Arbeitsvertrag erstellen: Bundesweit mit Anwalt
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Arbeitsvertrag erstellen lassen
Die meisten Gründer, Unternehmer oder Selbstständige sind ab einem gewissen Zeitpunkt darauf angewiesen, Mitarbeiter einzustellen:
- Nach der Gründung: Das Geschäftsmodell sieht vor, unmittelbar nach der Gründung eines Unternehmens Arbeitnehmer zu beschäftigen. Die Gründer starten ihre Unternehmung mit einer Investition und sind auf ein schnelles Wachstum aus
- Im Geschäftsbetrieb: Das Unternehmen erwirtschaftet im Betrieb einen Umsatz, der die Beschäftigung der ersten oder neuer Mitarbeiter zur Bewältigung des Arbeitsaufwandes erforderlich macht. Das Unternehmen wächst “organisch”
Wenn Sie sich nach der Ausschreibung einer offenen Stelle und einem durchgeführtem Bewerbungsverfahren für einen neuen Mitarbeiter entschieden haben, benötigen Sie als nächstes einen rechtssicheren Arbeitsvertrag.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos
Erstellung oder Prüfung
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung Ihres Vertrags. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Vertragserstellung wie der richtigen Vertragsart oder den Kosten und dem Ablauf Ihrer Vertragserstellung.

Erstellung Ihres Vertrags
Wir beginnen mit der Erstellung Ihres Vertrags. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihrem Vertag und Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in den Vertrag ein. Sie verfügen nun über einen rechtssicheren und lückenlos erstellten Vertrag.
Überblick Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag legt die Pflichten und Aufgaben Ihrer Mitarbeiter fest
Mit dem Arbeitsvertrag legen Sie die Pflichten und Aufgaben Ihres Mitarbeiters genau fest. Zu den grundlegenden Bestimmungen wie dem Lohn/Gehalt kommen Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Überstunden, Kündigung, Verschwiegenheit oder Konkurrenzschutz hinzu. Bei der Erstellung des Arbeitsvertrags gilt es deshalb, alle wichtigen Felder des Verhältnisses zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihrem Angestellten genau zu regeln.
Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags vermeiden
Bei der Erstellung des Arbeitsvertrags gestalten wir die Vertragspunkte strikt nach den aktuellsten arbeitsrechtlichen Vorgaben. Dabei gilt es, im Einzelfall Augenmaß zu bewahren. Übermäßige Bestimmungen – beispielsweise die Unterschreitung des Mindestlohnes oder unzulässige Überstundenregelungen – führen zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel. Es würden besonders ungünstige gesetzliche Bestimmungen in Kraft treten, die für Sie als Unternehmer sehr nachteilig sein können. Dem beugen Sie vor, indem Sie einen rechtssicheren Arbeitsvertrag erstellen lassen.
Wir erstellen Ihren Arbeitsvertrag – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Unsere Pakete
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Folgende Arbeitsvertragstypen werden von uns für unsere Mandanten erstellt:
- => Vollzeit Arbeitsvertrag
- => Teilzeit Arbeitsvertrag
- => Job-Sharing Arbeitsvertag
- => Minijob Arbeitsvretrag
- => Werkstudent Arbeitsvertrag
- => Ausbildung Arbeitsvertrag
- => Praktikantenvertrag
Mit dem Arbeitsvertrag bestimmen Sie die Pflichten und Aufgaben Ihrer Mitarbeiter. Auf den ersten Blick scheint dies einfach und unkompliziert: Sie benötigen Personal für eine bestimmte Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausführen soll. Im Gegenzug erhält dieser das vereinbarte Gehalt. Die konkreten täglichen Aufgaben werden ihm von seinem Vorgesetzten zugewiesen.
Nachträgliche Änderungen des Arbeitsvertrags sind kaum durchführbar
Allerdings sollten die wichtigsten Vorüberlegungen bereits vor der Erstellung des Arbeitsvertrags angestellt werden. Es gibt viele Fragen zu berücksichtigen, die auf den ersten Blick leicht übersehen werden können. Nachträgliche Änderungen des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber sind kaum durchführbar – sie benötigen der Zustimmung des Arbeitnehmers.
Berücksichtigung aller relevanter Arbeitsvertragsklauseln
Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags werden deshalb die wichtigsten Regelungsbereiche eines Arbeitsvertrags step-by-step durchgegangen, um lückenlos alle einschlägigen Klauseln aufzunehmen und überflüssige oder gar schädliche Klauseln auszulassen. Dies ist ein Hauptvorteil gegenüber Muster-Arbeitsverträgen – diese können entweder lückenhaft sein oder Klauseln enthalten, die Ihnen schaden.
Überblick
Mit dem Arbeitsvertrag bestimmen Sie die Pflichten und Aufgaben Ihrer Mitarbeiter. Nachträgliche Änderungen des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber sind kaum durchführbar – Sie benötigen die Zustimmung des Arbeitnehmers. Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags werden deshalb die wichtigsten Regelungsbereiche step-by-step durchgegangen, um lückenlos alle einschlägigen Klauseln aufzunehmen und überflüssige oder gar schädliche Klauseln auszulassen.
Ein Arbeitsvertrag wird als Vorlage für eine Vielzahl künftiger Mitarbeiter oder als Arbeitsvertrag für einen konkreten Mitarbeiter erstellt. Bei der Erstellung werden die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts (§§ 611-630 BGB), die Rechtsprechung, die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen sowie das AGB-Recht beachtet, um eine Unwirksamkeit seiner Klauseln zu vermeiden.
Arbeitsvertrag als Vorlage oder für einen konkreten Mitarbeiter
Ein Arbeitsvertrag wird auf eine der folgenden zwei Situationen zugeschnitten:
- Vorlage für künftige Mitarbeiter: Wir erstellen einen Arbeitsvertrag, den Sie für alle künftigen Mitarbeiter eines bestimmten Bereiches einsetzen können
- Arbeitsvertrag für einen konkreten Mitarbeiter: Es wird ein Arbeitsvertrag für einen konkreten Mitarbeiter erstellt. Er ist auf den Aufgabenbereich dieses Mitarbeiters zugeschnitten
Insbesondere wenn ein Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer geschlossen wird, der komplexe Aufgaben erledigen soll, sollte der Einsatzbereich umfassend geregelt werden.
Arbeitsvertrag im Rahmen der arbeitsrechtlichen Grundsätze
Im Arbeitsrecht ist die Vertragsfreiheit – als die Möglichkeit, jede beliebige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen – nur eingeschränkt vorhanden. Unverhältnismäßige Klauseln sind unwirksam. Es gelten gesetzliche Regelungen des Arbeitsrechts (§§ 611-630 BGB) und eine ausgeprägte Rechtsprechung, das sogenannte Richterrecht. Außerdem muss der Arbeitsvertrag den Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz genügen. Daneben stehen Tarifverträge für bestimmte Branchen, Betriebsvereinbarungen innerhalb eines Unternehmens sowie Dienstvereinbarungen. Von Teilen der arbeitsrechtlichen Vorschriften kann dann abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer dem ausdrücklich zustimmt. Andere Bereiche sind zwingend vorgeschrieben und müssen in jedem Fall beachtet werden. Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages gestalten wir die Klauseln maximal im Interesse des Mandanten, jedoch unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens, um keine Unwirksamkeit der jeweiligen Klauseln zu riskieren.
Exkurs: Berücksichtigung des AGB Rechts
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erstreckt sich auf alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Bedingungen. Damit sind die Regelungen zur AGB-Kontrolle (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB) ebenfalls für Arbeitsverträge bedeutsam, wenn es sich um standardisierte Verträge handelt, die (faktisch) nicht im Einzelnen ausgehandelt werden. Dies ist vor allem bei größeren Betrieben der Fall, die immer gleiche und standardisierte Verträge ohne jeglichen Spielraum bei den Vertragsklauseln (v. a. Gehalt) nutzen. Hält eine Klausel der AGB-Kontrolle nicht stand, kann dies weitreichende Konsequenzen für den gesamten Arbeitsvertrag haben. Daher ist bei der Erstellung von vorformulierten Verträgen ein hohes Maß an Vorsicht und vorausschauende Vertragsgestaltung angebracht.
Umfang des Arbeitsvertrags
Der Umfang des Arbeitsvertrages ist von den folgenden Faktoren abhängig:
- Komplexität der Aufgabe des Arbeitnehmers
- Betriebliche Besonderheiten Ihres Unternehmens
- Vorliegen eines Tarifvertrages
Grundsätzlich erstellen wir Arbeitsverträge so umfangreich wie möglich, um Regelungslücken und damit Potential für spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Generell gilt jedoch, dass ein Arbeitsvertrag für einen Arbeitnehmer mit einem “einfacheren” Tätigkeitsgebiet einen geringeren Regelungsbedarf besitzt, als ein Arbeitsvertrag mit einem leitenden Angestellten. Außerdem reduziert sich der Umfang des Arbeitsvertrages, wenn in der Branche Ihres Unternehmens ein Tarifvertrag existiert. In diesem Fall wird im Arbeitsvertrag oft nur einen Verweis auf den Tarifvertrag aufgenommen, da hiervon nicht abgewichen werden darf.
Typen des Arbeitsvertrags
Folgende Vertragstypen werden von uns für unsere Mandanten erstellt:
- Vollzeit Arbeitsvertrag
- Teilzeit Arbeitsvertrag
- Jobsharing Arbeitsvertrag
- Minijob Arbeitsvretrag
- Werkstudent Arbeitsvertrag
- Ausbildung Arbeitsvertag
- Praktikantenvertrag
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Ziele der Erstellung eines Arbeitsvertrags
1. Ziel
PFLICHTEN UND AUFGABEN DES ARBEITNEHMERS GENAU BESTIMMEN
Im Arbeitsvertrag regelt ein Gründer oder Unternehmer als Arbeitgeber die wichtigsten Pflichten und Aufgaben seines Angestellten. Dabei werden die gängigen Regelungsbereiche durchgegangen und die für Sie individuell vorteilhaften Klauseln verwendet. Der Arbeitsvertrag wird als Vorlage für viele künftige Mitarbeiter oder für einen bestimmten Mitarbeiter erstellt, dessen Position bereits klar bestimmt ist. Dadurch werden bei der Einstellung klare Verhältnisse geschaffen.
2. Ziel
VERTRAGSINITIATIVE
Als Gründer oder Unternehmer übernehmen Sie die Initiative bei den Vertragsverhandlungen mit einem Arbeitnehmer. Es ist von Vorteil, wenn Sie über individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittene Arbeitsverträge verfügen, deren Inhalt Ihnen genau bekannt ist. Durch die Vorlage eines zunächst nach Ihren Vorstellungen entworfenen Arbeitsvertrags setzen Sie den Rahmen für die folgenden Verhandlungen, die an einem für Sie günstigen Ausgangspunkt beginnen.
2. Ziel
3. Ziel
RECHTSSICHERHEIT
Ein von uns erstellter Arbeitsvertrag verschafft Ihnen Rechtssicherheit. Seine wichtigsten Klauseln werden mit Ihnen step-by-step durchgegangen. So können die relevanten Vertragspunkte lückenlos geregelt und unnötige oder gar belastende Punkte ausgeschlossen werden. Dadurch haben Sie es in der Hand, sinnvolle und individuell angepasste Regelungen zu finden, um so die spätere Unwirksamkeit von Klauseln, Nachzahlungen oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
4. Ziel
KEINE FORMALITÄTEN
Wie übernehmen die komplette Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
4. Ziel
Erstellung von Arbeitsverträgen
Überblick Ablauf einer Arbeitsvertrags-Erstellung
- Anwaltliche Arbeitsvertrags-Beratung
- Individueller Arbeitsvertrag
- Anwaltliche Abschlussberatung
- Abschlussanpassung
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Prüfung von Arbeitsverträgen
1 Analyse Ihrer Verträge
Im Vorfeld der Prüfung Ihrer Arbeitsverträge/ Ihres Arbeitsvertrages analysieren wir die Grundinformationen des Unternehmens und Beschäftigungsverhältnisses. Damit schaffen wir eine Basis für die folgende anwaltliche Beratung. Wird der genaue Geschäftsablauf nicht vollständig ersichtlich, erfragen wir die Informationen bei einem persönlichen Gespräch.
2 Anwaltlicher Vertrags-Check
Nach der Analyse führen wir eine rechtliche Vertrags-Beratung durch einen Anwalt durch.
Auf Grundlage der Beratung prüfen wir alle Klauseln Ihrer Arbeitsverträge/ Ihres Arbeitsvertrages im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung und Gesetzeslage.
3 Hinweise und Änderungsvorschläge
Sie erhalten von uns schnellstmöglich das Ergebnis des Vertrags-Checks. Auf einzelne kritische Klauseln wird besonders eingegangen.
4 Abschlussberatung durch einen Anwalt
Nach Zusendung des Ergebnisses des Vertrags-Checks an Sie besprechen wir mit Ihnen, welche Änderungen und Anpassungen Ihrer Arbeitsverträge/ Ihres Arbeitsvertrages notwendig sind. Es folgt eine detaillierte Erläuterung, welche Klauseln ggf. veraltet oder unsicher sind. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, wenn gesetzlicher Spielraum zu Ihren Gunsten besteht.
Für Sie günstige Klauseln werden Ihnen vorgeschlagen, Die erarbeiteten Änderungen können dann natürlich sofort von Ihnen übernommen werden.
5 Abschlussanpassung
Gerne übernehmen wir die konstante Überwachung und Aktualisierung der geänderten Verträge . Dazu setzen wir Sie bei Wunsch von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen in Kenntnis und aktualisieren Ihre Verträge . Als im Unternehmensrecht erfahrene Kanzlei halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und benachrichtigen Sie, sobald eine Anpassung erforderlich wird.
6 Überwachung und Aktualisierung
Gerne übernehmen wir für Unternehmer auch die konstante Überwachung und Aktualisierung der geänderten Arbeitsverträge für künftige Anstellungsverhältnisse. Dazu setzen wir Sie bei Wunsch von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen in Kenntnis und aktualisieren Ihre Arbeitsverträge. Als vornehmlich im Unternehmensrecht tätige Kanzlei halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und benachrichtigen Sie, sobald eine Anpassung erforderlich wird.
Typische Klauseln: Inhalt des Arbeitsvertrags
Die meisten Unternehmen benötigen Arbeitsverträge. Ein Arbeitsvertrag wird bei der Gründung oder im Betrieb einer Firma erforderlich: Die Gründer planen von Beginn an, Arbeitnehmer einzustellen, um schnell zu wachsen. Im Betrieb wird oft die Einstellung eines Arbeitnehmers wegen einer Steigung des Arbeitsaufwandes geplant
Arbeitsvertrag als Vorlage oder für einen bestimmten Arbeitnehmer
Typischerweise erstellen wir Arbeitsverträge, die danach als Vorlage für künftige Mitarbeiter im selben Einsatzbereich genutzt werden. Es kann sich dabei beispielsweise um einen Vollzeit-Arbeitsvertrag für eine Sekretariatskraft handeln, der bei der Einstellung weiterer Sekretariatsmitarbeiter genutzt wird. Oder um einen Teilzeit-Arbeitsvertrag für einen Gablerstaplerfahrer, den das Unternehmen später bei der Einstellung von weiteren Gabelstaplerfahrern in Teilzeit nutzen kann.
Bei höherbezahlten und spezialisierten Arbeitskräften, meist im Führungsbereich, erstellen wir typischerweise individuell auf den speziellen Mitarbeiter ausgerichtete Arbeitsverträge, welche der Stellenbeschreibung des konkreten Mitarbeiters Rechnung tragen.
Typische Klauseln eines Arbeitsvertrags
In allen Fällen werden die Verträge an die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst.
Exkurs: Änderungen durch EU Richtlinie
Seit August 2022 gelten neue Regelungen für Arbeitsverträge. Der Bundestag hat durch Änderungen des Nachweisgesetzes (NachweisG) die EU- Arbeitsbedingungenrichtlinie (EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union) umgesetzt. Damit geht eine Reihe von Neuerungen einher. Sie gelten für neue Arbeitsverträge ab 1. August 2022. Wer einen bereits vorher bestehenden Arbeitsvertrag hat, erhält das Recht, die durch die Richtlinie vorgegebenen Informationen von seinem Arbeitgeber in Schriftform einzufordern.
Arbeitgeber hatten schon vorher bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten, die im NachwG geregelt waren. Unter anderem mussten Arbeitsverträge die zentralen Informationen zu Arbeitszeit, Kündigungsfristen usw. enthalten. Die Auskunftspflicht wurde erweitert und in den Vertrag ist nunmehr auch folgendes aufzunehmen:
- Enddatum des Arbeitsverhältnisses
- Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie andere Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind. Ferner ihre Fälligkeit und die Art der Auszahlung
- Die vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten. Bei Schichtarbeit das Schichtsystem, den Schichtrhythmus sowie die Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
- freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer
- Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, Name und Anschrift des Versorgungsträgers, es sei denn, der Versorgungsträger ist zu dieser Information verpflichtet.
- Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit
- Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und ihre Voraussetzungen
- Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden
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Exkurs: Mitarbeiter anmelden
Wer als Arbeitgeber Mitarbeiter neu einstellt, der hat eine Reihe von Meldepflichten zu erfüllen. Insbesondere das Finanzamt und die Sozialversicherung benötigen zwingend einige Angaben. Wir geben einen Überblick.
Angaben bei der Sozialversicherung
Jeder neue Mitarbeiter ist grundsätzlich bei der Sozialversicherung anzumelden. Schließlich müssen die Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgeführt werden. Richtiger Ansprechpartner ist die Krankenkasse, die alle Sozialversicherungsbeiträge einzieht und anteilig an die anderen Sozialversicherungssparten weiterleitet.
Zeitpunkt der Meldung
Die Anmeldung muss bis zur ersten Entgeltabrechnung vorliegen. Im Übrigen spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. Einige Branchen erfordern aber auch eine Sofortmeldung. Dazu gehören folgende Gewerbe:
- das Baugewerbe,
- Gaststätten- /Beherbergungsgewerbe,
- Personenbeförderung ,
- Spedition-, Transport- und Logistik
- Schaustellergewerbe,
- Forstwirtschaft,
- Gebäudereinigung
- Messe- Ausstellungsbau,
- Fleischwirtschaft,
- Prostitutionsgewerbe,
- Wach- und Sicherheitsgewerbe.
- Quelle: IHK Düsseldorf
(Quelle: IHK Düsseldorf)
Wer ist anzumelden?
Anzumelden sind auch Arbeitnehmer, die sich wegen der Höhe ihres Gehaltes privat krankenversichern dürfen. Ebenso Mitarbeiter, bei denen aufgrund ihres Alters Beitragsanteile wegfallen, die entweder bereits Altersrente erhalten oder keine Arbeitnehmerbeiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Ferner Studenten und Minijobber. Die Zahlungen für letztere gehen allerdings an die so genannte Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft. Minijobber können von der Rentenversicherung befreit sein.
Angaben beim Finanzamt
Die Steuerabzugsmerkmale, wie Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, Lohnsteuerfrei- bzw. Hinzurechnungsbetrag, Kirchensteuerabzug, stellt die Finanzverwaltung Arbeitgebern durch einen elektronischen Datenabruf zur Verfügung. Man spricht in diesem Zusammenhang von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) Für die Anmeldung eines jeden Mitarbeiters beim Finanzamt sind folgenden Angaben erforderlich:
- seine Steueridentifikationsnummer (ID)
- sein Geburtsdatum
- den Tag des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses und das Datum, ab dem ELStAM für den Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis gelten soll,
- die Angabe, ob es sich um das erste oder zweite/ein weiteres Arbeitsverhältnis handelt bzw. Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis. Hiernach richtet sich die Steuerklasse (Nebenarbeitsverhältnis: Klasse VI). Die Bestimmung trifft der Arbeitnehmer.
- Minijobber müssen nicht beim Finanzamt angemeldet werden, da die Zahlungen für sie an die Minijobzentrale fließen
Sie benötigen von jedem Arbeitnehmer daher zumindest die Steueridentifikationsnummer, den Sozialversicherungsausweis und die Mitgliedsbescheinigung seiner Krankenkasse, bei ausländischen Mitarbeitern oft auch eine Arbeitserlaubnis.
Weitere Unterlagen können hilfreich sein, wie Urlaubsbescheinigung der vorherigen Arbeitsstelle, VL-Unterlagen, ggf. ein Schwerbehindertenausweis. Mitunter sind – je nach Branche – weitere erforderlich, wie ggf. vorgeschriebene ärztliche Einstellungs-Untersuchungen oder Belehrungen des Gesundheitsamts nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Weitere Pflichten
Wer Mitarbeiter beschäftigt, der ist dazu verpflichtet, vor der Einstellung eine so genannte Betriebsnummer zu beantragen. Die Nummer teilt die Bundesagentur für Arbeit zu.
Wer erstmalig Beschäftigte beim Finanzamt anmelden will, der hat sich dort zuvor als Arbeitgeber zu registrieren Für Betriebe, welche die Lohnabrechnungen extern vornehmen lassen, genügt es, wenn diese beim Finanzamt registriert sind und die Anmeldung des neuen Mitarbeiters vornehmen.
Die Anmeldung neuer Mitarbeiter bei Krankenkasse, Minijob-Zentrale und Finanzamt ist kostenlos.
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Kosten der Vertragserstellung für einen Arbeitsvertrag
Kosten Erstellung Vertrag
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Vertrag Erstellung | Alle Vertragsunterlagen; Vorbesprechung, Vertragserstellung, Korrekturlauf, Abschlussgespräch | Festpreis:599,– € |
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Vertrags-Beratung sowie die Abschlussberatung
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres Vertrags
zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.
Kosten Prüfung Vertrag
Soll bereits ein bestehender Vertrag geprüft und angepasst werden, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) |
|---|---|---|
| Vertrag Prüfung | Prüfung Vertrag (Prüfung aller bestehender Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; individuelle Anpassung und/oder Erstellung ergänzender und/oder neuer Klauseln; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 249,– € (“Vertrag Prüfung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 249,– (“Vertrag Prüfung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 219,– € (“Vertrag Prüfung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
Kosten Erstellung individueller Vertrag
Handelt es sich bei Ihrem Vertrag nicht um einen Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, ein par. Darlehensvertrag, Stille Beteiligung, Treuhandvertrag oder NDA, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Paket(e) | Preise |
|---|---|---|
| Individuelle Vertragserstellung | Individueller Vertrag (Alle Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; Erstellung individueller Vertrag; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 749,– € (“AGB individuelle Erstellung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 959,– (“AGB individuelle Erstellung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 1.699,– € (“AGB individuelle Erstellung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
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Arbeitsvertrag Recruiter
07 Dez. 2020/0 Kommentare/in Arbeitsvertrag erstellenSehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte einen AV für Recruiter schreiben lassen, diesen solle als Minijob abgeschlossen werden. Ich bitte Sie um eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Verträge erstellen
04 Sep. 2020/0 Kommentare/in Arbeitsvertrag erstellenSehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein junges StartUp im Bereich Headhunting/Personalvermittlung von Ärzten an Kliniken. Wir haben vor, Handelsvertreter bzw. Externe Berater mit dem Vertrieb zu beauftragen. Ich möchte allerdings den Handelsvertretervertrag als Beratervertrag erstellen lassen. Meine Frage ist nun, ob Sie das für uns erstellen können und mit welchen Kosten wir rechnen […]
Arbeitsvertrag für Zeitarbeitsfirma
03 Mai 2019/1 Kommentar/in Arbeitsvertrag erstellenGuten tag, Ich werde bald eine Zeitarbeitsfirma gründen mit 3 weiteren Leuten und brauche dementsprechend einen Arbeitsvertrag für: Vollzeit und Teilzeit Arbeiter. Falls noch fragen offen sind können sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Herr Berger
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