Einbahnstraßeneinführung

Die Gemeinde, in der ich wohne, hat eine Einbahnstraße eingerichtet, um Parkplätze für die vielen Besucher der Straße zu generieren. Dafür wurde der
jahrzehntelang genutzte Gehweg 2 Meter breit zur Parkzone.( 550 Meter lang.) Die Fußgänger, müssen nun auf einem 1,3 Meter breiten Randbereich
auf der Straße gehen. Die Fahrbahn war ursprünglich 5,2 Meter breit, jetzt noch 3,75 Meter. Vor der Einführung zur Einbahnstraße gab es keine
Vorkommnisse wie Unfälle oder andere Gefahrenmomente. Jetzt dagegen sind die Fußgänger durch vorbeifahrende Lkws und Pkws, teilweise 30 cm
Abstand zum Fußgänger erheblich gefährdet. Das kann doch nicht im Sinne der Leichtigkeit des Verkehrs sein. Eure Meinung dazu würde mich sehr
interessieren.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert