Schufa: Viele Einträge sind rechtlich angreifbar
Was die Schufa über die Kreditwürdigkeit der Bürger weiß, erfahren Betroffene oft erst, wenn es “zu spät” ist. Plötzlich wird ein neuer Kreditvertrag verweigert oder der Vermieter möchte keine Wohnung vermieten, ohne dass klar ist warum.
Der Grund: Die Wirtschaftsauskunftei Schufa aus Wiesbaden speichert sensible Informationen zur Kreditwürdigkeit, ohne darüber selbst zu informieren, agiert also im Verborgenen. Die zahlreichen Daten, die das Unternehmen für die Erstellung seines Scores nutzt, fließen ihr ganz still aus anderen Quellen wie zum Beispiel Banken zu.
Negative Einträge zu bezahlten Forderungen löschen lassen und Score verbessern
Ein weit verbreitetes Ärgernis: Mittlerweile bezahlte Forderungen, die zwischenzeitlich bei der Schufa als offen gemeldet wurden, speichert die Schufa nach Zahlung drei Jahre lang. Und dies unabhängig vom Grund und der Dauer der Nichtzahlung. Diese undifferenzierte Behandlung von Informationen zu erloschenen Forderungen halten viele für rechtswidrig. Zudem ist es offensichtlich systemwidrig, Forderungen die durch eine Restschuldbefreiung gelöscht wurden früher zu löschen als solche, die der Betroffene selbst bezahlt hat. Deshalb gehen wir gegen die Schufa vor und verlangen eine Löschung sechs Monate nach Bezahlung der Forderung. Und hatten damit auch schon mehrfach Erfolg, auch ohne Klage.
Zahlreiche Schufa-Einträge sind fehlerhaft
Besonders verwunderlich ist es auch, dass in den Schufa-Auszügen von Betroffenen immer wieder fehlerhafte Eintragungen auffallen. Für die von schlechten Score-Werten Betroffenen bedeuten solche fahrlässigen und rechtswidrigen Eintragungen aber oft erhebliche Einschränkungen im Alltagsleben die mit zahlreichen Nachteilen verbunden sind.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass mit Ihren Schufa-Daten etwas nicht stimmt oder dass Ihre Kreditwürdigkeit nicht so schlecht einzuschätzen sei, wie der von der Schufa vergebene Score, lohnt sich eine professionelle Überprüfung. Denn viele Fälle haben gezeigt: Falsch aufgeführte Daten können ihre Kreditwürdigkeit stark verfälschen.
EuGH-Generalanwalt: Schufa Score-Bildung rechtswidrig
Ein weiterer gewichtiger Punkt ist die Tatsache, dass das Scoring durch die Schufa rechtswidrig sein könnte. In diese Richtung äußerte sich am 16. März 2023 der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Pikamäe. Hintergrund ist die Art und Weise, wie die Schufa Daten automatisiert verarbeitet. Eine unter Art. 22 DSGVO fallende Form der Datenverarbeitung bedürfte aber einer qualifizierten gesetzlichen Rechtfertigung. Ob diese vorliegt, ist gleichfalls hochumstritten.
Zudem ist auch die Funktionsweise und die herangezogene Datenbasis ein erheblicher Streitpunkt in juristischen Fachkreisen. Viele der Daten, die die Schufa auf Grundlage ihrer eigenen wirtschaftlichen Interessen auswertet und damit eine Bonitätsbewertung vorzunehmen, sagen tatsächlich wenig bis nichts über die Bonität aus. Datenschutzrechtlich ist das ein Problem, denn werden Daten nicht zweckgemäß verarbeitet, liegt eine datenschutzrechtswidrige Zwecküberschreitung nahe.