• Wir lösen den Abgasskandal für Ihren Audi

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    Abgasskandal: Ansprüche gegen Audi jetzt durchsetzen

    Der Abgasskandal betrifft den gesamten Volkswagen-Konzern und macht somit auch nicht bei den Oberklasse-Modellen der Marke Audi halt. Die Betrugssoftware wurde auch bei Autos von Audi sehr häufig verwendet.

    Fast alle Diesel-Modelle von Audi sind mit der Manipulations-Software ausgerüstet und mussten daher ein Software-Update durchführen lassen. Zahlreiche Rückrufaktionen gab es bereits – denn Audi bedient sich einer äußerst unschönen Taktik: Die Manipulationssoftware wird zunächst als “Versehen” bezeichnet, Betrugsvorwürfe erst zugegeben, als die Prüfer bereits Beweise geliefert hatten. Selbst an der Aufklärung mitzuwirken, kommt für Audi anscheinend nicht in Frage. Folgerichtig landete der damalige Audi-Chef Rupert Stadler sogar zeitweise in Untersuchungshaft, da Audi mehr daran interessiert war, den Abgasskandal zu vertuschen, statt sich aufrichtig den Konsequenzen zu stellen und an der Aufklärung mitzuarbeiten.

    Das gleiche gilt nunmehr für den Motor EA288.
    Der Motor EA288 wurde vollständig ab 2015 in jedem Diesel-Fahrzeug des VW-Konzerns verbaut. Es handelt sich hierbei um den Nachfolgemotor des EA189, welcher den Diesel-Skandal an die Öffentlichkeit brachte.
    Als Mutterkonzern verbaute die VW AG den Motor EA288 auch in den dieselbetriebenen Fahrzeugmodellen der Marken Audi, Seat und Skoda.
    Vermehrt urteilten Gerichte bereits positiv über das Vorhandensein einer Abgas-Manipulation innerhalb des EA288.

    Der Motor ist mit einer Software ausgestattet, welche erkennt, ob sich das Fahrzeug in einem standardisierten Testverfahren oder aber im normalen Fahrbetrieb befindet. Folgend stößt das betroffene Fahrzeug innerhalb des Testverfahrens weniger Stickoxide aus, als es im normalen Fahrbetrieb der Fall ist.

    Zusätzlich befindet sich auch innerhalb des Motors EA288 das umstrittene Thermofenster, welches die Abgasreinigung regelt, indem entstandene Abgase teilweise zu der Verbrennung des Motors geleitet werden, um folglich die Stickoxidemission zu verringern.

    Nun versucht Volkswagen auch hier die vorhandene Abgasmanipulation mithilfe einem aufzuspielenden Software-Update mit der Aktionsnummer 23×4 zu beseitigen. In der Begründung für die Notwendigkeit des Updates gibt die VW AG an, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann.

    Von einem solchen Update wird jedoch aus technischen Gründen dringend abgeraten! Denn schon bei dem Vorgängermotor EA189 folgten auf das Software-Update neue Mängel, wie beispielsweise erhöhter Treibstoffverbrauch.
    Nach den bereits bekannten Informationen und den ergangenen Gerichtsurteilen sind die Chancen auf Schadensersatz so hoch wie nie! Betroffene Fahrzeugeigentümer können jetzt kostenlos prüfen lassen, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch besteht.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

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    Audi-Kunden können ihren Schaden an Audi zurückgeben

    Nach dem Schock-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende Februar 2018 haben viele Audi-Kunden, die einen Diesel ihr Eigen nennen, nur noch ein Ziel: Schadensbegrenzung. Und diese wird am besten erreicht, indem man seinen Diesel loswird und ein anderes Auto kauft, dem kein Fahrverbot droht. Somit kommen massenweise gebrauchte Diesel auf den Markt. Um so schwerer ist es, einen Abnehmer für das Auto zu finden. Der ramponierte Ruf des Diesels führt zu hohen Abschlägen beim Kaufpreis.

    Daher suchen betroffene Kunden nach alternativen Lösungsmöglichkeiten. Den Diesel loswerden, ohne den Wertverlust in Kauf zu nehmen – beispielsweise, indem man vom Hersteller eine Rückabwicklung verlangt. Aber lohnt sich das wirklich im Vergleich zu einem Verkauf? Den finanziellen Aspekt eines Vorgehens gegen Audi im Abgasskandal beantwortet unser von Stiftung Warentest als „gut“ und „leicht bedienbar“ bewerteter Rückabwicklungsrechner.

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    Audi Abgasskandal: Betroffene Fahrzeuge

    Vom Abgasskandal betroffen sind grundsätzlich die Autos mit den Motoren EA189 und dessen Nachfolger EA288. Allerdings spricht einiges dafür, dass Ansprüche von Käufern mit dem Motor EA189 aufgrund von Verjährung keine hohen Erfolgsaussichten mehr haben.

    Der Nachfolgemotor EA288 ist allerdings nach aktuellen Kenntnissen ebenfalls betroffen, Kunden müssen daher mit einem Zwangs-Rückruf rechnen. Außerdem steht den betroffenen Kunden Schadensersatz zu.

    Audi-Modelle mit Motor EA288

    • Audi A1 (Modell 8X, 1.4 TDI und 1.6 TDI, Baujahr ab 2012)
    • Audi A3 (Modell 8V, 1.6 TDI und 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
    • Audi A4 (Modelle B8 und B9, 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
    • Audi A5 (Modell F5, 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
    • Audi A6 (Modell C8, 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
    • Audi Q2 (Modell GA, 1.6 und 2.0 TDI)

    Sonstige Audi-Modelle, die vom Abgasskandal betroffen sind:

    • Audi A1 (1.4 TFSI)
    • Audi A3 (1.4 TFSI)
    • Audi A3 (1.6 TDI Sportback) (Euro 6)
    • Audi A4 (Modell B8 und B9, 2.0 TDI)
    • Audi A4 (3.0 TDI)
    • Audi A5 (3.0 TDI)
    • Audi A6 (Modell C6, 2.0 TDI Avant) (Euro 6)
    • Audi A6 (3.0 TDI)
    • Audi A7 (Modell 4G, 3.0 TDI)
    • Audi A8 (3.0 TDI)
    • Audi Q3 (Modell 8U, 2.0 TDI, 2011 – 2013)
    • Audi Q3 (2.0 TDI quattro)
    • Audi Q5 (Modell 8R, 2.0 TDI, 2008 – 2015)
    • Audi Q5 (3.0 TDI)
    • Audi Q7 (3.0 TDI)
    • Audi TT (Modell 8J, 2.0 TDI, 2008 – 2013)
    • Audi SQ5 (3.0 TDI)

    Vorgehen gegen Audi im Abgasskandal

    Wir stehen Ihnen als Audi-Kunden im Abgasskandal bei Seite. Wir werden Ihnen jeden Schritt des Vorgehens gegen Audi vorab erläutern und mit Ihnen besprechen.

    Kostenlose Erstberatung

    Bevor Sie uns überhaupt mandatieren, beraten wir Sie kostenlos zu Ihren Rechten als Audi Kunde im Dieselskandal. Dies ermöglicht Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und einen Überblick über die Vorgehensweise. Letztlich entstehen Ihnen durch diese Beratung keinerlei finanzielle Risiken oder Kosten. Kostenpflichtig tätig werden wir erst nach einer Mandatierung.

    Überprüfung Ihres Falles

    Jeder Einzelfall kann sich unterscheiden, auch wenn die Fälle im Audi Abgasskandal sich grundsätzlich ähnlich sind. Daher benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen, vor allem eine Kopie Ihres Kaufvertrags oder Ihres Darlehensvertrags. Innerhalb von drei Werktagen überprüfen wir Ihre Dokumente kostenfrei und melden uns anschließend mit unserer Einschätzung bei Ihnen zurück. Häufig gilt als erstes Anzeichen für einen Anspruch, wenn Sie von Audi im Rahmen des Diesel Rückrufs angeschrieben worden sind. Bis hierhin sind wir weiterhin kostenfrei für Sie tätig.

    Sie entscheiden, wie es weitergeht

    Nachdem wir Ihre Vertragsunterlagen kennen, können wir Ihnen unsere ausführliche Einschätzung der Rechtslage mitteilen. Wenn wir der Ansicht sind, dass Sie Ansprüche besitzen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen aussprechen. Ob Sie mit uns im Abgasskandal gegen Audi vorgehen wollen, bleibt Ihre Entscheidung. Entscheiden Sie sich, uns mit Ihrer anwaltlichen Unterstützung zu beauftragen, werden wir für Sie tätig. Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Kommunikation mit dieser und zugleich die Verhandlungen mit Audi oder Ihrer Bank.

    Vertretung – außergerichtlich und gerichtlich

    Das erste Ziel ist es, von Audi ein Angebot zu einer außergerichtlichen Einigung zu erhalten. Dies ist eine schnelle Lösung und erspart Wartezeit. Sollte Audi jedoch nicht darauf eingehen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

    Logo der WirtschaftswocheWas wir betroffenen Verbrauchern raten, die Fahrverbote und Wertverlust ihrer Autos befürchten, erläutert unser Rechtsanwalt und Partner Dr. V. Ghendler in einem aktuellen Artikel in der Wirtschaftswoche

    Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko

    Wenn Sie gegen Audi vorgehen möchten, tragen Sie in der Regel kein Risiko für die entstehenden Kosten. Bei einem Erfolg trägt der Anspruchsgegner die Kosten. Ansonsten werden die Kosten in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Dies klären wir natürlich ab, bevor wir für Sie tätig werden. Die Kommunikation mit Ihrer Versicherung gehört dabei zu unserem kostenlosen Service. In der letzten Zeit gab es einige Urteile, die die Rechtsschutzversicherungen zu einer Kostenübernahme im Abgasskandal verpflichteten. Darunter war auch ein zweitinstanzliches Urteil des OLG Düsseldorf, das ein Vorgehen im Abgasskandal explizit als aussichtsreich bezeichnete. Auch aufgrund dieses Urteils bestätigen viele Versicherer eine Kostenübernahme, was auch unserer Erfahrung entspricht. So tragen Sie unsere Kosten nicht, sondern lediglich die Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    Volle Preistransparenz für das Vorgehen gegen Audi

    Sollten Sie noch nicht rechtsschutzversichert sein, können wir Sie auch hier beraten. Auch für den Fall, dass Sie weder rechtsschutzversichert sind, noch sich in naher Zukunft versichern wollen, gibt es eine Lösung. Wir berechnen unsere Vergütung dann entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder besprechen mit Ihnen eine erfolgsabhängige Vergütung. In jedem Fall ist es uns wichtig, dass Sie keine unwägbaren Kosten tragen müssen und sich auf die Transparenz unserer Preisgestaltung verlassen können.

    Gerichte im Audi Abgasskandal auf Seiten der Verbraucher

    Wer denkt, gegen einen wirtschaftlich übermächtigen Konzern wie die Audi-Mutterfirma Volkswagen könnte man nichts ausrichten, der irrt. Die Urteile, die den geprellten Dieselkunden Recht gaben, werden tatsächlich immer mehr. So erkannte beispielsweise das LG Kleve am 06.10.2017 auf Schadensersatz an (Az. 3 O 201/16). Audis Mutterfirma, die Volkswagen AG, sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Der Kunde gab das Fahrzeg zurück und erhielt den Kaufpreis zurück. Dieser wurde um eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer gemindert. Dieses Urteil ist aber nur eines von vielen, im Audi Dieselskandal die Rechte der Verbraucher stärken. Sehen Sie hier unsere Rechtsprechungsübersicht im Abgasskandal mit den wichtigsten und aktuellsten Urteilen im Abgasskandal, unter anderem gegen Audi.

    Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im AudiAbgasskandal:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

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    Dr. Veaceslav Ghendler
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    Ihre Fragen und unsere Antworten zum “Audi Abgasskandal”

    2 Kommentare
    1. Fdh
      says:

      Hallo,

      fahre einen Audi A4 3.0 TDI EZ 12/2012. Finde aber leider keine verbindlichen Informationen ob für dieses Modell Rechte geltend gemacht werden können oder nicht. Bin für Aufklärung dankbar

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        insbesondere sind die Modelle A6 und A7 mit 3.,0 Liter Motor betroffen. Ob auch für Ihr Auto Erfolgsaussichten bestehen, prüfen wir aber gerne kostenlos. Senden SIe uns hierfür einfach ein Foto des Fahrzeugscheins an kontakt@anwalt-kg.de.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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