vorzeitige Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Wohlverhaltensphase beantrage ich, nach vorheriger Zustimmung meines Treuhänders, nach §300 Abs. 1 Nr. 2 Inso nach Ablauf von 3 Jahren die vorzeitge Erteilung der Restschuldbefreiung. Den Antrag stelle ich, da die 35 % sowie die Kosten des Verfahrens bereits nach Berechnungen getilgt ist. Alle weiter auskehrenden Zahlungen durch den AG sind “Bonus-Zahlungen”, sprich die mindestsumme zur Beantragung der vorzeitigen Restschuldbefreiung im Sinne der 35% Regelung, ist weit überschritten.

Wird dieses Geld dennoch an die Gläubiger verteilt, oder werden diese Zahlungen als Guthaben nach Erteilung der Restschuldbefreiung an mich wieder ausgezahlt?

Mit besten Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    stellen Sie sicherheitshalber einen Antrag, dass Ihnen das überschüssige Geleistete zurückerstattet werden soll.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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