Haltverbot oder nicht?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einem Mietshaus, in welchem sich bis vor 2 Jahren im Souterrain Garagen befanden, die der Eigentümer zu Wohnraum umgebaut hat. Vor dem Haus befindet sich eine breite Zufahrt mit abgesenktem Bordstein, welche laut telefonischer Auskunft des Straßenverkehrsamts ein öffentlicher Verkehrsraum ist, welcher durch den Wegfall der Garagen nunmehr nicht mehr als Zufahrt betrachtet werden kann. Wir Mieter parken also dort vor dem Haus. Selbstverständlich machen wir den Platz umgehend frei, wenn Bedarf besteht wegen der Bauarbeiten, die noch immer nicht abgeschlossen sind, aber immer wieder für Wochen und Monate ruhen. Leider werden uns die Bauarbeiten anders als versprochen nie angekündigt. Stattdessen wurden rund um die ehemalige Zufahrt mehrere selbstgestaltete Blätter mit Haltverbotszeichen wegen Bauarbeiten angebracht. – Ist es richtig, dass diese Schilder ungültig sind und der Eigentümer bei der Behörde offiziell Haltverbot wegen Zufahrt zu Bauarbeiten beantragen und entsprechend offiziell gültige Verkehrszeichen aufstellen müsste? Oder war die telefonische Auskunft des Amts falsch, und wegen des abgesenkten Bordsteins bleibt der Status “Zufahrt” bestehen, so dass der Eigentümer diesen Raum seinerseits als seinen eigenen Stellplatz deklarieren und entsprechend alleine nutzen darf? Vielen Dank für Ihre Einschätzung und beste Grüße!



