• So kommen Sie ohne Schaden aus dem Abgasskandal

    Bundesweite anwaltiche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

    Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    Ablauf Ihres Vorgehens im Abgasskandal

    Schon 2015 zeichnete sich ab, was heute als Dieselgate, Dieselskandal oder Abgasskandal bekannt ist. Namhafte Hersteller – allen voran der VW-Konzern – spielten ihren Motoren eine Manipulationssoftware auf, die bei Abgasmessungen verfälschte Ergebnisse ausspuckte. Doch der Abgasschwindel flog auf. Das Ergebnis war fatal: Nicht nur lag der tatsächliche Schadstoffausstoß weit über den zulässigen Grenzwerten, auch wurden tausende Dieselkunden getäuscht und fahren nun Modelle, die von Stilllegungen und Fahrverboten betroffen sein werden. Die Hersteller übernehmen Verantwortung für den Betrug – allerdings nur in den USA und Kanada. Während dort Millionen an Entschädigungszahlungen geflossen sind, müssen die Kunden hierzulande ihre Rechte vor Gericht geltend machen. Wir besprechen mit Ihnen, wie die Durchsetzung Ihrer Rechte im Abgasskandal abläuft und unterstützen Sie dabei.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal

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    Verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal

    Was zunächst vielleicht nach einem langen, beschwerlichen und vor allem teuren Weg klingt, stellt tatsächlich eine gute Alternative zum Verkauf dar. Denn die Gerichte schlagen sich zunehmend auf die Seite der Verbraucher und geben diesen Recht. Im Abgasskandal gibt es immer mehr Urteile, die den Kunden in seinem Vorgehen gegen die scheinbar übermächtigen Großkonzerne bekräftigen. Und dabei geht es nicht nur um Kleingeld. Viele können tatsächlich auf Grundlage von Schadensersatzforderungen oder einem Kreditwiderruf ihre Geschäfte vollständig rückabwickeln und das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug zurückgeben. Dafür erhalten sie einen Großteil des von ihnen gezahlten Kaufpreises beziehungsweise der Tilgungszahlungen zurück. Bei Restwertverlusten von bis zu 50 % und einem Dieselmarkt, auf dem die Nachfrage mit jeder neuen Negativschlagzeile weiter einbricht, ist das ein Lichtblick.

    Die Kernpunkte in Kürze

    • Volkswagen und andere Hersteller, insbesondere Mercedes, haben in ihre Fahrzeuge eine Software zur Manipulation von Abgastests eingebaut

    • Die Nachbesserung durch Entfernung der illegalen Software ist nach Expertenmeinung des ADAC und der EU mit unabsehbaren Langzeitfolgen verbunden

    • Betroffene Käufer sollten daher auf die Nachbesserung verzichten und sich stattdessen vom Kaufvertrag lösen um sich schadlos zu halten

    • Die zu erwartende Nutzungsentschädigung fällt deutlich geringer aus, als der tatsächliche Wertverlust

    So gehen wir für Sie vor

    • Kostenfrei anrufen

      Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenfrei über die Möglichkeit der Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages beraten.

    • Wir überprüfen

      Wir überprüfen innerhalb von höchstens drei Werktagen kostenfrei, ob Ihnen ein Anspruch auf Rückabwicklung zusteht.

    • Weiteres Vorgehen

      Da zunächst eine friedliche Lösung angestrebt werden sollte, versuchen wir uns in einem ersten Schritt außergerichtlich mit der Gegenseite zu einigen.

    • Rechtsschutzversicherung

      Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage.

    • Vertretung vor Gericht

      Sollte es erforderlich werden, übernehmen wir Ihre Vertretung vor Gericht. Unsere Sozietät ist spezialisiert auf die Durchsetzung und den Schutz von Verbraucherinteressen.

    Wir setzen Verbraucherrechte im Abgasskandal durch

    Käufer der betroffenen Fahrzeuge sind gerade angesichts des Fahrverbot-Urteils vom Bundesverwaltungsgericht verunsichert. Sie fürchten einen Wertverlust und Fahrverbote in der Umgebung. Ein Blick auf den Dieselmarkt und die Städte, die die Grenzwerte dauerhaft überschreiten gibt Ihnen Recht. Viele misstrauen den Software-Updates, die das Abgas-Problem angeblich beheben sollen. Immer mehr Fälle von Folgeproblemen und höherem Verbrauch werden bekannt. Wer sich vor dem Rückruf drückt, muss eine Stilllegung seines Diesels fürchten. Der Abgasskandal entwickelt sich damit mehr und mehr zu einer Zwickmühle für den Dieselkunden. Wenn auch Sie es leid sind, den Entwicklungen im Abgasskandal schutzlos ausgeliefert zu sein, unterstützen wir Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

    Unsere Prinzipien

    Die Prinzipien unserer Kanzlei beim Vorgehen im Abgasskandal sind

    • Transparenz
    • eine individuelle Begutachtung jedes einzelnen Falles
    • und eine kostenfreie Erstberatung

    Unsere versierten Mitarbeiter erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten anhand des von Ihnen konkret geschilderten Falls. Sie erhalten somit ohne finanzielles Risiko die Einschätzung, ob und inwiefern sich Ihr Vorgehen im Abgasskandal lohnen würde. Im Rahmen dieser kostenlosen Erstberatung ziehen wir dabei nicht nur die Schadensersatzforderung in Betracht. Als im Widerrufsrecht spezialisierte und erfahrene Sozietät bieten wir Ihnen außerdem eine kostenlose Prüfung eines etwaigen Autokredits an. Im Anschluss an die kostenlose Beratung entscheiden Sie selbst, ob und wie Sie im Abgasskandal vorgehen wollen.

    Wie viel Zeit nimmt das Vorgehen im Abgasskandal in Anspruch?

    Pauschal lässt sich nicht sagen, wie viel Zeit ein Vorgehen im Abgasskandal in Anspruch nimmt. Die zeitliche Komponente hängt von vielen Faktoren ab. Sicher ist nur: Wenn Sie die Rückgabe Ihres Wagens beabsichtigen, müssen Sie nicht augenblicklich nach einem Ersatzfahrzeug Ausschau halten.
    Wenn Sie uns mandatieren, beginnen wir sofort mit der Geltendmachung Ihrer Rechte. Dabei gehen wir zunächst wie folgt vor:

    1. Wir stellen zuerst Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
    2. Wir warten die Deckungszusage ab. Das kann ein paar Wochen dauern.
    3. Haben wir eine Deckungszusage erhalten, wenden wir uns an Ihren Anspruchsgegner und stellen die mit Ihnen vereinbarten Forderungen.

    Außergerichtlicher Vergleich im Abgasskandal

    Zunächst einmal streben wir eine außergerichtliche Einigung mit dem Hersteller oder der Bank an. Dafür müssen wir entsprechende Reaktionsfristen setzen. Aufgrund der Tatsache, dass die Hersteller derzeit einige Post von enttäuschten Kunden erhalten, kann ein wenig Geduld nicht schaden. Akzeptiert der Hersteller bzw. die Bank den außergerichtlichen Vergleich, ist Ihr Vorgehen im Abgasskandal innerhalb weniger Monate abgeschlossen.

    Klage im Abgasskandal

    Aktuell lassen es die Hersteller aber in vielen Fällen noch auf einen Prozess ankommen. Dieser Trend scheint jedoch langsam ins Gegenteil umzuschlagen. Bei immer mehr Urteilen, die den Verbrauchern Recht geben, muss auch der streitlustigste Gegner irgendwann seine Taktik ändern und Angebote unterbreiten. Ist er dazu nicht bereit, reichen wir Klage für Sie ein. Bis zu einer Entscheidung werden einige Monate vergehen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Bis dahin werden aber weitere positive Urteile fallen, die die Chance einer Einigung stetig erhöhen. Wird Klage erhoben, müssen Sie mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten rechnen.

    So kontaktieren Sie uns

    In der Regel bearbeiten unsere Mitarbeiter Ihre Anfrage innerhalb von zwei Werktagen und melden sich anschließend bei Ihnen. Für gewöhnlich findet unsere kostenlose Erstberatung zum Abgasskandal telefonisch statt, da sich offene Fragen auf diesem Wege besser klären lassen.

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    Abgasskandal FAQ – Häufig gestellte Fragen

    Ist mein Fahrzeug überhaupt vom Abgasskandal betroffen?

    Tatsächlich scheint die Situation aktuell unübersichtlich. Während die Medien spekulieren, welche Fahrzeuge von dem Urteil zu Diesel-Fahrverboten betroffen sein werden, sind viele Dieselfahrer verunsichert und fragen sich. ob auch sie mit einem manipulierten Fahrzeug fahren. Das lässt sich mitunter leicht feststellen. Ein erster Indikator ist die Frage, ob bei Ihnen der Motor EA 189 verbaut wurde. Beantworten Sie diese Frage mit „ja“, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch Ihr Diesel mit manipulierter Schadstoffsoftware läuft. Wir haben für Sie eine Liste der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge zusammengestellt.

    Kommt für mich ein Widerruf oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht?

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug über ein Darlehen der VW-Bank finanziert haben, und der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, kommt für Sie der Widerruf Ihres Darlehens in Betracht. Der Vorteil ist, dass Sie in diesem Fall möglicherweise nicht für die gefahrenen Kilometer aufkommen müssen.

    Bei Verträgen die vor dem 13. Juni geschlossen wurden, besteht die gleiche Möglichkeit, jedoch muss nach der damals gültigen Gesetzesfassung definitiv eine Nutzungsentschädigung für den durch Nutzung entstandenen Wertverlust gezahlt werden.

    Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht fremdfinanziert haben, können Sie immer noch vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall müssen Sie ebenfalls für den Gebrauch Ihres Fahrzeugs eine geringe Nutzungsentschädigung zahlen, die im Regelfall aber erheblich unter dem tatsächlichen Wertverlust liegt.

    Warum sollte ich keine Nachbesserung von VW durchführen lassen?

    Sowohl die EU als auch der ADAC gehen momentan davon aus, dass durch die Entfernung der Manipulationssoftware  Folgeschäden auftreten werden. Das Abgasrückführventil, der Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter könnten vorzeitig versagen, so der Verdacht. Mit einer gesetzeskonformen Abgasrückführung wäre nach spätestens 80.000 Kilometern der Dieselrußpartikelfilter zerstört, ergaben interne Tests bei VW laut einer Klageschrift aus den USA. Insofern sind nach Expertenmeinung mit der Nachbesserung mehr Nachteile als Vorteile verbunden.

    Wie gehe ich als Betroffener am besten vor?

    Zunächst sollte Klarheit darüber herrschen, ob Ihr Fahrzeug überhaupt betroffen ist. Dazu vergleichen Sie einfach die Modellbezeichnung mit unserer Liste betroffener Fahrzeuge  oder senden uns eine Kopie des Kaufvertrages beziehungsweise des Darlehensvertrages. Anschließend beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich zu Ihren verschiedenen Möglichkeiten und zeigen Ihnen den wirtschaftlichen Vorteil auf. Wir werden immer zunächst eine einvernehmliche Lösung suchen und VW zur Rückabwicklung auffordern. Sollte sich der Konzern weiterhin weigern, den Forderungen seiner Kunden nachzukommen, werden wir Klage bei Gericht einreichen. Hier haben wir für Sie eine Liste der erfolgreichen Urteile im Abgasskandal vorbereitet.

    Wird meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines anwaltlichen Vorgehens tragen?

    Nachdem sich zu Beginn die meisten Rechtsschutzversicherer aufgrund von Mutwilligkeit oder zu geringer Erfolgsaussichten noch geweigert hatten, die Deckung zu erteilen, teils , stellt sich die Lage nun deutlich besser für die Betroffenen dar. Nach den Urteilen des LG Passau (Urt. v. 13.05.2016 – 4 O 131/16) und des LG Essen (Urt. v. 18.05.2016 – 18 O 68/16), dürften es den Versicherungen schwerfallen, die Kostendeckung abzulehnen.

    Die bisherigen Deckungsklagen waren zu 100% erfolgreich, so dass wir Betroffenen zu einer Klage gegen Ihre Versicherung oder zur Durchführung des Ombudsmannverfahrens raten. Die Deckungsanfrage zu stellen und mit der Versicherung zu korrespondieren ist Teil unseres kostenfreien Services.

    Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Die erste Einschätzung Ihres Falles sowie die anschließende Beratung zu den Chancen und Risiken erfolgen in jedem Fall kostenfrei. Die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen übernehmen wir entweder zu einem transparenten Festpreis oder auf Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung, bei der Sie uns prozentual an dem durch uns erreichten wirtschaftlichen Vorteil beteiligen. Für welches Vergütungsmodell Sie sich entscheiden bleibt ganz Ihnen überlassen.

    Wir werden zu keinem Zeitpunkt kostenpflichtig tätig, ohne mit Ihnen vorher über die Kosten einig zu sein.

    Mein Fahrzeug ist nicht vom Abgasskandal betroffen. Kann ich mich trotzdem ohne Schaden vom Kaufvertrag lösen?

    Ja, zumindest wenn Sie Ihr Fahrzeug im Jahr 2010 oder später erworben haben und zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit der VW Bank oder einer anderen Herstellerbank abgeschlossen haben. Denn dann stehen die Chancen sehr gut, dass Sie vom sogenannten Widerrufs-Joker profitieren können. Kernpunkt ist, dass die Banken es in den meisten Fällen unterlassen haben korrekt über das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht zu belehren. In der Folge hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und Betroffene können sich noch heute von Ihren teuren Finanzierungsverträgen lösen und erhalten gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis erstattet. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem 14. Juni 2014 gekauft haben, müssen Sie in diesem Fall nicht mal eine Nutzungsentschädigung zahlen, sondern können sich für Ihr gebrauchtes Fahrzeug den vollen Kaufpreis auszahlen lassen, ohne Abzüge.

    Sind die Ansprüche aus dem Abgasskandal verjährt?

    Wer direkt gegen den Hersteller vorgehen will und Schadensersatz verlangt, sollte sich beeilen, denn die Ansprüche verjähren nach Ablauf von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt allerdings erst am 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

    Damit der Anspruch wirklich entstanden ist, muss der Gläubiger auch die Möglichkeit gehabt haben, von seinem Anspruch zu erfahren. Welcher Zeitpunkt hierfür maßgeblich ist, ist umstritten.

    Es könnte der Zeitpunkt gelten, zu dem VW öffentlich zugegeben hat, eine Manipulation am Motor EA189 vorgenommen zu haben. Aber einem Verbraucher ist es nicht zuzumuten, dass er genau weiß, welche Bezeichnung der Hersteller seinem Motor gegeben hat. 

    Daher muss der Zeitpunkt gelten, zu dem der Verbraucher genau wusste, dass sein Auto betroffen ist. Dies war erst der Fall, als VW die Aufforderung zur Nachrüstung verschickt hat, also frühestens 2016. Demnach sind die Ansprüche noch nicht verjährt, sondern können noch bis Ende des Jahres 2019 durchgesetzt werden.

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