Arbeitsvertrag als Vorlage oder für einen konkreten Mitarbeiter
Ein Arbeitsvertrag wird auf eine der folgenden zwei Situationen zugeschnitten:
- Vorlage für künftige Mitarbeiter: Wir erstellen einen Arbeitsvertrag, den Sie für alle künftigen Mitarbeiter eines bestimmten Bereiches einsetzen können
- Arbeitsvertrag für einen konkreten Mitarbeiter: Es wird ein Arbeitsvertrag für einen konkreten Mitarbeiter erstellt. Er ist auf den Aufgabenbereich dieses Mitarbeiters zugeschnitten
Insbesondere wenn ein Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer geschlossen wird, der komplexe Aufgaben erledigen soll, sollte der Einsatzbereich umfassend geregelt werden.
Arbeitsvertrag im Rahmen der arbeitsrechtlichen Grundsätze
Im Arbeitsrecht ist die Vertragsfreiheit – als die Möglichkeit, jede beliebige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen – nur eingeschränkt vorhanden. Unverhältnismäßige Klauseln sind unwirksam. Es gelten gesetzliche Regelungen des Arbeitsrechts (§§ 611-630 BGB) und eine ausgeprägte Rechtsprechung, das sogenannte Richterrecht. Außerdem muss der Arbeitsvertrag den Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz genügen. Daneben stehen Tarifverträge für bestimmte Branchen, Betriebsvereinbarungen innerhalb eines Unternehmens sowie Dienstvereinbarungen. Von Teilen der arbeitsrechtlichen Vorschriften kann dann abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer dem ausdrücklich zustimmt. Andere Bereiche sind zwingend vorgeschrieben und müssen in jedem Fall beachtet werden. Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages gestalten wir die Klauseln maximal im Interesse des Mandanten, jedoch unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens, um keine Unwirksamkeit der jeweiligen Klauseln zu riskieren.
Exkurs: Berücksichtigung des AGB Rechts
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erstreckt sich auf alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Bedingungen. Damit sind die Regelungen zur AGB-Kontrolle (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB) ebenfalls für Arbeitsverträge bedeutsam, wenn es sich um standardisierte Verträge handelt, die (faktisch) nicht im Einzelnen ausgehandelt werden. Dies ist vor allem bei größeren Betrieben der Fall, die immer gleiche und standardisierte Verträge ohne jeglichen Spielraum bei den Vertragsklauseln (v. a. Gehalt) nutzen. Hält eine Klausel der AGB-Kontrolle nicht stand, kann dies weitreichende Konsequenzen für den gesamten Arbeitsvertrag haben. Daher ist bei der Erstellung von vorformulierten Verträgen ein hohes Maß an Vorsicht und vorausschauende Vertragsgestaltung angebracht.
Umfang des Arbeitsvertrags
Der Umfang des Arbeitsvertrages ist von den folgenden Faktoren abhängig:
- Komplexität der Aufgabe des Arbeitnehmers
- Betriebliche Besonderheiten Ihres Unternehmens
- Vorliegen eines Tarifvertrages
Grundsätzlich erstellen wir Arbeitsverträge so umfangreich wie möglich, um Regelungslücken und damit Potential für spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Generell gilt jedoch, dass ein Arbeitsvertrag für einen Arbeitnehmer mit einem “einfacheren” Tätigkeitsgebiet einen geringeren Regelungsbedarf besitzt, als ein Arbeitsvertrag mit einem leitenden Angestellten. Außerdem reduziert sich der Umfang des Arbeitsvertrages, wenn in der Branche Ihres Unternehmens ein Tarifvertrag existiert. In diesem Fall wird im Arbeitsvertrag oft nur einen Verweis auf den Tarifvertrag aufgenommen, da hiervon nicht abgewichen werden darf.
Typen des Arbeitsvertrags
Folgende Vertragstypen werden von uns für unsere Mandanten erstellt:
- Vollzeit Arbeitsvertrag
- Teilzeit Arbeitsvertrag
- Jobsharing Arbeitsvertrag
- Minijob Arbeitsvretrag
- Werkstudent Arbeitsvertrag
- Ausbildung Arbeitsvertag
- Praktikantenvertrag