Diese Fahrzeuge könnten zukünftig von einer Stilllegung betroffen sein:
Aktuell ist eine überschaubare Anzahl an Fahrzeugmodellen von einer Stilllegung bedroht. Doch kann sich die Liste in Zukunft auch auf weitere Modelle erweitern.
Folgende Fahrzeuge sind, für den Fall, dass die Halter nicht das Software-Update aufspielen lassen, aktuell von einer Stilllegung betroffen:
- Volkswagen
u.a. Golf, Passat, Polo, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Eos, Sharan, Touareg, Caddy, Amarok, Arteon, T-Roc, Carfter und T6
o Euro 4, 5 und 6
o Motormodelle EA189, EA288 und EA897
o Hubraum 1, 2, 1,4, 1,6, 2,0, 3,0 und 4,2 Liter
- Audi
u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7 und TT
o Euro 4, 5 und 6
o Motormodelle EA189, EA288 und EA897
o Hubraum 1, 2, 1,4, 1,6, 2,0, 3,0 und 4,2 Liter
- Porsche
Cayenne, Macan, Panamera
o Euro 4, 5 und 6
o Motormodelle EA 189 und EA 897
o Hubraum 3,0 und 4,2 Liter
- Skoda
u.a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb und Yeti
o Euro 4, 5 und 6
o Motormodelle EA 189, EA 288 und EA 897
o Hubraum 1,2, 1,4, 1,6 und 2,0 Liter
- Seat
u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo
o Euro 4, 5 und 6
o Motormodelle EA 189, EA 288 und EA 897
o Hubraum 1,2, 1,4, 1,6 und 2,0 Liter
- Mercedes-Benz
u.a. A-, B-, C-, E-, R-, S-, M-, V-, G-Klasse, GLK, GLC, GLE, Citan, Sprinter, Vito, Viano
o Euro 5 und 6
o Motormodelle OM 607, 622, 626, 642 und 651
o Hubraum 1,5, 1,6, 1,8, 2,1, und 3,0 Liter
- BMW
u.a. 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6
o Euro 5 und 6
o Motormodelle N 47, 57, B 47
- Opel
u.a. Insignia, Zafira, Cascada, Movano
o Euro 6
o Hubraum 1,6 und 2,0 Liter
Bevorstehende Stilllegung: Das können Sie tun
Bei angedrohter Stilllegung gibt es mehrere Möglichkeiten, gegen so eine vorzugehen. Im Abgasskandal ist es nämlich wichtig, schnell und damit rechtzeitig zu handeln. So ist empfehlenswert, tätig zu werden, sobald bekannt ist, dass das Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist.
Es ist zum einen möglich, gegen die Stilllegung Widerspruch einzulegen. Dies wirkt der Stilllegung jedoch nicht dauerhaft entgegen, denn der Minderwert des Fahrzeugs und auch die Möglichkeit der Erteilung von Fahrverboten durch die zuständigen Behörden bleiben.
1.Möglichkeit: Neues Fahrzeug oder Rückzahlung des Kaufpreises
Neben der drohenden Stilllegung, haben die von Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge stark an Wert verloren. Um beide Probleme aus dem Weg zu räumen, ist es möglich, das betroffene Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben und die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der getätigten Nutzungen zu verlangen oder aber ein vergleichbares Fahrzeug zu erhalten, welches den gesetzlichen Schadstoffvorgaben gerecht wird.
2.Möglichkeit: Fahrzeug behalten und Schadensersatz fordern
Viele Besitzer von betroffenen Fahrzeugen möchten ihr Fahrzeug jedoch auch trotz der Abgasmanipulationen behalten. Hier ist es möglich, Wertminderung geltend zu machen und somit Schadensersatz zu erhalten. Dies haben mehrere Gerichte bis zum Bundesgerichtshof bestätigt.
Gute Chancen der Verbraucher
Durch die letzten Entwicklungen im Diesel-Abgasskandal stehen die Automobilhersteller immer schlechter da. Auch die Gerichte urteilen immer verbraucherfreundlicher. Die angebotenen Software-Updates, welche die Abgasmanipulationen beseitigen sollen, sind jedoch nicht zielführend und bergen unvorhersehbare Folgeschäden, wie erhöhten Kraftstoffverbrauch.
Vor allem die drohende Stilllegung macht sich bei den Geschädigten bemerkbar. Die Sorge um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als Begleiter im Alltag, versetzt die betroffenen Käufer in eine missliche Lage. Gerade deshalb ist es wichtig, tätig zu werden. Ob nun ein neues Fahrzeug und Rückzahlung des Kaufpreises oder aber Schadensersatzzahlung – es gibt Möglichkeiten, die aufkommenden Probleme zu kompensieren.
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