Neueste Entwicklungen im Abgasskandal
Die neuesten Entwicklungen im Abgasskandal betreffen vor allem die Fahrverbote für Diesel sowie die verbraucherfreundliche Tendenz bei Gerichtsurteilen im Abgasskandal.
Fahrverbote für rechtmäßig erklärt
Für viele Autofahrer, die den Abgasskandal bisher nur beiläufig verfolgten, gab es Ende Februar 2018 ein böses Erwachen. Das Bundesverwaltungsgericht ebnete den Weg für Fahrverbote, die insbesondere Diesel-Autos betreffen. Grund sind die hohen Schadstoffwerte in deutschen Großstädten. Die Verbannung von Diesel-Autos soll nun Abhilfe schaffen.
Damit trifft das oberste deutsche Verwaltungsgericht eine lang erwartete Entscheidung, aufgrund derer viele Betroffene im Dieselgate nun handeln müssen. Denn Fahrverbote müssten laut deutscher Umwelthilfe in bis zu 300 deutschen Städten eingeführt werden. Für viele ist das nicht nur ärgerlich, sondern stellt eine faktische Enteignung dar und ist mitunter sogar existenzgefährdend. Wer eine Klage oder ein anderweitiges Handeln im Dieselskandal bisher auf die lange Bank geschoben hat, sollte spätestens jetzt aktiv werden.
Rechtsprechung im Abgasskandal
Parallel verhandeln immer mehr Gerichte die Klagen von Verbrauchern im Dieselskandal. Die verbraucherfreundlichen Abgas-Urteile beginnen sich zu häufen. So haben beispielsweise das LG Berlin, das LG Ellwangen und das LG Arnsberg die Widerrufsmöglichkeit des Autokredits bestätigt.Außerdem sprachen sowohl das LG Hildesheim wie auch das LG Stendal dem jeweiligen Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Zur Rücknahme des manipulierten Diesels wurde der Händler durch die LG Aachen, Regensburg und Potsdam, sowie das OLG Köln verpflichtet. Es entwickelt sich somit mehr und mehr eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung, die die Automobilkonzerne in die Pflicht nimmt. Angesichts des immer weiter einstürzenden Dieselmarktes ist das eine erfreuliche Entwicklung für die Betroffenen im Abgasskandal.
Verhaftungen im Abgasskandal
Nachdem mit Oliver Schmidt ein VW-Manager der unteren Führungsebene in den USA bereits verhaftet und zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde, schlug die Staatsanwaltschaft dann auch in Deutschland zu, und zwar ganz oben. Mit Rupert Stadler kam der Vorstandsvorsitzende der Audi AG zeitweise in Untersuchungshaft.
Auch die damalige Konzernspitze um den Ex-VW-Chef Martin Winterkorn rückt ins Visier der Ermittler. Nach mehrjährigen Ermittlungen wurde um April 2019 Anklage gegen Winterkorn erhoben. Die Anklagepunkte lauten unter anderem schwerer Betrug, Untreue und unlauterer Wettbewerb.
Für die betroffenen Kunden sind die Verhaftungen im Abgasskandal jedoch nur ein schwacher Trost. Zwar wird deutlich, dass auch eine Position im höchsten Management nicht vor Haftstrafen schützt. Doch um Wiedergutmachung des entstandenen Schadens geht es bei strafrechtlichen Ermittlungen nicht. Dies muss weiterhin jeder Betroffene auf zivilrechtlicher Ebene für sich selbst erstreiten.
Hierbei hilft Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt. Nutzen Sie jetzt noch die verbleibende Zeit, Ansprüche gegen den VW-Konzern vor Ablauf der Verjährungsfrist anzumelden.
warum gibt es vw touran nicht?
Warum keine Chance Bewrtung trotzt Angebot!!!
ich habe Vw Touran bj 2016 gekauft 2018 mit 26000 km fur 28750 eu jetztige km 41000km
das auto hat noch viele andere gravierende fehler wie zb/-Hohe Verbrauch 7-8l/100km bei ruhige Fahrt
identif.nr. wvg zzz 1tzgw591291
sicherlich motor ea 288 100% manipuliert!!!
BITTE BERECHNEN SIE MEINE CHANSEN U,HOEHE DER ENTSCHAEDIGUNG
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Recht, der Touran war versehentlich nicht aufgeführt, wir haben dies korrigiert.
Nun können Sie den Schnell-Check gerne erneut ausführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Der Fin-Nr. Check von Volkswagen funktioniert nicht. Alle anderen Fabrikate funktionieren.
Ist das nur ein vorübergehender Ausfall?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für den Hinweis. Volkswagen hat die URL zum FIN-Check geändert. Wir haben dies nun aktualisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt