Unsere Preise
Erstberatung und Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten | kostenfrei | kostenfrei |
Außergerichtliche Verhandlungen mit dem Händler oder Hersteller | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |
Gerichtliche Vertretung | nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) | nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) |
Rechtsschutzversicherung | Übernehmen die Kosten | Übernehmen die Kosten |
Ein wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: unsere Preise sind Festpreise, die auch bei hohem Arbeitsaufwand bei der Durchführung unserer Dienstleistung gleich bleiben.
Kostenlose Erstberatung
Die Erstberatung führen wir kostenfrei durch. Sie gehen durch die Erstberatung keine Verpflichtung uns gegenüber ein. Rufen Sie uns an und wir erläutern Ihnen gerne die Chancen und Risiken im Rahmen des Abgasskandals. Sie können uns auch eine E-Mail zusenden und wir rufen Sie zurück. Gerne können Sie uns auch direkt per E-Mail oder Fax Ihren Fahrzeug-Kaufvertrag zusenden und wir überprüfen ihn – schnell und unkompliziert. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob Sie von rechtlichen Schritte gegen den Händler oder Hersteller profitieren können und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Anschließend können wir gerne eine Beratung durchführen, in der wir mit Ihnen über Ihre Möglichkeiten sprechen.
Außergerichtliche Verhandlungen
Sie entscheiden, wie es weiter geht. Wenn Sie beschließen, rechtliche Schritte gegen Ihren Händler oder Hersteller einzuleiten und uns damit beauftragen, berechnen wir Ihnen nach vorherigen Vereinbarung unsere Vergütung für die außergerichtliche Vertretung. Wir werden erst dann kostenpflichtig für Sie tätig, wenn Sie uns dazu beauftragt haben.
(Gegebenenfalls) Gerichtliches Verfahren
Sollten außergerichtlichen Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, kann man sein Recht vor Gericht durchsetzen. Bei Auseinandersetzungen vor Gerichten gilt für die Höhe der Gebühren das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses bestimmt, welchen Mindestbetrag der Rechtsanwalt für seine Leistung verlangen muss. Dafür ist der Wert des Streitgegenstands maßgeblich. Gerne beraten wir Sie dazu.
Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann diese unter Umständen die Kosten im Zusammenhang mit dem Vorgehen im Abgasskandal übernehmen Diese Frage sollte immer im Vorfeld geklärt werden. Von Versicherung zu Versicherung kann die Antwort nämlich ganz unterschiedlich ausfallen. Gerne holen wir für Sie die Deckungsauskunft bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Wenn unsere Überprüfung ergibt, dass Sie einen Anspruch gegen die Rechtsschutzversicherung haben, können wir gerne für Sie ein Ombudsmann Verfahren einleiten oder rechtlich gegen die Versicherung vorgehen.