Verjährung bei Blitzern.

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Verjährung von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Normalerweise sind das ja 3 Monate. Aber in meinem Fall ist die Sache so:
Ich bin mit dem Auto meiner geblitzt worden -》 diese bekam zuerst einen Bescheid -》daraufhin Zeugenverweigerungsrecht -》seitdem 4 Monate vergangen, seit der Zeugenfragebogen von unserer Seite weggeschickt worde. Ist dies somit auch verjährt jetzt?

Danke, LG

1 Antwort
  1. Christian Kämmerer
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Verjährung für den tatsächlichen Fahrer wird nicht dadurch unterbrochen, dass ein Anhörungsbogen an den Halter gesendet wird.
    Daher wäre die Tat laut Ihrer Angaben nunmehr bereits verjährt.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Kämmerer
    Rechtsanwalt

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