Fahrerlaubnis Entzug wegen anderer Straftat

Hallo,
darf jemand der Führerschein entzogen werden oder eine neu Beantragung verwehrt werden wegen einem „Mord“? Aber es im Prozess oder in der Straftat nie um ein Verkehrsdelikt ging? Also auch wenn ein kfz keine Rolle gespielt hat.

1 Antwort
  1. Christian Kämmerer
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist dies möglich, da es im Jahr 2017 eine Neuregelung des § 44 StGB gegeben hat. Seitdem ist es dem Gericht möglich, als Nebenstrafe ein Fahrverbot zu verhängen, auch wenn die Tat nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gestanden hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Kämmerer
    Rechtsanwalt

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