Abgasskandal – Verbraucherfreundliche Urteile

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    Diese Urteile gab es im Abgasskandal

    Der Abgasskandal beschäftigt mehr und mehr die Zivilgerichte. Dieselfahrer versuchen die Großkonzerne zur Verantwortungsübernahme im Abgasschummel zu bewegen. Die Klagen vieler enttäuschter Verbraucher machen inzwischen einen großen Teil der der Fälle aus, mit denen sich die zuständigen Richter auseinandersetzen.

    Inzwischen hat sich eine Rechtsprechung herausgebildet, die dem geprellten Dieselkunden oftmals Recht gibt. Nicht zuletzt hat der Bundesgerichtshof schon zahlreiche Entscheidungen im Sinne der Käufer getroffen. Zwar können die Erfolgsaussichten von Fall zu Fall divergieren. Trotzdem kann man eindeutig von einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung ausgehen. Wir verfolgen auch künftige Urteile aufmerksam, da sie unsere Argumentation stützen und unsere Verhandlungsposition verbessern können.

    Auf dieser Seite haben wir für Sie eine Übersicht ausgewählter Entscheidungen in Gerichtsprozessen im Abgasskandal zusammengetragen.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    BGH-Urteile zum Dieselskandal

    Gerichtsurteile haben keine allgemeine Wirkung wie etwa Gesetze, sondern gelten grundsätzlich nur für den einen verhandelten Fall. Gerichte sind unabhängig und können durchaus in einem späteren Verfahren anders entscheiden. Trotzdem besitzen gerade Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) eine ganz besonders große Bedeutung, denn ein Gericht müsste schon besondere Gründe anführen, um in seinem Urteil von der Meinung des BGH abzuweichen.

    Im Dieselskandal gibt es mittlerweile eine Vielzahl von höchstrichterlichen BGH-Urteilen.

    Das wichtigste Urteil des BGH zum Abgasskandal stammt vom 25. März 2020 (Aktenzeichen VI ZR 252/19). In diesem wegweisenden Verfahren entschied der BGH, dass Käufern eines mit einer Abschalteinrichtung manipulierten Autos grundsätzlich Schadensersatz vom Hersteller (in diesem Fall VW) zusteht. Die hier aufgestellten Grundsätze sind in vieler Hinsicht auch auf Fahrzeuge anderer Hersteller und letztlich auch auf den Fiat-Abgasskandal anwendbar.

    Weitere Urteile des BGH zum Dieselskandal:

    Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen

    In der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen kam es letztendlich nicht zu einem Urteil. Volkswagen einigte sich mit den Klägervertretern stattdessen über einen außergerichtlichen Vergleich, wie es bereits in unzähligen Einzelklagen ebenfalls geschehen ist. Auch wenn es kein Urteil gab, ist der Vergleich trotzdem positiv für Betroffene, denn auch hier musste VW eine Schadensersatzpflicht eingestehen.

    Weitere Gerichtsurteile zum Abgasskandal

    Der Abgasskandal beschäftigt die Gerichte in Deutschland bereits seit vielen Jahren. Während sich anfangs viele Gerichte noch schwer taten, den Käufern ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzansprüche zuzubilligen, hat sich die Rechtsprechung um 180 Grad gedreht. Spätestens mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs gepaart mit der Zahlungsbereitschaft von VW in der Musterfeststellungsklage ist die Rechtslage ganz klar verbraucherfreundlich.

    Wir gehen davon aus, dass sich diese Tendenz fortsetzen wird und auch andere Hersteller wie Mercedes und Fiat verpflichtet werden, den durch den Betrug entstandenen Schaden zu kompensieren. Im Folgenden finden Sie eine chronologische Auflistung einiger zu Gunsten der Käufer ergangenen Urteile.

    Folgende Urteile zum Abgasskandal liegen bereits vor, die den betroffenen Käufern ein Rücktrittsrecht bzw. Schadensersatz gegenüber Volkswagen zusprechen:

    Die deutsche Vorzeige-Marke Mercedes unterlag ebenso vor Gericht. Das LG Hanau (Az.: 9 O 76/18) verurteilte Daimler zur Rücknahme eines Mercedes Vito. Den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro erhielt der Kunde zurück.

    In Karlsruhe (Az.: 18 O 24/18) wollte ein weiterer Kläger eine Rückabwicklung erreichen. Er verlangte von Daimler die Rücknahme seines Mercedes-Benz C200 d T. Zudem begehrte er die Rückzahlung des von ihm gezahlten Kaufpreises. Seine Forderung belief sich auf knapp 9.900 Euro. Auch er konnte sich vor Gericht gegen Daimler durchsetzen.

    Rechtsschutzversicherer zur Deckung verurteilt

    Nachdem sich zu Beginn die meisten Rechtsschutzversicherer noch geweigert hatten die Deckung zu erteilen, teils aufgrund von Mutwilligkeit oder zu geringer Erfolgsaussichten, stellt sich die Lage nun deutlich besser für die Betroffenen dar. Nach den Urteilen des LG Passau (Urt. v. 13.05.2016 – 4 O 131/16) und des LG Essen (Urt. v. 18.05.2016 – 18 O 68/16), dürften es den Versicherungen schwerfallen, hier die die Kostendeckung abzulehnen. Die bisherigen Deckungsklagen waren zu 100% erfolgreich, so dass wir Betroffenen in diesen Fällen zu einer Klage gegen Ihre Versicherung raten würden beziehungsweise zur Durchführung des Ombudsmannverfahrens. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und dem für Sie besten Verfahren.

    Richtungsweisende Urteile

    Im Folgenden Abschnitt erhalten Sie einen kurzen Überblick zu wichtigen und richtungsweisenden Urteilen und Beschlüssen im Dieselskandal.

    Fahrverbote – Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27.02.2018, Az. 7 C 26.16 / 7 C 30.17

    Das BVerwG  hat am 27.02.2018 entschieden, dass die Städte Düsseldorf und Stuttgart ihre Luftreinhaltepläne in Hinblick auf Fahrverbote anpassen müssen. Damit können deutsche Städte künftig nicht nur selbständig Fahrverbote erlassen, auch hat das Urteil Signalwirkung für viele weitere Verfahren, die aktuell noch bei den Gerichten liegen. Es drohen Fahrverbote in vielen deutschen Städten.

    Stilllegung mangels Software-Update aufgehoben, VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 Az. 12 K 16702/17

    Viele Kunden erhalten in letzter Zeit Aufforderungen, ihr Fahrzeug zur Nachrüstung in die Werkstatt zu geben. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, droht ihnen schlimmstenfalls die Stilllegung Ihres Fahrzeugs. Ein Betroffener wehrte sich mittels Eilantrag dagegen. Das VG Karlsruhe gab ihm Recht und hob die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung auf. In der Hauptsache wurde allerdings noch nicht entschieden.

    Rechtsschutzversicherung zu Kostenübernahme verurteilt, OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 21.09.2017, Az.  I-4 U 87/17

    Die Rechtsschutzversicherung hatte einem Dieselkunden die Deckung in einem Verfahren gegen Volkswagen verweigert. Dieser zog vor Gericht und bekam in zwei Instanzen Recht: Das Vorgehen gegen den Hersteller habe Aussicht auf Erfolg. Deswegen sei die Rechtsschutzversicherung verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

    Autokredit widerrufbar, LG Arnsberg, Urteil vom 17.11.2017, Az. I-2 O 45/17 ; LG Berlin, Urteil vom Urteil vom 05.12.2017, Aktenzeichen 4 O 150/16

    Inzwischen sind die Urteile des LG Berlin und des LG Arnsberg nur noch Beispiele. Mittlerweile haben nämlich mehrere Gerichte fehlerhafte Autokreditverträge für widerrufbar erklärt. Dadurch konnten die klagenden Kunden ihr Fahrzeug zurückgeben und die von ihnen gezahlten Raten zurückerhalten. In Hinblick auf die festgestellte Nutzungsentschädigung sind beide Kläger in die nächste Instanz gegangen. Ein letztinstanzliches Urteil ist daher abzuwarten, ehe konkrete Aussagen zur Nutzungsentschädigung getroffen werden können.

    Mangel durch Software-Update nicht behoben, LG Augsburg, Urteil vom 30.06.2017, Az. 030 O 753/16

    Volkswagen wehrt sich gegen das Schadensersatzbegehren vieler Kunden mit Verweis auf das Software-Update. Der Wagen würde dadurch mangelfrei, behauptet der Hauptverantwortliche im Abgasskandal. Dem hat das LG Augsburg entschieden widersprochen. Denn der Motor verbrauche infolge des Updates mehr AdBlue. Der Fahrzeugmangel würde daher nicht beseitigt, sondern das Update führe zu einem neuen, anderen Mangel. Der Anspruch des Käufers auf Mangelbeseitigung besteht also auch dann, wenn er das Software-Update hat durchführen lassen.

    Ansprüche im Dieselskandal selbst berechnen

    Eine Klage im Dieselgate ist in der Regel auf einen Ausgleich des Schadens durch die Abgasmanipulationen des Herstellers gerichtet. Viele Kunden begehren einen Schadensersatz, ein Großteil fordert in diesem Rahmen eine Rückabwicklung des Geschäfts. Sie fordern die Rücknahme des Wagens gegen die Rückzahlung des Kaufpreises. In der Regel wird dabei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Wenn diese zu hoch ist, kann es sein, dass sich ein Vorgehen im Vergleich zu einem Verkauf nicht lohnt. Auskunft darüber kann Ihnen unser Rückabwicklungsrechner geben. Als Faustformel gilt: Je weniger Kilometer Sie in dem Diesel zurückgelegt haben, desto mehr lohnt sich eine Rückabwicklung. Gerade in Anbetracht des immer weiter einstürzenden Dieselmarktes ist die Rückgabe des Autos inzwischen eine attraktive Alternative zum Verkauf.

    Jetzt eigenen Vorteil im Dieselgate sichern

    Bei den positiven Urteilen im Abgasskandal kann man guten Gewissens schon von einer Welle sprechen. Was die Hersteller nicht bereit sind, auszugleichen, übernimmt jetzt die Justiz. Die Verantwortungsübernahme, die schon seit Jahren von allen Seiten gefordert wird, wird nun durch gerichtliche Verpflichtung durchgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass die Hersteller irgendwann nicht mehr in jedem Fall auf ein gerichtliches Verfahren bestehen und auch zu außergerichtlichen Einigungen bereit sind. Bis dahin aber stehen auch die Chancen vor Gericht gut. Schließlich liefert uns die Rechtsprechung immer weitere Urteile, auf die wir uns berufen können.

    Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung können Sie Ihren individuellen Fall konkret durch unsere versierten Mitarbeiter beurteilen lassen. Wir zeigen Ihnen dabei Ihre Möglichkeiten auf und beraten Sie zu Chancen und Risiken eines Tätigwerdens. Anschließend entscheiden Sie selbst, ob und wie Sie im Abgasskandal tätig werden wollen. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik “Unser Vorgehen”.

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    Kernaussagen der Urteile

    Wir haben für Sie die wichtigsten Aussagen der Urteile zusammengestellt, damit Sie sich einen Überblick über die Rechtsprechung verschaffen können.

    LG Frankfurt, Urteil vom 02.11.2017, Az. 2-03 O 104/17

    „Mit dem Einsatz der gesetzeswidrigen Motorsteuerungssoftware hat die Beklagte […] manipulierend auf die Kaufentscheidung des Klägers eingewirkt, da dieser davon ausgegangen ist und ausgehen durfte, das Fahrzeug habe die EG-Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen und verfüge dementsprechend über einen bestimmten Abgasausstoß auf dem Prüfstand.“

    LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16

    „Dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs im Wege des Schadensersatzes den Kaufpreis erstatten muss, kommt sowohl mit Blick auf eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) als auch unter dem Gesichtspunkt eines Betrugs (§ 823 II BGB i. V. mit § 263 StGB) in Betracht.“
    „Dass es sich bei diesem Vertrag um einen für den Kläger wirtschaftlich nachteiligen handelt, zeigt schon die Überlegung, dass kein verständiger Kunde ein Fahrzeug mit dieser Motorsteuerungssoftware erwerben würde, wenn die Beklagte ihn vor dem Kauf darauf hinweisen würde, dass die Software nicht gesetzeskonform sei und er deshalb jedenfalls mit Problemen für den Fall der Entdeckung der Manipulation durch das Kraftfahrt-Bundesamt rechnen müsse. Der Kläger hat nicht das bekommen, was ihm aus dem Kaufvertrag zustand, nämlich ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug.“

    LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, Az. 2 O 72/16

    „Eine Nachbesserung ist dem Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nicht zuzumuten, wenn und solange zu befürchten ist, dass sich dadurch der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs oder dessen Kraftstoffverbrauch erhöht oder die Motorleistung vermindert. Dass dies geschehen wird, muss der Käufer nicht beweisen. Es genügt, wenn aufgrund vom Verkäufer nicht widerlegter tatsächlicher Anhaltspunkte der plausible Verdacht besteht, dass eine Nachbesserung negative Auswirkungen (z. B. auf den Kraftstoffverbrauch) haben wird.“

    LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017 – 7 O 967/16

    „Der Kläger behauptet, dass eine folgenlose Nachbesserung gar nicht möglich ist; die Beklagte behauptet das Gegenteil. […] zweifellos wird die Möglichkeit einer folgenlosen Nachbesserung derzeit in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Schon diese derzeit bestehende Unsicherheit […]führt dazu, dass diese Form der Nacherfüllung für den Kläger als erheblich nachteilig anzusehen ist. Denn die Unsicherheit […]kann den Weiterverkaufswert des Fahrzeugs beeinträchtigen. Negative Äußerungen in der Öffentlichkeit über mögliche Folgen des vom VW-Konzern angebotenen Softwareupdates beeinflussen den Fahrzeugwert auch dann, wenn sie sich aus technischer Sicht als unzutreffend darstellen sollten.“

    LG Würzburg, Urteil vom 23.02.2018 , Az. 71 O 862/16

    „Die Beklagte hat den Kläger konkludent darüber getäuscht, dass die Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr […] erfolgte[n], während sie tatsächlich erschlichen wurde. Die Beklagte hatte […] das Fahrzeug des Klägers mit einer manipulierten Motorensoftware in Verkehr gebracht, ohne ihn hierüber aufzuklären. Auf diesem Weg hatte die Beklagte überhaupt erst die entsprechende Typgenehmigung erschlichen, denn erst die installierte Manipulationssoftware hat dazu geführt, dass das Fahrzeug bei der Prüfung den Testlauf […] erkannte und dadurch abweichend vom Regelmodus 0[…]auf einen Modus 1 umschaltete und nur dadurch die Werte so erreicht wurden, dass die entsprechende Typgenehmigung erteilt wurde.“

    OLG Köln, Urteil vom 20.12.2017, Az. 18 U 112/17

    Eine Frist zur Nachbesserung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs von zwei Wochen, jedenfalls aber eine Nachbesserungsfrist von vier Wochen, ist angemessen i. S. des § 323 I BGB. Denn der Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs darf der Bemessung der Frist in erster Linie sein Interesse an einer umgehenden Mangelbeseitigung zugrunde legen, zumal er bis zur Mangelbeseitigung das Insolvenzrisiko der Fahrzeugherstellerin und des Verkäufers trägt und sich ein mangelhaftes Fahrzeug allenfalls schwer veräußern lässt.

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    2 Kommentare
    1. Matthias A.
      says:

      Wenn ein Urteil gegen VW ergangen ist, das die Rückgabe des Fahrzeuges beinhaltet : In welchem Zeitraum muss der Wagen an einen VW-Händler zurückgegeben werden ? Ist in der Regel der Händler am Heimatort oder kann es sein, dass das Fahrzeug an einen Händler zurückgegeben werden muss, der hundert oder/und mehr Kilometer vom Heimatort des Besitzers entfernt ist ?
      Ich danke Ihnen sehr für die Möglichkeit Fragen dieser Art zu stellen.
      Matthias Andrae

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr A.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Nach einem Urteil wird VW in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Händler benennen, bei dem das Auto abzugeben ist. VW darf Ihnen die Abgabe nicht unnötig erschweren, daher wird es sich um einen Händler oder eine Werkstatt in Ihrer Nähe handeln.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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