Skoda Abgasskandal – Jetzt noch Schadensersatz fordern
Schon früh stellte sich heraus: Der VW Abgasskandal ist auch der Skoda Abgasskandal, denn der ursprünglich tschechische Hersteller nutzt natürlich auch die Motoren des VW-Konzerns. Beinahe bei jedem Hersteller finden sich Modelle, die die Abgasmanipulationssoftware aufweisen und deswegen direkt von Fahrverboten und Stilllegungen bedroht sind. Eine kurze Analyse des Automobilmarktes zeigt schnell: Überall wo, VW nicht drauf steht, ist trotzdem VW drin.
Diese leicht überzeichnete Aussage trifft natürlich nicht immer zu – in Bezug auf Skoda allerdings schon. Das tschechische Unternehmen wurde 1895 zwar unter Laurin & Klement gegründet, gehört aber schon seit 1991 zur Volkswagen AG. Inzwischen ist eine Komplettübernahme erfolgt. Diese Tatsache zeigt eines: Auch Skoda ist vom Abgasskandal betroffen. Damit haben Geschädigte des Abgasskandals als Kunden von Skoda Ansprüche gegen den Hersteller. Sie können den ihnen entstandenen Schaden direkt beim Automobilriesen geltend machen.
Warum verjähren die Ansprüche?
Der VW-Konzern hat die Vorwürfe im Abgasskandal bereits 2015 eingeräumt und die betroffenen Kunden 2016 darüber informiert. Das hat für die Kunden Vor- und Nachteile. Der Vorteil ist, dass eine schwierige Beweisführung entfällt und sich die Ansprüche unproblematisch darlegen lassen. Der Nachteil ist, dass die Ansprüche nach drei Jahren verjähren. Diese Frist läuft zum 31.12.2019 ab, daher sollten Kunden, die bislang nicht reagiert haben, noch rechtzeitig ihre Ansprüche durchsetzen.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.