Arbeitsrecht

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    Anwälte für Arbeitsrecht

    Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem? Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt, der dieses Problem lösen kann?

    Wir kümmern uns um Ihre Angelegenheit – bundesweit. Verlassen Sie sich auf unseren schnellen und unkomplizierten Beistand. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen und betreuen Sie intensiv in jeder Phase des Mandats.

    Im Arbeitsrecht muss es meistens sehr schnell gehen. Insbesondere falls Sie eine Kündigung erhalten haben gibt es nur eine kurze Frist zur Reaktion, die streng einzuhalten ist. Wir lassen keine Zeit unnütz verstreichen. Wenn nötig, liegen zwischen dem ersten Gespräch und der erforderlichen Aktion nur wenige Stunden.

    Bevor Sie sich jedoch zu irgendwelchen Schritten entscheiden, werden wir für Sie eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung vornehmen.

    Rufen Sie uns gleich an und wir besprechen gemeinsam Ihr Anliegen!

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    Was kostet die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht durch einen Rechtsanwalt?

    Kostenfreie Ersteinschätzung
    Die telefonische Ersteinschätzung übernehmen wir kostenfrei. Hier haben Sie die Gelegenheit, Ihr Anliegen zu schildern und Ihre Wünsche zu formulieren.
    Wenn nach Sachstand möglich, erhalten Sie von uns eine erste Prognose Ihrer Erfolgsaussichten samt einer vorläufigen Chancen&Risiken-Analyse.

    Außergerichtliche Tätigkeit
    Unsere Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsaufwand, der Tragweite und der Komplexität der Angelegenheit. Selbstverständlich beraten wir Sie im Vorfeld, so dass Sie vor Erteilung des Auftrags in jedem Fall wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

    Gerichtliche Tätigkeit
    Sollten wir gerichtlich für Sie tätig werden, verpflichtet uns das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zur Erhebung von vornherein festgesetzter Gebühren. Diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert, der von Fall zu Fall variiert.
    Zur groben Orientierung: bei Kündigungen liegt die anwaltliche Vergütung in etwa zwischen ½ und 2/3 Ihres Brutto-Monatsgehalts.

    Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung
    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und Ihre Police auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten deckt, entstehen Ihnen, abgesehen von einer geringen Selbstbeteiligung (in der Regel 150,00 €), keine Kosten.

    Wo können Sie mich arbeitsrechtlich vertreten?

    Ihre Interessen im Arbeitsrecht vertreten wir bundesweit.

    Damit wir unsere Leistung effizient und für Sie kostengünstig anbieten können, findet ein Großteil unserer Beratung telefonisch und per E-Mail statt. Dank moderner Kommunikation erübrigen sich persönliche Termine und mit ihnen auch die lästigen Anfahrts- und Wartezeiten. Wir sind telefonisch von 9-22 Uhr für Sie erreichbar.

    Selbstverständlich bieten wir Ihnen auf Wunsch eine Beratung vor Ort an. Gerichtstermine nehmen wir natürlich persönlich wahr und zwar im gesamten Bundesgebiet.

    Wie bereite ich mich optimal auf den Erstkontakt beim Anwalt für Arbeitsrecht vor?

    Es ist sinnvoll, wenn Sie Ihr arbeitsrechtliches Anliegen vorab konkretisieren und die dazugehörigen Unterlagen zur Hand haben. Wurde Ihnen beispielsweise gekündigt, sollten Sie den vorangegangenen Ablauf der Geschehnisse schildern können. Sie sollten bei dem Telefonat zumindest Ihren Arbeitsvertrag zur Hand haben und das Kündigungsschreiben. Sehr nützlich sind auch allgemeine Daten zu Ihrem Betrieb wie etwa die Anzahl dort bzw. in Ihrer Abteilung beschäftigten Mitarbeiter, die Existenz eines Betriebsrats oder das Bestehen von Betriebsvereinbarungen.

    In der Regel bedarf jedoch ein Erstkontaktkeiner aufwendigen Vorbereitung. In der Regel lassen sich die notwendigen Informationen im Rahmen eines zwanglosen Gesprächs schnell klären.

    Muss ich immer zu Gericht, um einen arbeitsrechtlichen Streit beizulegen?

    Lange nicht jeder Streit mit dem Arbeitgeber erfordert eine gerichtliche Auseinandersetzung. Viele arbeitsrechtliche Angelegenheiten lassen sich durch Verhandlungen mit dem Gegner schon im Vorfeld ausräumen. Selbst Kündigungsstreitigkeiten, die naturgemäß stets mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht beginnen, werden häufig noch vor dem gerichtlichen Termin einvernehmlich beendet. Sie müssen also nicht in jedem Fall vor den Richter treten. Wir bemühen uns stets um eine einvernehmliche Lösung des Konflikts, die für Sie mit dem geringsten Aufwand und Stress verbunden ist.

    Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Prozesskosten?

    Wenn Ihre Versicherungspolice arbeitsrechtliche Streitigkeiten deckt und Ihr Fall nicht offensichtlich aussichtslos ist, brauchen Sie sich um die Kosten Ihrer Rechtsverfolgung keine Sorgen zu machen. Die Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, sowohl für die Vergütung eines Rechtsanwalts, als auch für die Gerichtskosten einzustehen. Für Sie bleibt nur eine geringe Selbstbeteiligung, die in der Regel ca. 150,00 € beträgt.

    Lohnt es sich, kurz vor einem Rechtsstreit noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

    In aller Regel nicht. Rechtsschutzversicherung übernehmen nur dann die Kosten, wenn die Versicherungspolice bereits zum Zeitpunkt des Schadensereignisses (z.B. Kündigung) bestand. Um zu vermeiden, dass kurz vor einem Rechtsstreit noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, schreiben die meisten Verträge eine so genannte Karenzzeit vor. Diese beträgt in der Regel mindestens drei Monate. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst dann greift, wenn zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dem Schadensereignis drei Monate vergangen sind.

    Werden Rechtsanwälte nach Erfolg bezahlt?

    Rechtsanwälte werden für Ihre Dienstleistung bezahlt. Das ist die Beratung und die Vertretung Ihrer Arbeitnehmerinteressen. Kein seriöser Anwalt kann Ihnen jedoch von vornherein den Erfolg Ihrer Sache garantieren. Zu viele Unwägbarkeiten und anfangs unbekannte Umstände spielen bei der Auflösung eines Rechtsstreits eine Rolle. Sehr häufig muss ein Rechtsanwalt auf der Grundlage unvollständiger Informationen operieren. Fragen der Beweisbarkeit, prozessuale Fallstricke und die Freiheit des Richters bei der Bildung seiner Überzeugung führen dazu, dass es keine 100%gen Sachen gibt.

    Deswegen steht auch das Gesetz im Bereich gerichtlicher Tätigkeit der Vereinbarung von Erfolgshonoraren sehr skeptisch gegenüber. Diese sind zwar möglich, aber nur in sehr engen Grenzen. Rechtsanwälte, die für die prozessuale Vertretung Erfolgshonorare vereinbaren, riskieren berufsrechtliche Sanktionen.

    Für bestimmte Situationen wird den Anwälten jedoch die Möglichkeit eröffnet, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.

    Gerne beraten wir Sie zu der Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.

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    Aktuelle Beiträge zum Thema “Arbeitsrecht”

    Firmenhandy

    Ein eigenes Firmenhandy – ein Privileg, das längst nicht mehr nur Führungskräfte und Abteilungsleiter genießen: immer mehr Arbeitgeber stellen ein Diensthandy allen Mitarbeitern zur Verfügung. Zweifelsohne hat die Nutzung bzw. die Bereitstellung eines Firmenhandys einige Vorteile: so haben Arbeitnehmer etwa die Möglichkeit, ihre Tätigkeit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort flexibler zu gestalten. Arbeitgeber wiederum können Arbeitnehmern einen gewissen Komfort bieten und sie dadurch unter Umständen mehr an das Unternehmen binden und als Zeichen der Wertschätzung zur Arbeit motivieren.

    Treuepflichten des Arbeitnehmers

    Viele Regelungen und Vereinbarungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses treffen, sind im bzw. durch den Arbeitsvertrag festgelegt. Dazu zählen beispielsweise Regelungen und Vereinbarungen zur Arbeitszeit, zur Vergütung sowie zur Anzahl der Urlaubstage. Daneben gibt es allerdings auch Regelungen bzw. Pflichten, die nicht eigens arbeitsvertraglich definiert sind, sondern die sich aus allgemeingültigen gesetzlichen Vorschriften ergeben. Dazu zählt beispielsweise die Treuepflicht eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber.

    Wegerisiko des Arbeitnehmers

    Deutsche Bahn und Pünktlichkeit – ein unrühmliches Kapitel für sich, von dem auch unzählige Arbeitnehmer, die zwischen Wohnort und Arbeitsplatz hin- und herpendeln, ein Lied singen können. Die Gründe für die Unpünktlichkeit im Nah- und Fernverkehr liegen dabei nicht immer im Unternehmen und in den Mitarbeitern selbst, wie zum Beispiel bei einem Bahnstreik und einer damit verbundenen vorübergehenden Niederlegung der Arbeit. Auch äußerliche, nicht beeinflussbare Ereignisse (“höhere Gewalt”), können den Verkehr dahingehend beeinträchtigen, dass Verzögerungen und Verspätungen unvermeidlich sind. Dazu zählen beispielsweise Unwetter wie Starkregen oder Sturmböen.

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    4 Kommentare
    1. Lea M.
      says:

      Ich muss demnächst wegen einer Kündigung zum Anwalt für Arbeitsrecht und wollte mich richtig vorbereiten. Der Tipp, dass man alle Unterlagen zur Hand haben soll und alles konkretisieren zu können, ist natürlich hilfreich. Das behalte ich im Hinterkopf.

    2. Adrian G. .
      says:

      Ich will ein eigenes Café öffnen und werde bald Arbeitgeber sein. Danke für die Erläuterung, wann ich ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mich melden muss und was kostet es. Jetzt wird es für mich leichter sein, die richtige Person zu finden.

    3. Tobias E.
      says:

      Habe ein Schreiben für eine Anhörung bekommen was ist nun zu tun? Mir wird vorgeworfen ich hätte jemanden tätlich angegangen was ich aber mit einer unterschriebenen Zeugenaussage wiederlegen kann. Bitteum Rückruf
      MfG Tobias Englert

      • Jan Glitsch
        says:

        Sehr geehrter Herr E.,

        wenn Sie befürchten, dass aufgrund dieses Vorwurfs eine Kündigung im Raum stehen könnte, teilen Sie uns bitte möglichst schnell Ihre Telefonnummer mit, damit wir Sie zurückrufen können. Tun Sie dies entweder indem Sie den Schnell-Check auf dieser Seite ausfüllen oder senden Sie eine E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de

        Mit freundlichen Grüßen

        J. Glitsch
        Rechtsanwalt

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