Insolvenzrecht und Schuldnerberatung

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    Fachanwälte für Insolvenzrecht & Schuldnerberatung

    Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 2012 auf die bundesweite Beratung von Privatpersonen und Unternehmern in finanziell schwierigen Situationen spezialisiert.

    Dabei begleiten unsere erfahrenen Mitarbeiter unsere Mandanten während der gesamten Entschuldung. Um die Schuldenhöhe zu reduzieren, führen wir Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern. Mit dem Ziel einer möglichst sicheren Entschuldung bereiten wir den Insolvenzantrag vor und reichen ihn ein. Für eine möglichst schnelle Schuldenfreiheit übernehmen wir auch die Erstellung eines Insolvenzplans für unsere Mandanten.

    Die Besucher unserer Internetseite schätzen zudem unsere kostenlose telefonische Erstberatung, tausende rechtliche Beiträge rund um das Thema Schulden und die kostenlose Beantwortung ihrer Fragen im Forum und in den Kommentaren unter den jeweiligen Beiträgen.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    Unsere Prinzipien

    Anwaltliche Gewähr
    Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen –
    zu einem Festpreis. Legen Sie Ihren Fall in unsere Hände. Wir sorgen für eine Besserung Ihrer finanziellen Situation.

    Preistransparenz
    Unsere Preise sind Festpreise, die auch bei erhöhtem Arbeits-
    und Beratungsaufwand gleich bleiben.

    Vier-Augen-Prinzip
    Durch unsere genaue anwaltliche Kontrolle vermeiden wir Fehler
    und bewirken eine lückenlose Entschuldung.

    Schnelligkeit
    Eine Wartezeit sehen wir nicht vor – Einen Insolvenzantrag übermitteln wir regelmäßig schon nach 6 Wochen ans Insolvenzgericht.
    Mit uns tritt Ihre Entschuldung erheblich schneller ein,
    als bei öffentlichen Schuldnerberatungen.

    So gehen wir für Sie vor

    Ausführliche Erstberatung –  Kostenlos und ohne Wartezeit
    Die telefonische Erstberatung ist zu 100 % kostenlos und für Sie ohne jegliche Verpflichtungen. Unsere professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie den richtigen Entschuldungsweg einschlagen (Schuldenvergleich, Regel- oder Privatinsolvenz).

    Vergleich vor Insolvenz
    Für unsere Mandanten versuchen wir zuerst, einen Vergleich
    mit den Gläubigern zu erreichen. Wir wissen genau, wie das Angebot
    aussehen muss, damit Sie das optimale Ergebnis erzielen.

    Kostenübernahme bei Beratungshilfe
    Falls die Voraussetzungen vorliegen, unterstützen wir Sie beim Antrag auf Beratungshilfe. So werden wir kostenlos für Sie tätig.

    Wieder schuldenfrei leben
    Wir begleiten Sie bis zur Durchführung der passenden
    Entschuldungsmaßnahme. Im Ergebnis steht die
    sichere Befreiung von allen Schulden.

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    Aktuelle Beiträge

    Domainpfändung

    Domains dürfen gepfändet werden Im Zeitalter von Bitcoins und co. sind Vermögenswerte nicht immer physisch greifbar. Gerade für Unternehmer können z.B. Domains derart wertvoll sein, dass sie als Pfändungsgegenstand für Gläubiger interessant werden. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss des Jahres 2005 entschieden, dass Domains gepfändet werden dürfen. Die Pfändung bezieht sich in dem Fall auf die Gesamtheit aller schuldrechtlichen Ansprüche des bisherigen Domaininhabers gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertrag. Als solche kommen neben der Registrierung auch die Aufrechterhaltung der Domain, die Anpassung des Registers an veränderte persönliche Daten sowie die Zuordnung der Domain zu einem

    Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren

    Was sind die Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren? Das Schutzschirmverfahren kann in wirtschaftliche Schieflage geratene Unternehmen vor der Insolvenz bewahren. Es ist ein alternatives Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, dessen Ziel nicht die Liquidation eines Unternehmens ist, sondern die Sanierung. Mit der Einführung der ESUG hat es Einzug in die deutsche Insolvenzpraxis erhalten (§ 270b InsO). Damit das Schutzschirmverfahren eingeleitet wird, bedarf es der Erfüllung einiger Voraussetzungen (§ 270b I InsO). Diese haben wir im Folgenden noch einmal ausführlich für Sie erörtert: Inhalt dieser Seite: 1. Voraussetzung: Es droht Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung 2. Voraussetzung: Die Sanierung ist nicht aussichtslos 3. Voraussetzung: Es wurden

    Ziele des Schutzschirmverfahrens

    Ziele des Schutzschirmverfahrens Das Schutzschirmverahren ist ein alternatives Planinsolvenzverfahren. Unternehmen, die sanierbar sind, können durch dieses Verfahren die Regelinsolvenz und die Liquidation vermeiden. Ist das Unternehmen also zwar angeschlagen, aber noch nicht zahlungsunfähig, darf die Geschäftsführung in Eigenverwaltung die Sanierung ansteuern. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Ziele, die die Geschäftsführungen mit der Beantragung des Schutzschirmverfahrens regelmäßig verfolgen: 1. Ziel: Entschuldung des Unternehmens Im Hauptverfahren des Schutzschirmverfahrens erhält das betroffene Unternehmen zahlreiche Sonderrechte. So besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung von unwirtschaftlichen Verträgen. Zudem soll durch die Realisierung eines mit den Gläubigern abgestimmten Insolvenzplans ein Schuldenschnitt erwirkt werden. Eine Reduzierung der

    Insolvenzanmeldung | untätige UG

    Hallo Team KG, Ich bin Kaddie, Gründerin der Feel Goods UG. Die UG wurde vor 3 Jahren gegründet und liegt eigentlich seit ebenfalls 2.5 Jahren Brache. Nun liegt die Überschuldung vor (augfrund meiner Steuerberatungskosten) und ich muss die Insolvenz anmelden. Dieses muss schnell eingereicht werden um Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Ich würde mich über eine schnelle […]

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    Ich bin Rentner mit P-Konto. Ich habe fast 5000,- im Lotto gewonnen. Kann mir nur auf ein Bankkonto ausgezahlt werden. Was kann ich tun, damit der Gewinn nicht “weg” ist ?

    Aktuelle Videos zum Thema Insolvenzrecht

    Vorteile und Nachteile einer GmbH-Insolvenz

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    Ihr Team in der Schuldnerberatung:

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner

    Johanna Hermann
    Rechtsanwältin

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    Henryk Musolf
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    Alex Blaj
    Wiss. Mitarbeiter

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    Johanna Hermann-Seifert
    Rechtsanwältin für Insolvenzrecht

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