Audi Abgasskandal: Betroffene Fahrzeuge
Vom Abgasskandal betroffen sind grundsätzlich die Autos mit den Motoren EA189 und dessen Nachfolger EA288. Allerdings spricht einiges dafür, dass Ansprüche von Käufern mit dem Motor EA189 aufgrund von Verjährung keine hohen Erfolgsaussichten mehr haben.
Der Nachfolgemotor EA288 ist allerdings nach aktuellen Kenntnissen ebenfalls betroffen, Kunden müssen daher mit einem Zwangs-Rückruf rechnen. Außerdem steht den betroffenen Kunden Schadensersatz zu.
Audi-Modelle mit Motor EA288
- Audi A1 (Modell 8X, 1.4 TDI und 1.6 TDI, Baujahr ab 2012)
- Audi A3 (Modell 8V, 1.6 TDI und 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
- Audi A4 (Modelle B8 und B9, 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
- Audi A5 (Modell F5, 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
- Audi A6 (Modell C8, 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
- Audi Q2 (Modell GA, 1.6 TDI und 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
Vorgehen gegen Audi im Abgasskandal
Wir stehen Ihnen als Audi-Kunden im Abgasskandal bei Seite. Wir werden Ihnen jeden Schritt des Vorgehens gegen Audi vorab erläutern und mit Ihnen besprechen.
Kostenlose Erstberatung
Bevor Sie uns überhaupt mandatieren, beraten wir Sie kostenlos zu Ihren Rechten als Audi Kunde im Dieselskandal. Dies ermöglicht Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und einen Überblick über die Vorgehensweise. Letztlich entstehen Ihnen durch diese Beratung keinerlei finanzielle Risiken oder Kosten. Kostenpflichtig tätig werden wir erst nach einer Mandatierung.
Überprüfung Ihres Falles
Jeder Einzelfall kann sich unterscheiden, auch wenn die Fälle im Audi Abgasskandal sich grundsätzlich ähnlich sind. Daher benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen, vor allem eine Kopie Ihres Kaufvertrags oder Ihres Darlehensvertrags. Innerhalb von drei Werktagen überprüfen wir Ihre Dokumente kostenfrei und melden uns anschließend mit unserer Einschätzung bei Ihnen zurück. Häufig gilt als erstes Anzeichen für einen Anspruch, wenn Sie von Audi im Rahmen des Diesel Rückrufs angeschrieben worden sind. Bis hierhin sind wir weiterhin kostenfrei für Sie tätig.
Sie entscheiden, wie es weitergeht
Nachdem wir Ihre Vertragsunterlagen kennen, können wir Ihnen unsere ausführliche Einschätzung der Rechtslage mitteilen. Wenn wir der Ansicht sind, dass Sie Ansprüche besitzen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen aussprechen. Ob Sie mit uns im Abgasskandal gegen Audi vorgehen wollen, bleibt Ihre Entscheidung. Entscheiden Sie sich, uns mit Ihrer anwaltlichen Unterstützung zu beauftragen, werden wir für Sie tätig. Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Kommunikation mit dieser und zugleich die Verhandlungen mit Audi oder Ihrer Bank.
Vertretung – außergerichtlich und gerichtlich
Das erste Ziel ist es, von Audi ein Angebot zu einer außergerichtlichen Einigung zu erhalten. Dies ist eine schnelle Lösung und erspart Wartezeit. Sollte Audi jedoch nicht darauf eingehen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.
Hallo,
fahre einen Audi A4 3.0 TDI EZ 12/2012. Finde aber leider keine verbindlichen Informationen ob für dieses Modell Rechte geltend gemacht werden können oder nicht. Bin für Aufklärung dankbar
Sehr geehrter Fragesteller,
insbesondere sind die Modelle A6 und A7 mit 3.,0 Liter Motor betroffen. Ob auch für Ihr Auto Erfolgsaussichten bestehen, prüfen wir aber gerne kostenlos. Senden SIe uns hierfür einfach ein Foto des Fahrzeugscheins an kontakt@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht