Unternehmen beauftragen oft freie Mitarbeiter, wenn
- keine internen Kapazitäten vorhanden sind oder
- besondere Expertise nötig ist.
Ein freier Mitarbeiter wird gesetzlich getrennt von Arbeitnehmern behandelt und hat viele Freiheiten, wenn es um die Vertragsgestaltung geht. Diese Freiheiten lassen aber auch viele Streitigkeiten und Unklarheiten zu, die es bei der Erstellung des freier Mitarbeiter Vertrags zu vermeiden gilt.
Freien Mitarbeiter beschäftigen
Eine typische Ausgangssituation: In Ihrem Unternehmen gibt es sehr viel zu tun, Ihre Mitarbeiter sind völlig ausgelastet. Möglicherweise befindet sich noch der eine oder andere Mitarbeiter in Elternzeit und ist abwesend, wird aber bald zurückkehren. Sie wissen jedoch nicht, wie lange diese gute Auftragslage noch anhalten wird. Natürlich möchten Sie andererseits keine Aufträge wegen fehlender Kapazitäten ablehnen. Außerdem würde es sich nach Abführung von Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung nur noch bedingt lohnen, die Kapazitäten zu erhöhen. In dieser Situation bietet es sich an, neue Arbeitskräfte auf Basis einer freien Mitarbeit zu beschäftigen.
Inhalt des freier Mitarbeiter Vertrags
Aus dem Vertrag eines freien Mitarbeiters ergeben sich dessen Pflichten und Aufgaben. Zunächst scheint dies sehr unkompliziert. Der freie Mitarbeiter führt die Aufgabe aus, die ihm zugewiesen wurde, und erhält dafür einen Geldbetrag. Doch gerade bei freien Mitarbeitern gibt es neben der finanziellen Entlohnung zahlreiche Punkte, die vor Beginn von dessen Tätigkeit für den Auftraggeber geregelt sein sollten. Häufige Fehler im freier Mitarbeiter Vertrag sind:
- Risiko der Scheinselbstständigkeit wird nicht beachtet
- Vertrag ist als Dienstvertrag formuliert, obwohl ein Werkvertrag vorteilhafter für den Auftraggeber wäre
Anpassungen des Vertrags mit dem freien Mitarbeiter sind aufwändig
Vorüberlegungen darüber, in welcher Form der freie Mitarbeiter für Sie tätig sein soll, sollten bereits vor der Erstellung des freier Mitarbeiter Vertrags angestellt werden. Insbesondere wenn kurzfristiger Bedarf an Arbeitskräften besteht und nur wenig Zeit für Verhandlungen bleibt, sollte dennoch kein Detail übersehen werden. Daher sollte bereits ein vorformulierter Vertrag in der Schublade bereit liegen. Wenn der Auftraggeber nachträglich die vertraglichen Vereinbarungen abändern will, benötigt er in der Regel dazu die Zustimmung des Auftragnehmers. Zwar kann das Vertragsverhältnis mit einem freien Mitarbeiter auch schnell wieder beendet werden, doch bedeutet auch dies einen vermeidbaren zusätzlichen Aufwand.
Freier Mitarbeiter Vertrag mit allen relevanten Klauseln erstellen
Wir erstellen den freier Mitarbeiter Vertrag für Sie. Step-by-step besprechen wir mit Ihnen Ihre Anforderungen an den Mitarbeiter und Ihre rechtlichen Optionen. So stellen wir sicher, dass der Vertrag lückenlos alle einschlägigen Klauseln enthält. Gleichzeitig achten wir darauf, überflüssige oder gar schädliche Klauseln auszulassen. Gegenüber einem Mustervertrag hat der individuelle Vertrag also deutliche Vorteile. Muster-Verträge oder vom Generatoren erstellte Verträge sind oft lückenhaft oder enthalten überflüssige oder schädliche Klauseln.
Freier Mitarbeiter Vertrag als Vorlage oder für einen konkreten Mitarbeiter
Die Erfahrung zeigt, dass es zwei unterschiedliche Herangehensweisen zur Erstellung von freier Mitarbeiter Verträgen gibt:
- Muster bzw. allgemeine Vorlage: Wir erstellen einen Vertrag für freie Mitarbeiter, der für alle künftig in diesem Bereich eingesetzten freien Mitarbeiter eingesetzt werden kann
- Vertrag für einen konkreten freien Mitarbeiter: Ein freier Mitarbeiter hat einen ganz speziellen Einsatzbereich. Der Vertrag ist individuell auf den Aufgabenbereich und die Vergütung dieses Mitarbeiters zugeschnitten.
Grundsätzlich gilt: Je komplexer der Einsatzbereich des freien Mitarbeiters ist, um so wichtiger ist eine umfassende Definition des Aufgabenbereichs in seinem freier Mitarbeiter Vertrag.
Freier Mitarbeiter Musterverträge
Heutzutage kann man eine Vielzahl von Musterverträgen im Internet abrufen. Für einige Vertragstypen können diese durchaus als hilfreiche Orientierung dienen. Im Falle eines freien Mitarbeiter Vertrages sollte jedoch von der Nutzung einer vorformulierten Vorlage abgesehen werden. Da das Verhältnis zwischen freiem Mitarbeiter und Auftraggeber auf quasi jeder Ebene individuell gestaltet werden kann, sollte auch jeder Vertrag einzeln erarbeitet und jede Klausel auf die gegebenen Umstände abgestimmt werden. Da freie Mitarbeiter erfahrungsgemäß in ganz unterschiedlichen Branchen tätig sind, müssen auch spezifische Details einzeln erarbeitet werden. Musterverträge können als erste Orientierung hilfreich sein, einfach übernehmen sollte man sie aber nicht.
Freier Mitarbeiter Vertrag im Rahmen der rechtlichen Grundsätze
Freie Mitarbeiter oder Freelancer verrichten zwar Arbeit für einen Arbeitgeber, sind rechtlich jedoch vom klassischen Arbeitnehmer zu unterscheiden. Das deutsche Arbeitsrecht findet auf freie Mitarbeiter keine Anwendung, auch lohnsteuerliche Gesetze gelten nicht. Freie Mitarbeiter sind auch nicht sozialversicherungspflichtig.
Zu beachten ist, das sie nicht zwingend Freiberuflern sein müssen, wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Ärzte. Manche freie Mitarbeiter fallen aber durchaus in diese Kategorie und unterliegen dann den Regelungen für Freiberufler, die u.a. vorsehen, dass sie von der Gewerbesteuer befreit sind und keine Bilanz, sondern lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen müssen.
Soll ein freier Mitarbeiter angestellt werden, hängt die Gestaltung des freier Mitarbeiter Vertrags davon ab, welcher Vertragstyp auf seine Tätigkeit am besten passt. Ein Freelancer ist in aller Regel entweder mit einem Werkvertrag oder einem Dienstvertrag ausgestattet. Im Streitfall wird der Vertrag vor Gericht ausgelegt. Es kommt also nicht nur darauf an, welcher Vertragstyp gewollt ist, sondern auf die konkreten Formulierungen im Vertrag.
Freier Mitarbeiter Vertrag als Werkvertrag
Bei einem Werkvertrag gilt, dass ein genaues Arbeitsergebnis, also ein Werk definiert wird, welches der freie Mitarbeiter erbringen soll. Im Vertrag verpflichtet sich der freie Mitarbeiter, den “Erfolg der Leistung” zu bewirken. Er schuldet also dem Auftraggeber die Ablieferung eines konkreten, vorher vereinbarten Arbeitsergebnisses. Dieser Leistungsgegenstand ist im Vertrag ausdrücklich zu benennen. Der freier Mitarbeiter Vertrag als Werkvertrag hat Vorteile für den Auftraggeber. Beispielsweise entscheidet er, wie der Vertrag erfüllt werden soll. Das Honorar wird in der Regel erst nach Abnahme des Werks fällig, nicht bereits unmittelbar nach Erbringung der Arbeitsleistung. Allerdings verliert der Auftragnehmer beim Werkvertrag seine Mängelansprüche, wenn er das Werk abnimmt, obwohl es mangelhaft ist.
Freier Mitarbeiter Vertrag als Dienstvertrag
Ein freier Mitarbeiter, bei dem nicht die Abgabe eines fest umrissenen Werks geschuldet ist, sondern die Mitarbeit an einem Projekt bzw. nur die Erbringung einer Leistung nach mittlerer Art und Güte, gilt als Dienstvertrag. Ist nicht genau geregelt, was geschuldet ist, so ist im Streitfall darauf abzustellen, wie der freie Mitarbeiter tatsächlich eingesetzt wurde. Der Auftraggeber kann sich zwar beim Dienstvertrag nicht auf ein mangelhaftes Werk berufen, hat aber ggf. Schadensersatzansprüche, wenn der freie Mitarbeiter seine Leistung mangelhaft erbringt.
Vertragsgestaltung mit einem freien Mitarbeiter
Meist sind freie Mitarbeiter spezialisiert oder besitzen qualifizierte Expertise, welche das Unternehmen für bestimmte Aufgaben und Projekte einsetzen kann. Ganz wesentlich unterscheidet sich ein freier Mitarbeiter vom klassischen Arbeitnehmer in der persönlichen Unabhängigkeit. Während ein Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers unterworfen ist, kann ein freier Mitarbeiter hinsichtlich der Zeit und des Ortes der Durchführung der Arbeit selbst entscheiden. Ein freier Mitarbeiter führt die ihm erteilten Aufträge in eigener Verantwortung nach eigenem Ermessen durch.
Diese Freiheit in der Vertrags- und Arbeitsgestaltung geht allerdings zu Lasten arbeitsrechtlicher Ansprüche. Da ein Freelancer kein Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne ist, kann er sich auch nicht auf Ansprüche wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub berufen. Auch ein umfangreicher Kündigungsschutz besteht nicht.
Freie Mitarbeit eröffnet Möglichkeiten
Die freie Mitarbeit eröffnet einige Möglichkeiten:
- Vergütung kann individuell bestimmt und angepasst werden
- Der jeweilige Auftrag kann genau beschrieben und konkretisiert werden, um etwaige Streitigkeiten zu vermeiden
- Die Erstattung von Reisekosten kann optional geregelt werden
- Urheberrechte wie z.B. Nutzungsrechte können eingeräumt werden
- Der Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom freien Mitarbeiter selbst erstellt werden