Opel Abgasskandal – Welche Opel Modelle sind betroffen?

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    Abgasskandal auch bei Opel

    Der Abgasskandal ist längst nicht abgeschlossen und wird wieder einmal um eine Episode reicher. Bis vor Kurzem fehlte ein namhafter Hersteller in der Liste der betroffenen Marken. Opel schien im Abgasskandal nicht betroffen zu sein. Zwar kam häufig die Frage auf: Wenn beispielsweise Volkswagen nur mit illegaler Manipulation seine Diesel “sauber” bekam, wie hat es dann Opel geschafft?

    Diese Frage ist jetzt beantwortet, denn das Kraftfahrtbundesamt hat Hinweise auf eine illegale Abschalteinrichtung bei Opel-Dieseln mit der Abgasnorm Euro 6 gefunden. Daher hat das KBA für die betroffenen Fahrzeuge eine Rückrufaktion gestartet. Damit ist die Beweisführung, dass die Fahrzeuge mangelhaft sind und den Käufern somit Ansprüche zustehen, deutlich vereinfacht.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Welche Opel-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

    Die folgenden Opel-Modelle in der jeweiligen Diesel-Variante sind Teil eines Zwangs-Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamt:

    • Opel Zafira 1.6 CDTi
    • Opel Zafira 2.0 CDTi
    • Opel Insignia 2.0 CDTi 
    • Opel Cascada 2.0 CDTi
    • Opel Astra 1.6 CDTi
    • Opel Mokka 1.6 CDTi 
    • Opel Corsa

    Die Fahrzeuge besitzen die Diesel-Abgasnorm Euro 6, allerdings erfüllen sie diese Norm nur im Testbetrieb und aufgrund einer illegalen Abschalteinrichtung. Besitzer dieser Opel-Modelle können daher den Hersteller in Anspruch nehmen. Da eine Nachbesserung nicht empfehlenswert ist, verlangen die meisten Kunden eine Rückabwicklung des Autokaufs.

    Reaktion von Opel im Abgasskandal

    Das Kraftfahrtbundesamt hatte Opel eine Frist gesetzt, binnen derer man eine Erklärung vom Hersteller erwartet hatte. Als Reaktion auf den angeordneten Rückruf stritt Opel jedoch alle Vorwürfe ab. Gegen den Rückruf wollte man sich mit einem eilig gestellten Antrag vorgehen. Doch vor dem Verwaltungsgericht blitzte Opel ab, der Rückruf blieb bestehen.

    Der anfängliche Verdacht auf einen Opel-Abgasskandal hat sich somit erhärtet. Wenn auch Sie ein Auto fahren, das vom Opel-Abgasskandal betroffen ist, können Sie von unserer Erfahrung aus dem VW-Abgasskandal profitieren. Denn zahlreiche Gerichtsurteile haben inzwischen für eine gefestigte Rechtsprechung gesorgt. Verbraucher besitzen beste Aussichten auf ein erfolgreiches Vorgehen. Für einen Überblick, wie Sie sich im Opel-Abgasskandal schadlos halten und Ihre Ansprüche zu Geld machen können, kontaktieren Sie uns.

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    Ihre Rechte im Opel-Abgasskandal

    Aus unserer jahrelangen Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen im Diesel-Abgasskandal, insbesondere bei Volkswagen, können wir auch Opel-Kunden genau beraten. Im Opel Abgasskandal gibt es grundsätzlich drei verschiedene Vorgehensweisen, mit denen Sie ans Ziel kommen und Ihren Schaden im Abgasskandal vermeiden können. Wertverlust, Fahrverbote und Zwangs-Rückrufe für Opel-Diesel gehören der Vergangenheit an, wenn Sie eine der folgenden Optionen nutzen:

    • Schadensersatz direkt von Opel fordern
    • Gewährleistungsrechte von Ihrem Autohändler verlangen
    • den Widerruf des Autokredits bei der finanzierenden Bank erklären

    1.: Ansprüche gegen Opel direkt

    Auch Opel wurde vom KBA zu einem verpflichtenden Rückruf aufgefordert. Geschädigte im Opel-Abgasskandal besitzen damit eine rechtliche Anspruchsgrundlage, die bereits gerichtlich bestätigt wurde. Denn das Vorgehen von Opel gilt als sogenannte vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Für den Ersatz des entstandenen Schadens muss daher Opel aufkommen. Der Schadensersatzanspruch wird in den meisten Fällen im Rahmen einer Rückabwicklung des Autokaufs durchgesetzt.

    2.: Vorgehen gegen Ihren Opel-Händler

    Auch für ein Vorgehen gegen den Händler haben Opel-Kunden jetzt eine gute rechtliche Handhabe. Denn eine Manipulation am Fahrzeug, die als Mangel gelten und somit Ansprüche auslösen würde, ist bei den betroffenen Modellen nachgewiesen. Wer ein mangelhaftes Produkt gekauft hat, kann seine Ansprüche beim Verkäufer, also dem Händler, anmelden.

    3.: Widerruf statt Klageweg gegen Opel

    Als spezialisierte Anwaltskanzlei empfehlen wir Ihnen derzeit insbesondere eine dritte Option. Befreien Sie sich aus dem Opel Abgasskandal mit dem Widerruf des Autokredits.

    Grundlage ist die Verpflichtung, Verbraucher beim Abschluss von Darlehensverträgen genau zu informieren. Diese Informationspflicht wurde von Autobanken häufig nicht erfüllt, man ließ Verbraucher stattdessen über ihre Rechte im Unklaren. Autobanken wie die Opel-Bank nutzten fehlerhafte Autokreditverträge und Widerrufsbelehrungen, die nicht dem gesetzlichen Standard entsprachen. Hiervon können Opel-Kunden nun profitieren. Der Widerruf des Autokredits bedeutet eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Auto geben Sie an Opel zurück. Im Gegenzug erhalten Sie den größten Teil des Kaufpreises zurück – ein deutlicher finanzieller Vorteil gegenüber einem Verkauf.

    Derzeit ist die Variante des Autokredit Widerrufs das aus unserer Sicht empfehlenswerte Vorgehen im Abgasskandal. Doch auch, wenn Sie Ihren Opel bar bezahlt haben, sollten Sie uns kostenfrei kontaktieren. Wir finden mit Ihnen gemeinsam auch für Sie das beste Vorgehen, um zu Ihrem Recht zu kommen.

    Der bisherige Stand im Opel Abgasskandal

    • Auch bei Dieselautos aus dem Hause Opel wurden hohe Schadstoffwerte festgestellt

    • Weitere Nachforschungen haben ergeben, dass neben dem Opel Zafira auch der Opel Insignia und der Opel Cascada in der jeweiligen Diesel-Version betroffen sein sollen.

    • Opel-Kunden müssen mit einem Zwangs-Rückruf der betroffenen Modelle rechnen. Die Wirksamkeit Nachrüstung ist aus unserer Sicht zumindest zweifelhaft.

    • Opel-Kunden haben Alternativen. Welche das im Einzelnen sind, erklären wir Ihnen nach Durchsicht Ihrer Unterlagen.

    • Von Opel versprochene Software-Updates beruhen auf Freiwilligkeit.

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    Was bisher geschah und wie es weitergehen wird

    Im April 2018 kam es ans Licht: Auch in Opeln verbaute Dieselmotoren waren von illegalen Abschalteinrichtungen betroffen. Das Kraftfahrtbundesamt meldete dies bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main. Und diese nahm die Ermittlungen gegen den Autobauer aus Rüsselsheim auf. Im Laufe der andauernden Ermittlungen traten immer mehr Informationen zum Vorschein.

    Im Oktober 2018 wurden betroffene Fahrzeuge – Cascada, Insignia und Zafira – mit CDTi-Motoren mit den Baujahren 2013 bis 2016 zurückgerufen.

    Ein Jahr darauf standen konkrete Personen im Mittelpunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Diese Beschuldigten werden des Verdachts der Abgasmanipulation bezichtigt. Doch wie kam es eigentlich soweit?

    Die Auseinandersetzungen zwischen Opel und dem KBA ziehen sich mittlerweile schon einige Jahre hin. Auch wenn das Bundesministerium bereits Ende 2015 Zweifel an der „Zulässigkeit“ der gefundenen Abschalteinrichtungen hegte, wies Opel die Anschuldigungen lange Zeit von sich. Dennoch wurden freiwillige Software-Updates vom Hersteller angeboten.

    Nach über zwei Jahren hatte das KBA eine weitere Abschaltautomatik entdeckt, die es als unzulässig einstufte. Ein wesentlicher Einschnitt in die bisherige Entwicklung des Opel-Skandals. Es folgte am 18. Oktober 2018 ein Rückruf von fast 100.000 Opel-Dieseln. Dies blieb nicht folgenlos. Infolgedessen wehrte sich der Rüsselsheimer Automobilkonzern mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig und bekundete erneut die Vorschriftmäßigkeit der verbauten Einrichtungen. Auf die verlorene erste Instanz erfolgte die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht im November 2018. Erneut ohne Erfolg.

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    Opel-Abgasskandal: Update im Frühling 2021

    Genehmigung von freiwilligen Software-Updates

    Das KBA hat dem Opel-Konzern jüngst ein freiwilliges Software-Update genehmigt, das die unzulässigen Abschalteinrichtungen des Dieselmotors betroffener Fahrzeuge deaktivieren soll. Dieses soll die Problematik beseitigen, dass um ein Vielfaches höhere Abgasemissionen im realen Betrieb der Fahrzeuge ermittelt wurden. Vielmehr verbessere sich das Emissionsverhalten der Dieselautos, indem das Update eine deutliche Senkung des Stickoxidausstoßes zur Folge habe.

    Der Haken an der Sache ist unter anderem, dass Opel dies bereits vor gut zweieinhalb Jahren vorschlug, um eine positive Auswirkung auf die Abgasreinigung der Fahrzeuge zu erwirken. Die Genehmigung hierzu wurde dann schlussendlich erst nach ausführlicher Prüfung durch das KBA erteilt. In welcher Form diese Prüfung objektiv stattgefunden hat, darf durchaus angezweifelt werden. Opel wäre zumindest nicht der erste Konzern im Dieselskandal, dem man eine ungewöhnliche Nähe zur Politikebene nachsagen würde.

    Von dieser „freiwilligen Servicekampagne“ sind rund 100.000 geprellte Opel-Kunden betroffen, die im Besitz von Opel Astra, Corsa oder Insignia mit den Baujahren 2014 bis 2018 sind. Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist im Gegensatz zu amtlichen Rückrufen nicht verpflichtend für die Wagenbesitzer.

    Wir als Rechtsanwälte mit mehrjähriger Erfahrung in der Mandantenvertretung im Abgasskandal raten dringend davon ab, vorschnell an dieser freiwilligen Rückholaktion teilzunehmen. Wie so häufig sind die Folgen eines derartigen Software-Updates nicht absehbar. Möglicherweise können sie zu Motorschäden oder deutlichen Leistungseinbußen an den Fahrzeugen führen. Dass derartige Schäden jedoch durch die Updates verursacht wurden, muss im Nachhinein belegbar sein. In jedem Fall empfehlen wir daher dazu, noch vor einem Update rechtlichen Rat bei einem juristischen Experten einzuholen. Dieser kann unter anderem im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs in unserer Kanzlei eingeholt werden.

    DUH liegen Unterlagen vor, die Zweifel an Zulässigkeit erheben

    Unterlagen, die die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einem Rechtsstreit gegen das Verkehrsministerium erstritten hatte, belasten den Opel-Konzern sowie weitere Hersteller schwer. In dem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Gutachten im Rahmen der „Untersuchungskommission Volkswagen“ wurden grundsätzliche Fragen der Rechtmäßigkeit zu den temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen angesprochen und Zweifel zu deren Zulässigkeit geäußert. Der daraufhin vom Verkehrsministerium veröffentlichte Bericht der Untersuchungskommission verzichtet jedoch gänzlich auf diese Angaben. Allein auf die von Opel selbst vorgeschlagenen, freiwilligen Maßnahmen wird verwiesen. Dies ist nicht nur aus DUH-Sicht ein deutlicher Betrug an den Verbrauchern. Nicht zuletzt vor Gericht hätten sie die Klageaussichten der Fahrzeugbesitzer deutlich verbessern können.

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    Kostenfreie Erstberatung im Opel-Abgasskandal

    Ziel unserer Kanzlei ist es, Rechte der Kunden insbesondere gegen große Firmen durchzusetzen. Ihnen als Verbraucher oder Unternehmer bieten wir daher zum Thema Opel-Abgasskandal eine kostenlose, umfassende Erstberatung an. Anschließend können Sie einschätzen, ob Sie Schadensersatz von Opel verlangen oder den Widerruf des Autokredits bei der Opel-Bank erklären können. Um einen Termin für die Erstberatung mit uns zu vereinbaren, können Sie über verschiedene Wege mit uns Kontakt aufnehmen:

    Für eine Bewertung Ihres Einzelfalls benötigen wir die entsprechenden Dokumente. Wir brauchen Ihren Kaufvertrag und gegebenenfalls auch Ihren Darlehensvertrag, um dessen Widerrufsbelehrung zu prüfen. Diese können Sie uns ebenfalls per Mail schicken oder an dieser Stelle hochladen. Im Anschluss rufen wir Sie an und führen ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Unser Ziel ist es, Ihnen Ihre Rechte darzulegen und Ihre offenen Fragen direkt zu klären.

    Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im OpelAbgasskandal:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

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    Kosten unseres Vorgehens im Opel-Abgasskandal

    Unser Anspruch an die kostenfreien Erstberatung ist es, Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten sowie die eventuellen Risiken eines Vorgehens im Opel Abgasskandal zu informieren. Damit sind keine Verpflichtungen Ihrerseits verbunden.

    Zu den Risiken eines Vorgehens gehört selbstverständlich der Kostenfaktor. Unser Prinzip ist die Kostentransparenz, das heißt es entstehen keine Kosten, ohne dass wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen.

    Die gute Nachricht lautet: Wir haben bereits mit sehr vielen Rechtsschutzversicherungen kommuniziert und erhalten in den meisten Fällen eine Deckungszusage. Bei einem Eintreten der Rechtsschutzversicherung entfällt Ihr Kostenrisiko.

    Gehen wir für Sie im Rahmen eines Kreditwiderrufs vor, so ist eine vollständige Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung üblich. Wir prüfen mittels einer kostenfreien Deckungsanfrage, ob auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Widerruf des Opel-Autokredits deckt.

    Auch der Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung und anschließender Widerruf des Autokredits ist wirtschaftlich empfehlenswert. Der alternative Verkauf des Opel Diesels, der oft als schnelle, einfache Alternative gehandelt wird, gestaltet sich aktuell schwer. Der Diesel-Markt ist eingebrochen und wird sich angesichts der neuerlichen Negativschlagzeilen auch erst einmal nicht wieder erholen. Das erhöht die Attraktivität eines Schadensersatzbegehrens oder eines Widerrufs des Opel-Kredits ungemein.

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    Wann gibt es die ersten Urteile gegen Opel?

    Es lohnt sich, zu der großen Gruppe von Verbrauchern zu gehören, die bereits ihre Rechte im Abgasskandal mit anwaltlicher Unterstützung geltend machen. Fahrverbote, Wertverlust sowie umständliche Software-Updates mit negativen Folgen für das Fahrzeug müssen Sie sich nicht gefallen lassen.

    In der Tat hat sich inzwischen eine ganze Reihe positiver Urteile für den Kunden herausgebildet, sodass von einer übermächtigen Automobilindustrie keine Rede sein kann – im Gegenteil. Viele Gerichte geben den Kunden nicht nur Recht, sie verpflichten die Hersteller zur Rücknahme des verpfuschten Diesels. Die bisherigen Urteile richten sich vor allem gegen Audi und VW. Vergleichbare Urteile sind jetzt auch im Fall eines Opel Abgasbetrugs nur noch eine Frage der Zeit. Eine Übersicht über die wichtigsten Urteile im Abgasskandal haben wir für Sie erstellt.

    EuGH spricht weitreichendes Urteil

    Ein zukunftsweisendes Urteil hat bisher der Europäische Gerichtshof im Dezember 2020 ausgesprochen: Der EuGH urteilte, dass Abschalteinrichtungen als illegal zu bewerten sind, wenn sie als Folge den Umstand hätten, dass reale Abgaswerte deutlich von den Messergebnissen im Prüfstand abweichen. Das Urteil bezog sich explizit auf das sogenannte „Thermofenster“, welches auch von Opel mehrfach eingesetzt wurde. Laut der Urteilssprechung sei der Motorschutz vor Verschleiß kein ausreichender Grund, um eine Abschalteinrichtung als zulässig zu werten.

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    Ihre Fragen und unsere Antworten zum “Opel Abgasskandal”

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    4 Kommentare
    1. C. H. .
      says:

      Wie wirken sich 2 reparierte Schäden auf die Rückabwicklung aus?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        fachmännisch reparierte Schäden wirken sich grundsätzlich nicht auf den Rückerstattungspreis aus.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    2. Friedrich L.
      says:

      Ich möchte meine Fahrzeug weiter fahren.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Leiher,

        auch in diesem Fall kann man häufig eine Einigung mit dem Hersteller erzielen. Ein außergerichtlicher Vergleich wie in der VW Musterfeststellungsklage bringt häufig einen finanziellen Vorteil unter Behalt des Fahrzeugs.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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