Was tun bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Wenn eine betriebsbedingte Kündigung in Ihrem Briefkasten liegt, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um etwas dagegen zu unternehmen. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen. Wenn Sie rechtzeitig reagieren, können Sie entweder eine Weiterbeschäftigung erreichen, oder Sie sichern sich zumindest die Chancen auf eine angemessene Abfindung.
Verpassen Sie diese Frist, ist der Zug abgefahren. Für den Arbeitgeber besteht kein Anlass mehr, Ihnen eine Abfindung zu zahlen.
Zwar ist in § 1a Kündigungsschutzgesetz ein gesetzlicher Abfindungsanspruch vorgesehen, allerdings kommt der Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen in seinen Genuss. Dafür muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und der Arbeitnehmer die Abfindung beanspruchen kann, wenn er keine Klage einreicht.
Diese Materie ist ziemlich komplex, im Kündigungsschutzrecht passieren immer wieder Fehler. Jeder Fall ist sehr individuell. Wenn man sich jedoch gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren möchte, kommt man um eine Kündigungsschutzklage nicht herum.

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