Sparen während der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Anwälte,

erst einmal danke, dass es ihre Plattform hier gibt.

Ich bin auf dem Weg in die Privatinsolvenz, der Antrag ist zwar noch nicht durch, aber ich gehe mal davon aus, dass es klappt.

Meine Frage hierzu wäre: Ist es richtig, dass man nach neuem Gesetz nicht mehr ansparen darf oder Vermögen bilden darf? Schenkungen und Gewinne muß man soweit ich weiß auch komplett abgeben. Die Grenze liegt glaube ich bei 200 Euro die man behalten darf, sofern die Schenkung zu einem besonderen Anlaß war wie Geburtstag oder Weihnachten. Ist das richtig.

Ich würde mir gerne was.versuchen zurückzulegen oder gewinnbringend anzulegen, geht das nach neuem. Recht nicht mehr?

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit auch jetzt bei den drei Jahren früher aus der Insolvenz zu kommen oder geht das nur dann, wenn man die kompletten Schulden bezahlt und die Gerichtskosten.
Ich frage,nweil ein Freund von mir in ca 1,5 Jahren eine größere Auszahlung bekommt und mir einen Teil geben würde um früher aus der Insolvenz zu kommen.

Er wollte wissen wie da die Konditionen sind.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Grüße
Steffi

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Z.,

    zum Thema Schenkungen und Gewinne während der Insolvenz haben wir den Artikel Geschenk, Gewinn und Erbe in der Insolvenz bereitgestellt. Dort finden Sie alle Informationen zu diesem Thema und können bei Nachfragen gerne diese unter dem Artikel stellen. Auch nach neuem Recht gilt, dass jedes erworbene Vermögen, welches über dem monatlichen Pfändungsfreibetrag liegt, im Insolvenzverfahren gepfändet wird. Dies endet sich mit Eintritt in die Wohlverhaltensphase. Die Restschuldbefreiung kann vor Ablauf von 3 Jahren erlangt werden, was jedoch grundsätzlich den Ausgleich aller Insolvenzforderungen, der Masseverbindlichkeiten und der Verfahrenskosten voraussetzt.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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