Privatinsolvenz – Auto

Hallo,

Was passiert mit meinem Auto bei der Privatinsolvenz ??
Habe 10 km Arbeitsweh, einfach.
Verschiedene Anfangszeiten, sehr oft morgens 4,30 und als Lkw-Fahrer keinen vorhersagbaren Feierabend. Bus fährt um diese Zeit nicht, Zug gibt es keinen. Zudem habe ich einen GDB von 50.
Auto ist 20 Jahre alt und hat
Über 200000 km ???

MfG
Graf

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    das Auto darf man behalten, wenn man aufgrund der beruflichen Tätigkeit darauf angewiesen ist. Ist der PKW für den Weg zur Arbeit oder für die Berufsausübung nötig, können Sie das Auto behalten. Das gilt z.B. für Schichtarbeiter, die ihren Arbeitsplatz ohne Auto nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Eigentlich für jeden, der seinen Arbeitsplatz ohne Auto nur mit erheblichem Zeitaufwand erreichen kann oder das Auto für die Berufsausübung benötigt.

    In diesen Fällen raten wir Ihnen, sich eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber geben zu lassen, dass Sie das Auto zur Ausübung Ihrer Berufstätigkeit benötigen. Oder berechnen Sie, wie lange es dauern würde, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen und legen Sie die Berechnung dem Insolvenzverwalter vor. Sehr alte Autos mit geringem Restwert wird er aber oft auch gar nicht verwerten wollen.

    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert