Opel-Abgasskandal: Update im Frühling 2021
Genehmigung von freiwilligen Software-Updates
Das KBA hat dem Opel-Konzern jüngst ein freiwilliges Software-Update genehmigt, das die unzulässigen Abschalteinrichtungen des Dieselmotors betroffener Fahrzeuge deaktivieren soll. Dieses soll die Problematik beseitigen, dass um ein Vielfaches höhere Abgasemissionen im realen Betrieb der Fahrzeuge ermittelt wurden. Vielmehr verbessere sich das Emissionsverhalten der Dieselautos, indem das Update eine deutliche Senkung des Stickoxidausstoßes zur Folge habe.
Der Haken an der Sache ist unter anderem, dass Opel dies bereits vor gut zweieinhalb Jahren vorschlug, um eine positive Auswirkung auf die Abgasreinigung der Fahrzeuge zu erwirken. Die Genehmigung hierzu wurde dann schlussendlich erst nach ausführlicher Prüfung durch das KBA erteilt. In welcher Form diese Prüfung objektiv stattgefunden hat, darf durchaus angezweifelt werden. Opel wäre zumindest nicht der erste Konzern im Dieselskandal, dem man eine ungewöhnliche Nähe zur Politikebene nachsagen würde.
Von dieser „freiwilligen Servicekampagne“ sind rund 100.000 geprellte Opel-Kunden betroffen, die im Besitz von Opel Astra, Corsa oder Insignia mit den Baujahren 2014 bis 2018 sind. Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist im Gegensatz zu amtlichen Rückrufen nicht verpflichtend für die Wagenbesitzer.
Wir als Rechtsanwälte mit mehrjähriger Erfahrung in der Mandantenvertretung im Abgasskandal raten dringend davon ab, vorschnell an dieser freiwilligen Rückholaktion teilzunehmen. Wie so häufig sind die Folgen eines derartigen Software-Updates nicht absehbar. Möglicherweise können sie zu Motorschäden oder deutlichen Leistungseinbußen an den Fahrzeugen führen. Dass derartige Schäden jedoch durch die Updates verursacht wurden, muss im Nachhinein belegbar sein. In jedem Fall empfehlen wir daher dazu, noch vor einem Update rechtlichen Rat bei einem juristischen Experten einzuholen. Dieser kann unter anderem im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs in unserer Kanzlei eingeholt werden.
DUH liegen Unterlagen vor, die Zweifel an Zulässigkeit erheben
Unterlagen, die die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einem Rechtsstreit gegen das Verkehrsministerium erstritten hatte, belasten den Opel-Konzern sowie weitere Hersteller schwer. In dem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Gutachten im Rahmen der „Untersuchungskommission Volkswagen“ wurden grundsätzliche Fragen der Rechtmäßigkeit zu den temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen angesprochen und Zweifel zu deren Zulässigkeit geäußert. Der daraufhin vom Verkehrsministerium veröffentlichte Bericht der Untersuchungskommission verzichtet jedoch gänzlich auf diese Angaben. Allein auf die von Opel selbst vorgeschlagenen, freiwilligen Maßnahmen wird verwiesen. Dies ist nicht nur aus DUH-Sicht ein deutlicher Betrug an den Verbrauchern. Nicht zuletzt vor Gericht hätten sie die Klageaussichten der Fahrzeugbesitzer deutlich verbessern können.
Wie wirken sich 2 reparierte Schäden auf die Rückabwicklung aus?
Sehr geehrter Fragesteller,
fachmännisch reparierte Schäden wirken sich grundsätzlich nicht auf den Rückerstattungspreis aus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Ich möchte meine Fahrzeug weiter fahren.
Sehr geehrter Herr Leiher,
auch in diesem Fall kann man häufig eine Einigung mit dem Hersteller erzielen. Ein außergerichtlicher Vergleich wie in der VW Musterfeststellungsklage bringt häufig einen finanziellen Vorteil unter Behalt des Fahrzeugs.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt