Wohnmobile im Dieselskandal: Jetzt Entschädigung überprüfen

Abgasskandal Diesel-Wohnmobile

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Der Dieselskandal betrifft neben Autos auch unzählige Wohnmobile und Kleinbusse mit Diesel-Motor. Hauptverursacher dieses Abgasskandals ist der Fiat-Konzern bzw. Fiat Chrysler Automobiles (FCA), die die beliebtesten Basismodelle für Reisemobile in Deutschland herstellen. Die Folge: Rund 70 % der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile sind mit Fiat-Motoren ausgestattet.

Die Besitzer manipulierter Fahrzeuge aus dem Hause Fiat haben sehr valide Chancen, Schadensersatz zu erhalten: Bereits zahlreiche Gerichte verurteilten den italienischen Fahrzeughersteller zu Zahlungen an Wohnmobilbesitzer.

Viel Beachtung fand die Verhandlung des sogenannten “Dieselsenats” des Bundesgerichtshofs (BGH) am 8. Mai 2023 über Entschädigungsansprüche von Fahrzeugkäufern. Obwohl die endgültige Entscheidung für Juni 2023 angesetzt ist, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Haftung deutlich weiter reichen wird als zuvor. Es ist nun absehbar, dass jedem Käufer eines manipulierten Kraftfahrzeugs möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen und dass die Verjährung immer individuell betrachtet wird.

Das aktuelle Verfahren des BGH hat seinen Ursprung in einem vorherigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007, die die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen regelt, den individuellen Schutz der Verbraucher gewährleistet. Dies bedeutet, dass eine einfache Fahrlässigkeit seitens der Automobilhersteller ausreicht, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dadurch werden die Aussichten für betroffene Personen erheblich verbessert.

Am 20. Februar hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht ein eindeutiges Urteil gefällt, wonach die etwa vom VW-Konzern verwendeten Thermofenster – entgegen der früheren Einschätzung des KBA – illegale Abschalteinrichtungen sind (Az. 3 A 113/18).

Auch das kultige Aushängeschild des VW-Konzerns, der beliebte „Bulli“, ist vom Dieselskandal betroffen. Die Modelle der Multivans T5 und T6 wurden bereits ab April 2019 aufgrund abweichender Stickoxidwerte zurückgerufen. Gehören Sie zu den geprellten Käufern? Dann sollten Sie unbedingt prüfen lassen, welche juristischen Konsequenzen das haben kann.

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Die Fakten:

  • Der Abgasskandal betrifft außer normalen PKW auch Wohnmobile mit Diesel-Motor.

  • Vor allem Wohnmobile mit Fiat-Motor sind betroffen. Rund 70 % der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile sind mit Fiat-Motoren ausgestattet.

  • Ein erstes Gerichtsurteil erging am 1. März 2021. FCA (Fiat Chrysler Automobile) muss einem Wohnmobil-Besitzer demnach über 50.000 Euro Schadensersatz zahlen (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20). Das Urteil gilt als wegweisend für den Fortgang des Wohnmobil-Abgasskandals.

  • Viele weitere Landgerichte haben danach zugunsten von Wohnmobilbesitzern entschieden: LG Landau, LG Meiningen, LG Ravensburg, LG Landshut, LG Stuttgart, LG Dessau-Roßlau, LG Dortmund, LG Köln.

  • Aufgrund der verbauten illegalen Abschalteinrichtung droht eine verpflichtende Rückrufaktion. Die Folge: Wertverlust.

  • Immer mehr Urteile werten die in T5- und T6-Modellen des beliebten VW-Bullis verbauten Abschalteinrichtungen als „unzulässig“.

  • Nach einer unserer Kanzlei vorliegenden Auskunft ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu dem eindeutigen Schluss gekommen, dass Modelle der FIAT Ducatos des Typs 250 im Hinblick auf das Emissionsverhalten unzulässig sind (das Schreiben vom KBA finden Sie hier).

  • Wenn Kunden zu lange zögern, ihr Recht auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, droht eine Verjährung der Ansprüche.

Wohnmobil-Motoren Multijet und Ducato von Fiat überschreiten Abgasgrenzwerte

Zahlreiche Fahrzeughersteller, darunter Fiat bzw. Iveco, verwenden illegale Abschalteinrichtungen. Diese manipulieren die Abgaswerte, sodass die Grenzwerte für Schadstoffe zwar auf dem Prüfstand eingehalten werden und somit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, im Straßenverkehr bei normaler Nutzung des Fahrzeuges bzw. Wohnmobils aber weitaus höher liegen. Gemäß Rechtsprechung stellt dies eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB dar. Betroffene Kunden bzw. Wohnmobilbesitzer können daher vom Hersteller oder Händler Schadensersatz verlangen.

Vom Dieselskandal betroffen sind unzählige Fahrzeugmodelle mit Fiat Ducato Multijet-Motoren (Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6). Dazu zählen beispielsweise Reisemobilmodelle von Dethleffs, Pilote, Adria, Hymer, Roller Team, Carthago, Knaus und viele weitere. Die zulässigen Stickoxidwerte werden teilweise bis um das 15-fache überschritten.

Folgende FIAT Ducatos des Typs 250 sind nach einer der Kanzlei vorliegenden Auskunft des Kraftfahrtbundesamts im Hinblick auf das Emissionsverhalten unzulässig (das Schreiben vom KBA finden Sie hier):

  • FIAT Ducato 2.3l Multijet 130 EU5
  • FIAT Ducato 2.3l Multijet 150 EU6 (sowohl mit NOx-Speicherkatalysator als auch mit SCR-Katalysator
  • FIAT Ducato 3.0l Multijet 180 EU5

VW ebenfalls betroffen

Auch der EA189-Motor des VW T5 wird zurückgerufen. Eine Hardware-Nachrüstung soll das Problem beheben, wird aber nur teilweise von VW finanziert: Je nach Hersteller des verbauten Katalysators könnten auf den Besitzer bis zu 2.000 Euro als Eigenleistung zukommen. Zudem ist es möglich, dass die Hardware-Nachrüstung Nachteile durch gestiegenes Gewicht und damit einen erhöhten Kraftstoffverbrauch hätte. Probleme bereitet auch der im neueren T6 verbaute EA288-Motor aus den Baujahren 2012 bis 2016.

Wir als erfahrene Kanzlei im Dieselskandal raten davon ab, dies ungeprüft hinzunehmen, auch wenn unter Umständen Stilllegungen oder Fahrverbote drohen. Die letzten Jahre zeigen, dass die Rechtsprechungen deutlich häufiger zugunsten der geschädigten Kunden ausfallen.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

Dr. Veaceslav Ghendler ist Rechtsanwalt, Gründungsmitglied und Partner von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Gemeinsam mit seinem Anwaltsteam vertritt er seit Jahren erfolgreich die Rechte von Verbrauchern.

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Recht der Wohnmobilbesitzer auf Schadensersatz

Grundsätzlich stellt eine illegale Abschalteinrichtung einen Sachmangel dar, der den Wert des Wohnmobiles mitunter erheblich mindert. Unter anderem droht den Besitzern unter bestimmten Voraussetzungen die Stilllegung ihres Fahrzeugs.

Die Folgen für Wohnmobilbesitzer:

  • Geschrumpfter Wiederverkaufswert.

  • Erhebliche finanzielle Einbußen.

  • Stilllegung des Wohnmobils droht.

Vom Dieselskandal betroffene Kunden können eine Entschädigung durch den Händler oder Hersteller erhalten. Entweder durch Rückgabe des Wohnmobils und Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) oder durch Schadensersatz, falls der Kunde das Reisemobil behält. Die Nutzungsentschädigung entspricht einem Ausgleich für den entstandenen Wertverlust. Dessen Höhe berechnet sich bei Reisemobilen nicht nach gefahrenen Kilometern, sondern dem Alter des Fahrzeuges. Je länger ein Kunde also mit einer Klage wartet, desto geringer fällt die Rückerstattung aus, egal ob er in der Zwischenzeit mit dem Wohnmobil unterwegs war oder nicht.

Eile ist geboten: Drohende Verjährung im Wohnmobil-Abgasskandal

Der Wohnmobil-Abgasskandal trifft vielfach auch gerade erst gekaufte Fahrzeuge. Sind seit dem Kauf des Fahrzeugs weniger als zwei Jahre vergangen, besteht noch die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers. Daher sollten sich Kunden beeilen, um ihre Rechte gegen den Händler nicht durch Verjährung zu verlieren. Zudem besteht die Möglichkeit, sich direkt an den Hersteller, also Fiat (FCA), zu wenden. Schließlich hat dieser die Kunden vorsätzlich geschädigt. Diese Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren ab Kenntnis der Abgas-Manipulationen. Allerdings könnten Gerichte entscheiden, dass diese Kenntnis bereits länger gegeben ist, denn erste Medienberichte darüber gab es bereits vor ca. zwei Jahren.

Wohnmobil-Abgasskandal: So erhalten Sie die kostenlose Erstberatung

Zu unseren Service-Leistungen für Sie gehört eine kostenlose Erstberatung. So erhalten Sie ohne finanzielles Risiko eine seriöse Einschätzung Ihres individuellen Falles, auf deren Grundlage Sie über Ihr weiteres Vorgehen entscheiden können. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie mit unserem Schnell-Check sofort eine erste Einschätzung Ihrer Aussichten erhalten oder uns unter Telefon 0221 – 6777 00 55 anrufen und einen kostenlosen Erstberatungstermin vereinbaren. Gerne prüfen wir kostenlos anhand Ihrer FIN-Nummer bzw. Ihres Fahrzeugscheins, ob Ihr Wohnmobil einen der manipulierten Motoren besitzt.

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