Abgasskandal – So kommen Sie zu Ihrem Recht

  • So kommen Sie ohne Schaden aus dem Abgasskandal

    Bundesweite anwaltiche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Abgasskandal

    Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    Abgasskandal im Jahr 2023 – Neues BGH-Urteil bringt Haftungserweiterung

    Karlsruhe/Köln, 26.06.2023: Der Bundesgerichtshof hat drei Grundsatzurteile im Abgasskandal gesprochen (Urteile vom 26. Juni 2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22), die eine deutliche Haftungserweiterung der Autohersteller begründen.

    Das Gericht entschied zu Lasten von VW, Audi und Mercedes, dass Käufern eines manipulierten Fahrzeugs bis zu 15% des Kaufpreises als Schadensersatz zustehen. Dies begründet der BGH mit der drohenden Betriebsuntersagung, die die Verfügbarkeit des Fahrzeuges in Frage stellt. Voraussetzung ist daneben ein nur noch fahrlässiger Verstoß gegen die Zulassungsbestimmungen. Die frühere Anforderung eines vorsätzlichen Handelns ist damit vom Tisch.

    Die Ausführungen des BGH bedeuten in der Praxis:

    • Die Chancen eines gerichtlichen Erfolgs steigen deutlich an
    • Sie behalten Ihren Wagen und bekommen zusätzlich Schadensersatz
    • Der Schadensersatz für die Abgasmanipulation ist zukünftig besser planbar
    • Weitere Schäden wie Zinskosten bei Kreditfinanzierungen können daneben geltend gemacht werden

    Die neue Beurteilung des BGH hat eine Vorgeschichte: Bereits am 21. März 2023 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen individualschützend ist. Dadurch genügt der Nachweis der Fahrlässigkeit bei den Autobauern für einen Schadensersatz! Das erhöht die Chancen von Betroffenen abermals erheblich.

    Die Entscheidung des EuGH reiht sich ein, in eine lange Liste von Skandalen, strafrechtliche Ermittlungen, Klage- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit manipulierten Kraftfahrzeugen. Bereits im September 2015 wurde bekannt, dass Europas größter Automobilkonzern Volkswagen (VW) Millionen Dieselfahrzeuge mit einer manipulierten Software ausgestattet hat. So wurden die gesetzlichen Abgasnormen scheinbar eingehalten. In Wirklichkeit jedoch war der Schadstoffausstoß viel höher. Die vermeintlich umweltfreundlichen Fahrzeuge entpuppten sich als Drecksschleudern.

    Inzwischen hat das Kraftfahrtbundesamt auch bei Fahrzeugen anderer Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Bis heute haben die Behörden mehrere hunderttausend Diesel von Daimler, aber auch von Audi, Porsche und Opel zurückgerufen. Nahezu jede Woche kommen neue Manipulationen ans Licht.

    Kunden fühlen sich oft sitzengelassen, denn sie erhalten vom Hersteller nur spärliche Auskünfte. VW etwa bot den Kunden ein Software-Update, was aber nicht mehr als eine notdürftige Ausbesserung und keinesfalls eine akzeptable Lösung ist. Nur mit anwaltlicher Unterstützung kommen die Betroffenen zu ihrem Recht – einem angemessenen Schadensersatz.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Fahrverbote und die Gefahr einer Betriebsuntersagung mindern den Wert Ihres Fahrzeuges

    Zeitgleich mit dem Bekanntwerden der Manipulationen wurden die Ergebnisse von Schadstoff-Messungen in deutschen Städten veröffentlicht. Die erlaubten Grenzwerte etwa für giftige Stickoxide in der Umgebungsluft wurden dabei vielerorts weit überschritten, die Politiker suchten nach Lösungen.

    Eine dieser Maßnahmen erscheint besonders hart, aber effektiv: Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Mittlerweile sind diese in zahlreichen Städten bereits Realität geworden. Dies ist der nächste Schlag, der Diesel-Besitzer in ihrer Bewegungsfreiheit und in ihrem Portemonnaie trifft. Denn: Wer sein Fahrzeug verkaufen will, erlebt oft eine böse Überraschung. Für einen realistischen Preis findet das Auto keinen Abnehmer. Wegen der bekannten Manipulation und drohender weiterer Fahrverbote werden die Autos zu Ladenhütern.

    Doch damit nicht genug: Denn neben das temporäre Fahrverbot tritt das Risiko einer dauerhaften Betriebsuntersagung. Eine Betriebsuntersagung ist eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde, die ein Fahrzeug aus dem Verkehr zieht und somit die weitere Benutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde kann bei nicht Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges die weitere Benutzung dieses Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr untersagen. Dieses Risiko hat der BGH nun in seiner aktuellen Rechtsprechung ausdrücklich berücksichtigt.

    Logo der WirtschaftswocheHintergründe zu Ihren Handlungsmöglichkeiten im Abgasskandal sowie der Frage, wie Diesel-Fahrverbote vermieden werden können, erläutert unser Rechtsanwalt und Partner Dr. V. Ghendler in diesem Artikel in der Wirtschaftswoche Online

    So kommen Sie zu Ihrem Recht im Abgasskandal

    Käufer der betroffenen Fahrzeuge fürchten einen Wertverlust durch das Betriebsuntersagungsrisiko und Fahrverbote in der Umgebung. Ein Blick auf den Dieselmarkt und die Städte, die die Grenzwerte dauerhaft überschreiten gibt Ihnen Recht. Viele misstrauen den Software-Updates, die das Abgas-Problem angeblich beheben sollen. Immer mehr Fälle von Folgeproblemen und höherem Verbrauch werden bekannt. Wer sich vor dem Rückruf drückt, muss eine Stilllegung seines Diesels fürchten. Der Abgasskandal entwickelt sich damit mehr und mehr zu einer Zwickmühle für den Dieselkunden.

    Doch auch aus dieser Zwickmühle gibt es ein Entkommen. Der Kunde steht Fahrverboten, fragwürdigen Rückrufaktionen und Stilllegungen nicht mittellos gegenüber.

    Jetzt Schadensersatz im Abgasskandal fordern

    Gegen den Hersteller, vor allem die Volkswagen AG und den Daimler-Konzern, kann der Kunde auf Schadensersatz klagen.

    Allerdings ist Eile geboten. Vor allem Schadensersatzansprüche unterliegen strengen Verjährungsfristen, die unaufhörlich weiterlaufen. Erst die Rechtsverfolgung hemmt die Verjährung. Betroffene sollten keine Nachbesserung oder ein konkretes Fahrverbot abwarten, um sich nicht selbst in ihren Rechten zu beschneiden.

    Die Chancen stehen in jedem Fall gut, wenn bei Ihrem Fahrzeug der Motor E189 verbaut ist. Volkswagen ist schließlich der einzige Konzern, der die Abgasmanipulationen und damit den Betrug öffentlich gestanden hat. Diese Tatsache verbessert die Verhandlungssituation deutlich und erhöht den Druck auf den Hersteller, Ihnen entgegenzukommen.

    Daneben ist die Manipulation im Mercedes Sprinter und anderen Modellen des Stuttgarter Automobilriesen Daimler ebenfalls relativ zweifelsfrei nachgewiesen. Auch hier bestehen daher gute Erfolgsaussichten.

    Abgasskandal: So erhalten Sie die kostenlose Erstberatung

    Zu unseren Service-Leistungen für Sie gehört eine kostenlose Erstberatung. So erhalten Sie ohne finanzielles Risiko eine seriöse Einschätzung Ihres individuellen Falles, auf deren Grundlage Sie über Ihr weiteres Vorgehen entscheiden können.

    Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie

    • mit unserem Schnell-Check sofort eine erste Einschätzung Ihrer Aussichten erhalten,
    • oder uns unter der Rufnummer 0221 – 6777 00 55 anrufen und einen kostenlosen Erstberatungstermin vereinbaren

    Für eine korrekte Einschätzung benötigen wir bestimmte Informationen von Ihnen, die uns erst eine rechtliche Einordnung ermöglichen.

    Gerne prüfen wir kostenlos anhand Ihrer FIN-Nummer bzw. Ihres Fahrzeugscheins, ob Ihr Auto einen der manipulierten Motoren besitzt.

    Nachdem wir alle notwendigen Informationen beisammen haben, beraten wir Sie kostenlos zum bestmöglichen Vorgehen. Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Handlungsoptionen genau. Wenn Sie sich für ein Vorgehen entscheiden und uns mandatieren, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit Ihrem Forderungsgegner, unabhängig davon, ob es sich um die Herstellerbank, den Händler oder den Hersteller handelt. Auch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir. Zunächst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies erfolglos sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

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    Welche Kosten entstehen bei einem Vorgehen im Abgasskandal?

    Viele Kunden scheuen ein Tätigwerden im Abgasskandal aus Kostengründen. Sie fürchten, im rechtlichen Kampf gegen einen Weltkonzern zu unterliegen und teure Rechtsanwalts- oder sogar Gerichtskosten tragen zu müssen.

    Tatsächlich lässt sich ein finanzielles Risiko aber vollständig vermeiden. Auch hierzu beraten wir Sie gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Nachdem unsere vorherige Kommunikation im Rahmen der Erstberatung kostenlos war, können Sie durch eine Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung übernehmen lassen. Wichtig ist dabei, dass diese Versicherung auch Verkehrsrechtschutz abdeckt.

    Ohne Rechtsschutzversicherung ist ein Vorgehen ebenfalls möglich. Insbesondere gegen VW, aber auch gegen Daimler stehen die Erfolgaussichten je nach Lage des Falles sehr gut.

    Welche Fahrzeuge sind vom Dieselgate betroffen?

    Ob Sie selbst von den Manipulationen im Abgasskandal betroffen sind, können Sie teilweise bei den Herstellern selbst online überprüfen. Anhand Ihrer Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) lässt sich schnell feststellen, ob auch Ihr Diesel erhöhte Stickoxidwerte aufweist.

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