Steuerklärung in Wohlverhaltensphase

Hallo,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz und die Erstattung der Steuerklärung geht dieses Jahr noch an den Insolvenzverwalter.
Ich habe Frist vom Finanzamt bis Juli sie abzugeben, der Insolvensverwalter setzt mir nun eine Frist bis März. Darf er das überhaupt und wie verhalte ich mich, da ich das in 14 Tagen niemals schaffe.
Ich muss dazusagen,ich habe von Anfang an meine Steuerklärung selbstständig erledigt und die Erstattung ging immer auf mein Insolvenzkonto.
Der IV gab mir eine Fristverlängerung von einer Wochen, ist für mich nicht zu schaffen. Was kann ich da tun?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn Sie eine erneute Kontaktaufnahme für aussichtslos halten, können Sie sich mit Ihrem Problem an das Insolvenzgericht wenden.
    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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