Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Insbesondere die etwas älteren Semester unter den Autofahrern sind noch mit Bezeichnungen wie „Fahrzeugschein“, „Fahrzeugbrief“ oder „Fahrzeugpapiere“ aufgewachsen. Die offiziellen Begriffe hierfür sind 2005 allerdings geändert bzw. neu festgelegt worden: aus dem Fahrzeugschein wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II. Alte (das heißt vor 2005 ausgestellte) Dokumente sind allerdings weiterhin gültig und müssen nicht ausgetauscht werden.



