Insolvenz

Hallo, mein Mann war 6 Jahre in der Insolvenz. Im Juni 2022 wurde die Restschuldbefreiung erteilt. Im September 21 teilte man uns mit, das eine Teilungsversteigerung für unser Haus beantragt wird. Bis heute haben wir keinen Bescheid. Der Insolvenzverwalter meldet sich nicht zurück. Können Sie uns sagen, wie das Verfahren jetzt weiter geht. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

MfG
S. Krause

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    Sie meinen sicher eine Zwangsversteigerung, keine Teilungsversteigerung? Eine Beantragung einer Zwangsversteigerung ist auch während des Insolvenzverfahren möglich, § 49 InsO . Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Die Rechte der Gläubiger aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung aber nicht berührt.
    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert