30er Zone

Hallo, ich wohne in einem Ortsteil mit ca. 2300 Einwohnern, in einer 30er Zone, wo sich kaum einer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält.
Das Problem ist, dass die “führende” Straße eine Vorfahrtstraße, mit Zeichen 306, gekennzeichnet ist.
Begründung der Stadt, die Straße führt durch ein Wohngebiet in ein Gewerbegebiet (Mischgebiet).
Ist das zulässig ?? es heißt doch in 30er Zone grundsätzlich Rechts vor Links ???
Im voraus recht herzlichen Dank.

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