Gründung einer Familien GbR , Verwaltung von mehreren Immobilien und gerechte Aufteilung von Gewinn- und Verlus

Wir sind beide 84 + 85 Jahre alt und möchten unsere Immobilien gerecht an unsere 3 Kinder übertragen. Wir wissen dass die GbR die gerechteste Art der Verteilung ist.
Wie können wir unser Nutz- und Niesrecht in der GbR bis zum Tode des letzten Erblassers schützen?
Tritt ein Stimmrecht der Kinder (Gesellschafter ) erst nach dem Tod des letzten Erblassers ein?

MfG. taucher 1940

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,
    ein Vorteil von Familiengesellschaften, ob GbR oder Kapitalgesellschaft, besteht darin, dass sie eine schrittweise Vermögensnachfolge ermöglichen und dabei die Kontrolle behalten werden kann. Eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft ist besonders geeignet bei Vermögenswerten, die schwierig zu teilen sind, wie etwa Immobilien. So ist eine frühzeitige Über­tragung an die nächste Generation möglich, ohne dass Vermögen aufgeteilt werden müsste oder die Verfügungsmöglichkeit verloren ginge.

    Der Vermögensinhaber kann die Kontrolle behalten, etwa als Geschäftsführer, durch besondere Stimmrechte und Beschränkungen oder andere Regelungen im Gesellschaftsvertrag, ggf. auch durch einen vertraglich festgeschriebenen Rückforderungsvorbehalt.

    Wir empfehle Ihnen unbedingt ausführlichen Rechtsrat einzuholen.

    Beste Grüße

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