Beim Firmennamen bin ich mir noch nicht so sicher. Thomsen Trading gefällt mir. Würde das aber lieber für eine GmbH verwenden. Wäre beim Einzelunternehmen einfach mein Name vorteilhaft?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in
Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen ihre Firma als Namens-, Sach- oder Fantasiefirma führen. Auch Mischformen dieser Arten sind erlaubt. Wichtig ist dabei, dass die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet ist. Anhand dieses Handelsnamens sollte das Unternehmen im Rechtsverkehr unterscheiden lassen können. Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, dass der Name nicht bereits von einer anderen Firma verwendet wird. Kleingewerbetreibende, die sich nicht in das Handelsregister haben eintragen lassen, sind dagegen keine Kaufleute , führen auch keine Firma im handelsrechtlichen Sinne. Sie haben also keinen „Handelsnamen“. Sie können ihren Betrieb lediglich mit dem Vor- und Familiennamen führen. Jedoch dürfen sie zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung wählen.
Beste Grüße
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in
Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen ihre Firma als Namens-, Sach- oder Fantasiefirma führen. Auch Mischformen dieser Arten sind erlaubt. Wichtig ist dabei, dass die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet ist. Anhand dieses Handelsnamens sollte das Unternehmen im Rechtsverkehr unterscheiden lassen können. Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, dass der Name nicht bereits von einer anderen Firma verwendet wird. Kleingewerbetreibende, die sich nicht in das Handelsregister haben eintragen lassen, sind dagegen keine Kaufleute , führen auch keine Firma im handelsrechtlichen Sinne. Sie haben also keinen „Handelsnamen“. Sie können ihren Betrieb lediglich mit dem Vor- und Familiennamen führen. Jedoch dürfen sie zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung wählen.
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