Sparen in der Wohlverhaltensphase ab 01.10.20

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich bin auf dem Weg in die Privatinsolvenz und mir stellt sich die Frage, ob ich in der Wohlverhaltensphase unbegrenzt ansparen darf. Ich würde gerne von meinem pfändungsfreien Geld was mir übrig bleibt einen kleinen Teil gewinnbringend anlegen, damit ich, wenn ich aus der Insolvenz bin ein kleines Polster habe. Viel wird es nicht werden können, aber wenigstens etwas. Auch möchte ich einen Teil für notwendige Reparaturen etc. zurücklegen. Ich möchte nicht wieder Schulden machen müssen oder mir von jemandem Geld leihen.

Wie sind da die Richtlinien nach dem neuen Gesetz mit der 3 Jahres Insolvenz.?
Ist das dann Vermögen, das ich abtreten muss? Dann macht das Zurücklegen/Sparen oder Anlegen keinen Sinn.

Weiterhin eine Frage: Wann genau beginnt die Wohlverhaltensphase tatsächlich? Und wann läuft die Zeit generell für die Privatinsolvenz, bereits bei Antragstellung oder erst nach Finale Beschluß durch das Gericht?

Danke für die Beantwortung.

Grüße
Steffi

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