Verkehrsberuhigter Bereich

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns beträgt in der Wohnstraße (Tempo 30 Zone) die Fahrbahnbreite 270 cm zuzüglich der Streifen für Fußgänger 100 cm. Zugelassen sind beidseitiger Verkehr für Kraftfahrzeuge und Radfahrer. Ich dachte, die Mindestbreite einer Fahrbahn ist mit 305 cm festgeschrieben. Meines Erachtens ist dies nach der StVO als Fahrbahn gar nicht ausweisbar, sondern als Sonderfläche. Seit Jahren rege ich die Stadt an, dieses Teilstück (270 cm) in einen verkehrsberuhigten Bereich (Sielstraße) umzuwandeln. Jedoch bisher ohne Erfolg. Wie könnte ich weiter vorgehen? Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen.

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