas versteckt hier.

Das Auskunftsschreiben

Nach etwa einer Woche kommt die Antwort per Post: Der Brief enthält eine Score-Tabelle und eine Liste von bei der Schufa eingegangenen Meldungen und Anfragen.

Wie der Score errechnet wird, hält die Schufa geheim, was sie nach einer BGH-Entscheidung von 2014 auch darf, da die Berechnungsmethode ihr Geschäftsgeheimnis ist. Selbst wenn Sie nie mit einer Zahlung in Verzug waren, kann hier eine Erfüllungswahrscheinlichkeit von unter 100% angenommen werden. Der Rating-Vorgang bleibt somit eine “Black Box”.

Was sich hingegen anwaltlich überprüfen lässt, ist ob auch nur richtige und zulässige Datensätze in die Bewertung eingeflossen sind. Hierzu macht § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) klare Vorgaben, anhand derer unsere spezialisierten Mitarbeiter eine juristische Überprüfung von Schufa-Eintragungen vornehmen können.

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Sie wollen gegen die Schufa vorgehen? So können Sie sich wehren:

Sofern fehlerhafte Eintragungen in Ihrer Schufa-Auskunft zu finden sind, ist ihr Schufa-Score verfälscht. Ihnen stehen dann verschiedene Ansprüche gegen die Schufa zu.

  • Nach Art. 17 DSGVO steht Ihnen gegen die Schufa ein Löschungsanspruch zu. Das heißt, alle falschen Eintragungen sind restlos zu löschen. Die Score-Berechnung muss dann erneut vorgenommen werden.
  • Damit ähnliche Falschmeldungen von der gleichen Stelle nicht erneut vorgenommen werden, empfiehlt sich darüber hinaus ein Unterlassungsantrag.
  • Nach Art. 82 DSGVO steht Ihnen in vielen Fällen zudem ein Schadensersatzanspruch zu. Das LG Mainz sprach beispielsweise am 12.11.2021 (3 O 12/20) einem von Falschmeldungen Betroffenen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro wegen der massiven wirtschaftlichen Konsequenzen zu.

Diese Ansprüche können unsere Rechtsanwälte für Sie durchsetzen – notfalls auch vor Gericht.

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