Abgasskandal Diesel-Wohnmobile
Wohnmobile: Fordern Sie Ihre Entschädigung ein!
Der Dieselskandal betrifft neben Autos auch unzählige Wohnmobile und Kleinbusse mit Diesel-Motor. Hauptverursacher dieses Abgasskandals ist der Fiat-Konzern bzw. Fiat Chrysler Automobiles (FCA), die die beliebtesten Basismodelle für Reisemobile in Deutschland herstellen. Die Folge: Rund 70 % der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile sind mit Fiat-Motoren ausgestattet.
Die Besitzer manipulierter Fahrzeuge aus dem Hause Fiat haben sehr valide Chancen, Schadensersatz zu erhalten: Bereits zahlreiche Gerichte verurteilten den italienischen Fahrzeughersteller zu Zahlungen an Wohnmobilbesitzer.
Viel Beachtung fand die Verhandlung des sogenannten “Dieselsenats” des Bundesgerichtshofs (BGH) am 8. Mai 2023 über Entschädigungsansprüche von Fahrzeugkäufern. Obwohl die endgültige Entscheidung für Juni 2023 angesetzt ist, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Haftung deutlich weiter reichen wird als zuvor. Es ist nun absehbar, dass jedem Käufer eines manipulierten Kraftfahrzeugs möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen und dass die Verjährung immer individuell betrachtet wird.
Das aktuelle Verfahren des BGH hat seinen Ursprung in einem vorherigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007, die die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen regelt, den individuellen Schutz der Verbraucher gewährleistet. Dies bedeutet, dass eine einfache Fahrlässigkeit seitens der Automobilhersteller ausreicht, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dadurch werden die Aussichten für betroffene Personen erheblich verbessert.
Am 20. Februar hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht ein eindeutiges Urteil gefällt, wonach die etwa vom VW-Konzern verwendeten Thermofenster – entgegen der früheren Einschätzung des KBA – illegale Abschalteinrichtungen sind (Az. 3 A 113/18).
Auch das kultige Aushängeschild des VW-Konzerns, der beliebte „Bulli“, ist vom Dieselskandal betroffen. Die Modelle der Multivans T5 und T6 wurden bereits ab April 2019 aufgrund abweichender Stickoxidwerte zurückgerufen. Gehören Sie zu den geprellten Käufern? Dann sollten Sie unbedingt prüfen lassen, welche juristischen Konsequenzen das haben kann.